70 BAUZE1TIJNG Nr. 9 Abb. 7 Ländliche Bauten Abb. 8 Sache hingeben, wenn sie Anregungen willig aufnehmen, selbst solche geben und wenn sie bei Behandlung einzelner Seiten des Problems oder seiner Gesamtheit Wissen, Er fahrung und Kraft freudig dem Verbände deutscher Archi tekten- und Ingenieur-Vereine zur Verfügung stellen, der, alles Wollen und Können der einzelnen zusammenfassend, unsern Stand an diejenige Stelle führen wird, die ihm zum Wohle des Vaterlandes bestimmt ist.“ Die vorstehenden Ausführungen zeigen, daß der Ver- handsvorstand tatkräftig an der Arbeit ist. Man darf das Vertrauen zu ihm haben, daß er auch weiterhin das Seinige tun wird. Sehen die Architekten und Ingenieure nun zu, daß auch sie das Ihrige tun. Der Weg ist vor gezeichnet ! Darmstadt, Februar 1909. Baurat H. Wagner. Deutscher Arbeitgeherbuiul für das Bau gewerbe, Landesverband Württemberg (Schluß.) Mit diesem Gutachten ist und sollte diese Materie aber noch nicht erschöpft sein, denn in dem Bericht ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das subjektive Moment für den Berichterstatter ausscheidet. Auch heute soll nicht darauf eingegangen werden, wenngleich gesagt sein muß, daß die Gefahr besteht, daß die Baukontrolleure aus dem Arbeiterstande unter Mißbrauch ihrer Befugnisse sich dienstlich und besonders außerdienstlich der Sozial demokratie zur Verfügung stellen. Es ist ja eine bekannte Tatsache, daß die Gewerkschaftsführer — die Gründe kann man leicht erraten — mit den Baukontrolleuren aus dem Arbeiterstande sympathisieren. Daß diese Sym pathie sehr leicht zum Schaden der Arbeitgeber aus- schlagen kann und wird, darüber ist jeder Zweifel aus geschlossen. Uebrigens hat ein „überzeugungstreuer“ Vorkämpfer für diese Forderung, der „Genosse“ Meißner, in einer Versammlung in Hannover den Schleier gelüftet, wenn er sagte, daß diese allgemeine Baukontrolle auch die Kontrolle über die Zugehörigkeit zur Organisation umfassen würde. Daß die Münchner Unternehmer schon gleich nach Einführung dieser Insti tution Grund gehabt, sich über die außerdienstliche Tätig keit solcher Beamten zu beschweren, ist schon eingangs angedeutet worden, doch mußte man sich mit dem viel sagenden Bescheid zufrieden geben, daß der Magistrat und die Lokalbaukommission nicht in der Lage seien, Be diensteten das Recht der freien Meinungsäußerung in politischer wie sozialer Angelegenheit irgendwie zu ver kümmern, wenn es sich innerhalb der „durch die Dienstesvorschriften gezogenen Schranken“ bewegt. Und wem steht die Entscheidung darüber zu, ob diese Schranken nicht überschritten werden? Die Frage, oh diese Baukontrolleure ihre dienstliche Stellung zu politischer Agitation mißbrauchen, kommt für München momentan nicht in Betracht, da hier im Baugewerbe fast alles freigewerkschaftlich organisiert und deshalb auch sozialdemokratisch gesinnt ist. Nur ein drastisches Beispiel über die „Fähigkeit“ der Baukontrolleure. Als im Jahre 1906 in Halle ein sozialdemokratisches Haus, „der Volkspark“, aufgeführt wurde, hätte sich für die in Halle bestehende Arbeiter schutzkommission die beste Gelegenheit geboten, die mit solchem Ungestüm von den Unternehmern geforderten Prinzipien zur Anwendung zu bringen. Das scheint aber nicht geschehen zu sein, entweder hatte man keine rechte Vorstellung, wie ein Gerüst beschaffen sein muß, oder aber man hielt es nicht für notwendig, beim eignen Bau die Vorsichtsmaßregeln anzuwenden, welche man von den Unternehmern forderte (tatsächlich würde keine Berufs genossenschaft ein solches Gerüst geduldet haben), kurz, das Gerüst stürzte ein, ein Mann wurde sofort getötet, ein weiterer starb an den erlittenen Verletzungen und weitere fünf Schwerverletzte entrannen nur mit Mühe dem Tode. Sonderbarerweise hatte man von diesem Vorfall in der sozialdemokratischen Presse recht wenig gehört. Alles in allem, die Anstellung von Baukontrolleuren aus dem Arbeiterstande ist gewiß nicht geeignet, den Frieden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu fördern. Die Autorität des Unternehmers, der sich kon trollieren lassen muß von einem Arbeitei - , der noch kurz zuvor hei ihm in Arbeit gestanden, und seinen Weisungen nachkommen mußte, wird noch weiter geschwächt, und die Herrschaft auf dem Bau führt der Baukontrolleur neben dem von der Organisation aufgestellten „Bau delegierten“. Auch die AVirkung, die man sich von der Anstellung von Arbeitern als Baukontrolleure erhofft, schlägt in das Gegenteil um; eher ist eine Verschlechterung der Bau kontrolle und des Arbeiterschutzes zu erwarten, denn eine Verbesserung. Wie könnte und kann denn bei nur oberflächlichen, allgemeinen und ungenügend technischen Kenntnissen dies auch anders der Fall sein? Man sollte meinen, der oherpolizeilichen und Unfall verhütungsvorschriften wären speziell in Bayern schon genug. Und hat denn die Berufsgenossenschaft nicht selbst das größte Interesse, auf strikte Einhaltung aller Vorschriften zu dringen? Es ist Tatsache, daß die berufsgenossenschaftlichen Beamten mit aller Strenge ihre Kontrolle ausüben! AVenn trotzdem diese Kontrolle noch nicht genügen sollte, nun gut, so verschärfe man sie noch mehr, lege sie aber in die Hände von spezialistisch ausgebildeten Beamten, welche mit dem praktischen Bauwesen vertraut und auch gründlich theoretisch vorgehildet sind, nicht aber in die Hände von Arbeitern, die nicht oder doch nur in ganz seltenen Ausnahmefällen in der Lage sein werden, sich die erforderlichen Vorbedingungen anzueignen. Zu erhoffen wäre, daß eine Frage über die Anstellung von Kontrolleuren aus dem Arbeiterstande nie mehr den