BAUZEITUNG ilr.31 242 mäßigen Farben durch mildere und feiner belebte Töne gelten. Um darauf zu dringen, ist sehr wohl ein Weg gangbar, den die vorhin angezogene Darmstädter Ver ordnung in bezug auf farbige Anstriche verfolgt. Man fordere die Vorlage von Proben, die der Genehmigung bedürfen, dann wird sich das, was wünschenswert ist, bald durchsetzen lassen. Und wenn die Ziegler erst be merken, daß feste Forderungen nach bestimmter Richtung hin gestellt werden, wenn sie dabei einsehen, daß diese neueren Forderungen gar nicht so unvorteilhaft für ihre Betriebe sind, wie sie jetzt noch allgemein glauben, so wird auch das Entgegenkommen und der Wetteifer bei ihnen nicht fehlen. Dann werden auch weitere Vervoll kommnungen sich einstellen; ich zweifle gar nicht, daß sich bei gutem Willen auch eine wirtschaftlich und tech nisch durchführbare Abhilfe für die unangenehm glatte Oberfläche des Maschinensteines finden wird. Bemühen sich doch jetzt schon einsichtige Ziegler um derartige Fortschritte, und wo in technischen Dingen ein Wille ist, ist auch ein Weg! Nun kann man sich wohl leicht auf den Standpunkt stellen, es sei unnötig, sich mit solchen schwierigen Dingen zu plagen, da man ganz gut ohne Backsteinbau künstlerisch auskommen könne. Aber hier liegt meines Erachtens in der letzten Annahme ein Irrtum vor. Bisher ist der Back steinhau räumlich noch stark im Vordringen begriffen. Fast bei jeder Fahrt durch deutsche Gaue, in Hessen, in Franken, am Rhein und an der Weser, in Westfalen und im südlichen Hannover wie in Württemberg, ist man er staunt, ihn in Anwendung zu finden, selbst in den vom Verkehr abgelegeneren Landstrichen. Wo man früher an so etwas gar nicht dachte, sind Verblendsteinziegeleien entstanden und finden Abnehmer für ihre Erzeugnisse. Das ist als zeitweise Aenderung und Störung einer von früher her abgeschlossen überlieferten landschaftlichen Eigenheit sicher zu bedauern, aber es ist kaum anzu nehmen, daß der Widerstand dagegen auf Erfolg rechnen kann. Schon aus allgemeinen inneren Gründen wird die Heimatpflege es sich nicht zum Ziele setzen können, unter den ganz veränderten heutigen Verhältnissen das alte Aussehen der Landschaft unter allen Umständen fest- halten zu wollen. Ihre Aufgabe kann es nur sein, die ziellose Verschleuderung alter Schönheit und die unnötige Entstellung zu verhindern. An Stelle fruchtlosen Wider standes ist es wohl erfolgversprechender, die unvermeid lichen Neuerungen in künstlerisch befriedigende Bahnen zu leiten. Für das Vordringen des Backsteinbaues gibt es aber einen sehr triftigen und auch berechtigten Grund. Ein guter Verblendstein gibt beim heutigen Stand der Technik die Sicherheit, daß alle Kosten, Mühen und Störungen, die mit äußeren Ausbesserungen der Gebäude verbunden sind, auf absehbare Zeit vermieden werden. Diese Dauerhaftigkeit ist ein so großer praktischer Vor zug, daß ihn jeder, der mit den Unterhaltungskosten rechnen muß, nicht leicht sich entgehen lassen wird. So wird das Streben, den Backsteinbau durch Verbote an einzelnen Stellen zu verdrängen, sein Fortschreiten an andern nicht hindern können. Schon der Umstand, daß solche Verbote, wie das angezogene Darmstädter Orts statut, sich notgedrungen auf einzelne Stadtteile be schränken, läßt das erkennen. Und wir würden auf diesem Wege im Städtebau uns dem sicher unerwünschten Zu stand nähern, den wir im Wohnungswesen glücklich über wunden haben, daß nämlich in einer Art „guten Stube“ alles nach strengen Grundsätzen in künstlicher Ordnung gehalten wird, während man an den Städten des täglichen Lebens alles gehen läßt, wie es eben geht, ohne künst lerische Ansprüche zu erheben. Aber noch mehr, die vielfach gegen den Backsteinhau verbreitete Abneigung hat es schon dahin gebracht, daß im Privatbau seine künstlerische Förderung vernachlässigt worden ist. Die Bearbeitung seiner Aufgaben und der Einfluß auf seine Technik ist infolgedessen überwiegend Kräften geringeren Ranges überlassen geblieben. Die künstlerische Rückständigkeit des modernen Verblend steinbaues, welche vielfach eine Schädigung der Städte- und Landschaftsbilder herbeiführt, ist eine Folge dieser künstlerischen Anarchie. Die geschilderte Art des durch schnittlichen heutigen Verblendsteinbaues bestimmen weniger die Architekten als die Ziegeleibesitzer. Nicht nur, indem sie allen Wünschen nach Verbesserung ihrer Erzeugnisse das Gehör verweigern, sondern auch, indem sie mit den Verblendsteinen selbst womöglich unberechnet auch die Fassadenzeichnungen liefern, um Abnehmer für ihre Steine sich zu sichern. Ein Fortschreiten auf dem Wege von Verboten wird kaum andre Folgen haben, als diesen Zustand weiter zu verschärfen, anstatt ihn zu verbessern. Es führt dadurch zu immer weiteren Schädi gungen an andern Stellen, liegt also durchaus nicht im Sinne einer weiterblickenden Denkmal- und Heimatpflege. Eine gesunde Kunstübung darf praktische Vorteile wie diejenigen, die dem Backstein seine neuerliche Ver breitung verschafft haben, nicht bekämpfen, sondern sollte sie ihren künstlerischen Zwecken dienstbar machen. Nicht stellenweise verbieten sollte man ihn, sondern auf ihn, dessen Anwendung man doch nicht hindern kann, Einfluß gewinnen. Daß die Härten und Unzuträglichkeiten, die dem Ziegelbau heute vielfach anhaften, abgestreift werden können, ist unzweifelhaft. Wenn die dahin gerichteten Bestrebungen bisher den gewünschten weitgreifenden Er folg nicht gehabt haben, so liegt das daran, daß diese Bestrebungen auf den Widerstand der fest zusammen geschlossenen Verblendsteinfabrikanten stoßen. Und doch hängt bei der gewaltigen Rolle, welche die Farbe in diesen Dingen spielt, jeder Fortschritt von der Ein wirkung auf die Ziegelherstellung ab. Hier ist der einzelne machtlos, hier muß die Aufklärung über das, was gut uüd böse ist, von allen berufenen Seiten ausgehen. Es ist für Denkmalpflege und Heimatschutz eine dringende Forderung, daß die Ziegelbereitung und der Ziegelbau aus einem künstlerischen Erstarrungszustande wieder zu der Höhe gehoben werden, deren sie fähig sind. Neues über den Hausschwamm Unter diesem Titel veröffentlicht Prof. Dr. Ludwig- Greiz im „Prometheus“ (herausgegeben von Dr. Otto N. Witt, Verlag von Rudolf Mückenberger-Berlin) einen Aufsatz, dem wir folgende Ausführungen entnehmen: Richard Falck in Breslau, ein Schüler des Mykologen O. Brefeld, hat soeben in der Zeitschrift für Hygiene und Infektionskrankheiten (65. Band, S. 478—605) den Nachweis erbracht, daß der wilde und der echte Hausschwamm bei aller makro- und mikroskopischen üebereinstimmung zwei physiologisch wohlunterscheid bare Arten darstellen. Das Wachstum des Myzels (der vegetativen Teile) vollzieht sich bei ersterem zwischen 0° und 34°, mit einer optimalen Temperaturzone zwischen 22° und 26°, bei letzterem zwischen 0° und 27° und der optimalen Temperaturzone zwischen 16° und 22°. Die Anpassungen beider an den natürlichen Standort kommen auch noch in einem andern wichtigen Unter schied zum Ausdruck: der Einwirkung ultramaximaler Temperaturen. Das Myzel des echten Hausschwamms der Häuser wird durch eine konstante Temperatur von 34 0 nach viertägiger Einwirkung, bei 38 0 nach drei Stunden getötet, bei 40° nach 60 Minuten; das des Haus schwamms der Wälder stirbt dagegen bei 38° erst nach sieben Tagen, hei 40—41 0 nach vier Stunden ab. Für gerichtliche Entscheidungen ist es wichtig, nachzuweisen, ob es sich um den ersteren Schwamm, der allein der Urheber der Infektionskrankheit der Häuser ist, oder um den letzteren handelt. Nach Falck kann dieser Nachweis nur durch Er- i