170 BAUZEITUNÖ Nr. 22 Gewässer auf genommen sind bezw. aus den YorSchriften, bei deren Einhaltung die Kreisregierung von der Einleitung des flußpolizeilichen Verfahrens abgesehen hat, mögen für die oben angeführten Einzelfälle die nachstehenden hervor gehoben werden. In denjenigen Fällen, wo das Abwasser nicht unmittelbar, sondern durch Vermittlung der Orts kanäle in den Fluß gelangt, ist die Dispensation von den ent gegenstehenden Vorschriften des Ortsstatuts seitens des Ministeriums des Innern erforderlich. Zu B 2. Ziff. 2. Für die Spülungen der Schulaborte, Pißschalen und Pißstände sind die in der Beschreibung angegebenen Wassermengen und Zeiten einzuhalten. So lange in irgendeiner Klasse des Schulgebäudes Unterricht erteilt wird, hat die Klosettspülung in Tätigkeit zu bleiben. Ziff. 3. Die Heber in dem Meßbehälter und den Oxydationskörpern müssen so beschaffen sein, daß ihre Saugwirkung in Tätigkeit tritt, sobald der Wasserspiegel in diesen Bäumen seinen höchsten Stand erreicht hat. Das Entleeren der einen Grube in die andre muß durch künstlichen Wasserzufluß so geregelt und beaufsichtigt werden, daß das zu beschickende Oxydationsfilter zuvor mindestens zwei Stunden lang leer ausgeruht hat. Zu B 3. Ziff. 3. Der Schlamm im Absitzbehälter ist regelmäßig zu entfernen und abseits von öffentlichen Flußläufen und Plätzen so zu lagern, daß niemand durch üblen Geruch belästigt wird. Durch Eiuschalten eines Prelldiels in der Nähe des Wassereinlaufs und Einsetzen eines Bogenrohrs in die Trennungswand beider Behälter ist für möglichst lang same Durchströmung dieser Gruben und für das Absetzen des im Abwasser enthaltenen Schlammes zu sorgen. Zur I Beförderung des Luftwechsels sind weite Abzugsrohren aufzustellen. Ziff. 4. Der Betrieb der Pumpe, durch welche das geklärte Wasser auf die Schlackenfilter gehoben wird, muß so gehandhabt werden, daß kein Schlamm mitgerissen und das allzurasche Beschicken und Durchfließen der Schlackenfilter vermieden wird; ebenso ist das etwaige Ueberfließen der Absitzgruben zu verhindern. Zu 0 4. Ziff. 2. Durch genügend hohe und an passender Stelle hochkantig eingesetzte Tauchwände ist dafür zu sorgen, daß das einströmende Wasser zur Buhe kommt und Gelegenheit hat, seine Schlammteile abzu setzen; es ist daher darauf zu achten, daß das Laufen des in der Bleicherei oder Färberei verbrauchten Wassers langsam und nicht in Stößen vor sich geht. Die Ablaß vorrichtungen an den Bottichen sind dementsprechend einzurichten. Ziff. 3. Um das Abwasser vor seinem Ablauf in die Weißach möglichst zu neutralisieren, ist beim Betrieb dafür zu sorgen, daß die entstehenden Säuren und Laugen in passenden Verhältnissen in die‘Klärbecken gelangen und sich dort gut vermischen. Zum Schluß möge noch ein Beispiel folgen über eine Filteranlage zur Wasserentnahme aus dem Neckar für die Bierbrauerei von Endriß in Plochingen, und zwar zur Speisung der Dampfkessel sowie zur Kühlung der Ammoniakkondensatoren für die Bereitung von Eis (Fig. 6). Der ins rechte Neckarufer eingebaute Behälter von ^3 m Länge und 3 m Breite ist mit Ausnahme des Bodens allseitig verwahrt und liegt mit seiner Decke unter Mittel wasser; unter dem Druck des diesen Behälter umgebenden BrreeVTlX KAftt» ö P) \! 1/ Du ——