36 BAUZEITUNG sä IVUTB PBVII» - Realschule Tübingen, angekaufter Entwurf Architekten Bihl & Woltz, Mitarbeiter H. Klauser, Stuttgart Nichtberechtigten zu den Unterhaltungskosten nichts bei tragen. Diese Sitte hat sich in ähnlicher Weise auch in manchen politischen Gemeinden erhalten. Die Unter haltung der Wege wird in einzelnen Abschnitten an die Ortseinwohner vergeben. Es steht jedem frei, einen oder mehrere Abschnitte des Weges gegen eine jährliche Ent schädigung zu übernehmen. Die Mängel dieser Wegunterhaltung sind offensichtlich und bedürfen keiner näheren Beschreibung. Solche Wege sind meistens in einem schlech- ten Zustand und können den Vergleich mit andern Wegen, welche von Straßenwärtern unterhalten werden, nicht aushalten. Regel ist es jedoch, daß die Gemeinden die auf ihrer Markung liegenden Nachbär schaftswege durch Straßenwärter unterhalten lassen. Gewöhnlich findet man aber hier den Mißstand, daß die Leute so schlecht bezahlt werden, daß eine ordnungsmäßige Unterhal tung der Straße ausgeschlossen ist und an den Wegen nur jeweils das Allernötigste ge schieht. Trotz dieser Sparsamkeit anWärterlöhnen und an Straßenmaterial können die Aus gaben einer Gemeinde für die Unterhaltung von Vizinalstraßen ganz beträchtliche sein. Sie stehen häufig in keinem richtigen Ver hältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Führen zum Beispiel durch die Markung einer Gemeinde die Ver bindungsstraßen verschiedener Ortschaften, ohne auch nur den Ort zu berühren, dann ist die Gemeinde verpflichtet, diese Straßen in einem gesetzmäßigen Zustand zu erhalten, obwohl sie an diesen Wegen vielleicht kein größeres Interesse hat als an einem beliebigen Feldweg. Nr. 5 Befindet sich anderseits eine Ge meinde in der glücklichen Lage, an einer Staatsstraße zu liegen, dann kommt vielleicht ein Aufwand für Nachbar schaftswege überhaupt nicht in Betracht. Eine Aenderung der Wegordnung ist nötig, nicht wegen der vom Staat zurzeit unterhaltenen Straßen, sondern wegen der verschiedenartigen Zustände, welche hinsichtlich der Unterhaltung der Vizinalwege in den einzelnen Ober amtsbezirken herrschen. Die Verteilung der Weglasten für Vizinalstraßen ist zurzeit sicher keine befriedigende und gerechte. Es ist Bedürfnis, daß hier durch ein neues Gesetz Wandel geschaffen wird. Die Uebernahme von weiteren wich tigeren Straßenzügen in die Unterhal tung des Staats erscheint mit Rücksicht auf die An forderungen des modernen Verkehrs geboten, ebenso er scheint es nötig, daß in einem Oberamtsbezirk sämtliche übrigen Verbindungsstraßen zwischen den einzelnen Orten von der Amtskörperschaft übernommen und die ganzen Unterhaltungskosten getragen werden. —r. ERPOB5CH05S P1HÄ5THB l:3oo Realschule Tübingen, angekaufter Entwurf Architekten Bihl & Woltz, Mitarbeiter H. Klauser, Stuttgart Yereinsmittei hingen Württembergischer Verein für Bankunde. Die 3. ordentliche Versammlung wurde am 19. Januar ab gehalten. Der Vortrag über drahtlose Telegraphie, der unter sehr zahlreicher Beteiligung der Vereinsmit glieder mit ihren Damen im Elektrotechnischen Institut stattfand, war von Prof. Herrmann an der Technischen Hochschule in liebenswürdigster Weise übernommen worden. Zur Erläuterung des Vortrags wurde eine große Anzahl äußerst an schaulicher Lichtbilder vorgeführt, die zum Teil von der Gesellschalt für draht lose Telegraphie dem Vortragenden zur Verfügung gestellt waren. Der Redner begann mit den Grundvoraussetzungen der ganzen Theorie und erläuterte zu nächst, wie in einem Draht elektrische Schwingungen entstehen und welchen Einfluß solche Schwingungen auf den umgebenden Raum ausüben. Sie er zeugen nämlich elektrische und mag netische Wellen, welche sich in ver schiedenen, zueinander wie zur Fort pflanzungsrichtung senkrecht verlaufen-