274 BAUZEITUNG Nr. 35 Sparkasse und Rathaus Beziehung gleichwertigen Entwürfen dem billigeren der Vorzug gegeben werden. Die geplante Baugruppe soll in Form, Umrißlinien und gegenseitiger Anordnung ein gediegenes und harmonisches Bild abgeben. Die preis gekrönten und angekauften Entwürfe gehen in das freie Eigentum der Stadtgemeinde Donaueschingen bzw. der Sparkasse über; dieselben können durch diese in be liebiger Weise verwendet werden. Das Recht der Ver öffentlichung derselben steht den Verfassern und der Stadtgemeinde zu. Wegen der Ausführung nach einem der Entwürfe behalten sich die Stadtgemeinde Donau eschingen und die Sparkassenverwaltung freie Hand vor; es ist indessen die Beteiligung des Verfassers des zur Ausführung bestimmten oder dieser zugrunde gelegten Entwurfes an der weiteren Ausarbeitung der Pläne nach den Normen der Gebührenordnung, aufgestellt vom Ver band Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, gültig vom 1. Januar 1901, in Aussicht genommen. An Preisen für die verhältnismäßig besten Lösungen wurden fest gesetzt : ein I. Preis mit 2000 M., ein II. Preis mit 1500 M., ein III. Preis mit 1000 M., ein Ankauf mit 500 M. Das Preisgericht, bestehend aus den Herren Prof. P. Bonatz - Stuttgart, Kammerpräsident Dänzer-Donau eschingen, Bürgermeister Fischer-Donaueschingen, Archi tekt Luckscheiter-Freiburg, Baudirektor Meckel-Freiburg, Prof. H. Billing und Architekt W. Vittali-Karlaruhe Donaueschingen Oberamtmann Dr. Strauß-Donaueschingen, Baurat und Prof. Stürzenacker-Karlsruhe, traf am 24. Februar seine Entscheidung. Von 112 Arbeiten, die zur Preisbewer bung eingelaufen waren, wurden folgende prämiiert: I. Preis (2000 M.) Prof. Eugen Beck-Karlsruhe, II. Preis (1500 M.) Prof. Herrn. Billing und Architekt Willi. Vittali- Karlsruhe, III. Preis (1000 M.) Architekt Wilh. Mersch- Freiburg. Der Entwurf des Architekten K. Riotte- Bruchsal wurde für 600 M. zum Ankauf bestimmt. Der ursprünglich mit dem II. Preis bedachte Entwurf der Architekten Peter Birkenholz-München und Wilh. Mersch- Freiburg mußte aus der Preisverteilung ausscheiden, da einer der Verfasser nicht in Baden ansässig ist oder war. Das Preisgericht beschloß weiter, der Stadtgemeinde zu empfehlen, den Verfasser des mit dem I. Preis bedachten Entwurfs zur weiteren Bearbeitung der Aufgaben heran zuziehen. Wir geben noch nachstehend das Urteil des Preisgerichts über die drei preisgekrönten Entwürfe wieder: I. Preis: Die Anordnung auf dem Platze und die Durchbildung des Rathauses sind sehr zu loben. Die Grundrisse des Rathauses wie der Sparkasse sind gut. Die vorhandenen Keller sind benützt. Besonders wert voll erscheint die Betonung und Ausbildung des Haupt einganges zum Rathaus von Süden. Der Dachreiter dürfte ansehnlicher entwickelt werden. Die Rückseite des Rathauses ist verbesserungsbedürftig. Bei der Spar kasse ist die Gruppierung gekünstelt und müßte einfacher werden. II. Preis: Die Platzwirkung und die Zusammenwirkung beider Gebäude sind sehr gut. Wenig schön dagegen die rückwärtige Ausbildung des Rathauses sowohl im Hauptentwurf wie in der Variante. Die an der West- und Ostfassade des Rathauses angenommenen Knickungen werden unschön wirken. Der Sitzungssaal des Rathauses ist zu klein. Die Eingänge zu den Geschäftsräumen der Sparkasse sind verfehlt. Die Architektur der Haupt schauseiten findet Anerkennung. III. Preis: Die Lage ist eine glückliche, ebenso auch die Anordnung der Terrasse vor dem Rathaus. Der Verfasser nimmt keine Rücksicht auf die vorhan denen Keller, was an und für sich nicht zu tadeln ist. Die Grundrißausbildung ist im allgemeinen ein wandfrei , nicht auf gleicher Höhe steht die etwas trockene Durchbildung der Außenseite von Rathaus und Sparkasse, die auch das wünschenswerte Maß der Unterordnung von Sparkassengebäude unter das Rathaus vermissen läßt. II. Preis