340 BAUZEITUNG Nr. 43 oder unweit davon wieder aufgestellt werden. Der Kirchengemeinderat denkt sich auf dem der Kirchen gemeinde gehörigen nördlichen Teil des Münsterplatzes zwischen den zwei Nordportalen, welche aber nicht verdeckt werden dürfen, einen umfriedigten Werkplatz mit Ärheits- räumen für Bildhauer, Steinmetzen, Maurer u. s. w., jedoch ohne monumentales Bauwerk, da ein Verwaltungsgebäude (Nördlicher Münsterplatz Nr. 21) bereits vorhanden ist. In demselben sind neben dem Archiv, dem Münster bauamt, der Kasse, dem Sitzungssaal und 2 Beamten wohnungen Arbeits- und Yorratsräume untergebracht, nämlich 1 Schmiede, 1 Zimmerwerkstatt, 1 Schreinerei, 1 AVerkstatt für Bildhauer, 1 Holzboden, 1 Reißboden zimmer, 2 Magazine. In dem umfriedigten Werkplatz an der Nordseite des Münsters zwischen den zwei Nordportalen steht entlang den Pfeilern des Münsters eine Lufthütte für Steinhauer. Eine zweite Hütte, welche ausgeriegelt ist, entlang der ehemaligen Hafengasse, enthält einen Arbeitsraum für einen Bildhauer, ferner einen zweiten Raum, in welchem im Winter Steinhauer arbeiten. Außerdem dient derselbe zur Aufbewahrung von unentbehrlichem Gerüstmaterial, Eiaschenzügen, Aufzugmaschinen u. dergl. Oestlich von dieser Hütte steht das sogenannte Kohlenmagazin, eine ebenfalls ausgeriegelte Hütte, welche zur Aufbewahrung von Holz und Torf dient. Im Boden ist eine Grube für abgelöschten Kalk ausgehoben. Außerhalb des Vorschlags, östlich, unweit des Chors, ist noch eine ausgeriegelte Hütte zur Unterbringung von Steinhauern in der Winterzeit. Um dieselbe herum sowie auf dem noch freien Platz innerhalb der Umfriedigung lagern die rauhen Steine. Die bearbeiteten, namentlich die feineren Steine müssen aus Platzmangel und weil die ziemlich primitive Ein fassung gegen Einsteigen und Verderben nicht die ge nügende Sicherheit bietet, bis zu ihrem Versetzen meistens in der Kirche aufbewahrt werden. Diesen Werkplatz wünscht der Kirchengemeinderat einfach, aber der Umgebung würdig gestaltet zu sehen. Zu bemerken ist noch, daß eine Erbreiterung der Straße zwischen dem nördlichen Münsterplatz und der der Nordseite des Münsters gegenüberliegenden Häuser reihe um etwa 1 i /. l m beabsichtigt ist. Die Entscheidung- des Preisgerichts Zur angegebenen Frist waren 64 Entwürfe ein- gelaufen, doch wurde die Geduld der Bewerber auf eine lange Probe gestellt. Das Preisgericht konnte erst nach längerer Frist zusammentreten, auch erforderte das not- I. Preis. Drei Aufnahmen des Modells. Verfasser: Reg.-Bau führer Th.Fauser und Reg.-Bauführer R.Wörnle, Stuttgart-Saaleck wendige Studium des reichlichen Materials viel Zeit. Am 18. und 19. September fiel die Entscheidung. Das Preisgericht setzte sich zusammen aus den Herren Geh. Oberbaurat Prof. Hofmann, Darmstadt, Prof. C. Hocheder, München, Prof. Theod. Fischer, Stutt gart, Oberbürgermeister v. Wagner und Dekan Knapp, Ulm. Der von den maßgebenden Kollegien am 19. Sep tember bestätigte Spruch lautete dahin, daß dem Ent wurf mit dem Kennwort: „Einer soll Herr sein“ der I. Preis (3000 M.), dem Entwurf mit dem Kennwort; „0 jerum, jerum, jerum, o quae mutatio rerum“ der II. Preis (1500 M.), dem Entwurf „Simson“ der HI. Preis (1000 M.) zuerkannt wurde, während drei weitere Ent würfe mit den Kennwörtern: „Im Lauf der Zeit“, „Ad majorem gloriam“ und „Panta rhei“ zum Ankauf vor geschlagen wurden (wofür im Ausschreiben der Preis von je 500 M. ausgesetzt war). Als Urheber ergaben sich: I. Preis Theod. Pauserund R. AVörnle, Regie rungsbauführer in Stuttgart; II. Preis Prof; Dr. Vetter lein in Darmstadt; III. Preis Felix Schuster, Regie rungsbaumeister bei der Beratungsstelle für das Bau gewerbe in Stuttgart; die drei zum Ankauf vorgeschlagenen Entwürfe stammen von den Architekten Martin Mayer in Hamburg, Hans Bernoulli in Berlin und Karl Jung in Stuttgart.