76 sowie anlässlich von schriftlichen Ausstellungen, welche Direktor v. Gaupp vom Standpunkte des Betriebs der verschiedenen Institute aus machte, fan den zahlreiche Ueberarbeitungen und Einzelnverbesserungen an den beider seitigen Plänen statt, bis die Hauptdesiderien als erledigt angesehen werden konnten. Die deünitive Entscheidung, welcher Plan ausgeführt werden solle, war nun zu treffen. Dies konnte bei der gegebenen Sachla'ge nur erfolgen auf Grund vorgängiger möglichst genauer Untersuchungen und Vergleichungen. Zu diesem Behuf wurden die nicht im Dienst der Finanzverwaltung stehen den württembergischen technischen Mitglieder des früheren Preisgerichts, Baudirektor v. Egle und Oberbaurat Dr. v. Leins, um die Erstattung eines technischen Gutachtens ersucht. Solches wurde von denselben unterm 12. Januar 1889 mit der grössten Gründlichkeit erstattet und am Schlüsse in folgende Worte zusammengefasst: »Der Hartel-Neckelmannsche Plan ist für die Ausführung brauchbar und zu empfehlen. Er ist ganz entschieden besser als die beiden anderen Pläne; auch ist es nicht wahrscheinlich, dass überhaupt für das gegebene Programm und Baufeld eine bessere Lösung erzielt werden kann. Wir sind demnach durch unsere eingehenden Studien zum gleichen Resultat gekommen, wie das Preisgericht im Juni v. J.« Nunmehr wurden auch noch die beiden Behörden, welche in den Neubau aufgenommen werden sollten, darüber gehört, welchem der beiden Pläne, von Hartei & Neckelmann oder von Oberbaurat Sauter (der dritte war infolge des technischen Gutachtens gegen die beiden anderen zurückgetreten), vom Standpunkt des Betriebs aus der Vorzug zu geben sei. In einem eingehen den Berichte der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel wurden alle in Betracht kommenden Hauptpunkte einzeln untersucht und die beiden Pläne miteinander verglichen. Das Ergebnis war, dass auch vom Verwaltungstand punkt aus in einer weitaus grösseren Zahl von Hauptpunkten der Plan von Hartei & Neckelmann dem Plane von Oberbaurat Sauter voranzustellen sei. Auch die K. Zentralstelle für die Landwirtschaft sprach sich dahin aus, dass dem Hartel-Neckelmannschen Plan der Vorzug vor dem Sauterschen zu geben sei. Bei diesem Uebereinstimmen sämtlicher Gutachten konnte die schliess- liche Entscheidung wohl kaum eine andere sein, als die, dass der Plan von Hartel-Neckelmann zur Ausführung kommen solle. Für die Berechnung des Bauaufwands nach dem vorgeschlagenen Pro jekte wurde vorläufig ein Einheitspreis von 20 jft. für das Kubikmeter zu Grunde gelegt, was bei 128406 zu umbauenden Kubikmetern eine Summe von 2 570 000 <M. — 4 ergab, hiezu Architektenhonorar 57 000 * — » Mobiliarausstattung 300000 » — » Grunderwerbung ' 180087 » 23 » somit Gesamtaufwand 3107087 jft. 23-4.