56 BAUZEITUNG Nr. 7 Jahren den Pumpenbau als Spezialität betreibt, fertigt Zentrifugalpumpen für Leistungen von 60 bis 16 000 Liter pro Minute und für jeden gewünschten Antrieb. Besonders ist noch zu bemerken, daß genannte Firma Zentrifugalpumpen speziell für Bauzwecke anfertigt, wel che mit Laufrädern mit sehr weiten Durchgängen ver sehen sind, so daß Sand, kleine Steine, Holzstückchen und sonstige Beimengen ungehindert diese Pumpen passieren können. Mit Rücksicht auf die größere Abnützung in folge derartiger Beimengungen sind diese Pumpen derart konstruiert, daß sämtliche Teile, welche einer rascheren Abnützung unterworfen sind, leicht ausgewechselt werden können. Vorstehende Abbildungen zeigen einige der gangbar sten Ausführungsarten solcher Zentrifugalpumpen. Auch in Pumpen anderer Systeme, wie Kolbenpumpen und Diaphragmapumpen, die sich für Bauzwecke ebenfalls sehr gut eignen, ist die genannte Firma sehr leistungsfähig. Polizeiposten am Wielandsplalz Basel Es ist sehr zu begrüßen, daß von seiten der Stadtverwal tungen, selbst für kleinere Bauobjekte, der Weg der Kon kurrenzausschreibung betreten wird. So hatte die Stadt Basel einen engeren Wettbewerb zur Erlangung von Ent würfen für ein Wachtpostengebäude ausgeschrieben. Das Gebäude sollte folgende Räume enthalten; 1 Wachtlokal von zirka 45 m , 1 kleines Zimmer für den Postenchef, 1 Schlafraum mit 10 Betten, 1 Raum zur Unterbringung von 13 Kästen, 2 Arreste, Räume zur Un terbringung eines Krankenwagens, Velos und Saprol, Abtritte und Pissoirs, Raum zum Fußwaschen, Wasch küche, Kellerraum, Raum für Heizung und Kohlen, 1 Raum für eine Sanitätsstation (ini Souterrain unterzubringen), ferner eine Wohnung, bestehend aus 3—4 Zimmern, Küche, Bad, Abtritt, 1 oder 2 Kammern und offenem Dachboden. Der Bau soll in einfachen Formen gehalten sein, aber doch den Charakter eines öffentlichen Gebäudes zum Aus druck bringen und sich gut in den Platz einfügen. Am Bau- und Hypothekenmarkt hat die Besserung in den Kursen der Hypothekenpfand briefe die Hypothekenbanken veranlaßt, ihre Beleihungs bedingungen wenigstens ein wenig zu ermäßigen. Auch Privatkapital ist auf dem Hypothekenmarkte jetzt etwas reichlicher vorhanden. Die Bauinteressenten sind aber im Hinblick auf die Ermäßigung der offiziellen Diskont sätze vielfach schon etwas allzu optimistisch geworden. Es darf nicht vergessen werden, daß die neuen Staats und Stadtanleihen noch immer eine sehr scharfe Kon kurrenz für die Hypothekenpfandbriefe darstellen, sodaß nur ganz allmählich eine Wiederkehr normaler Verhält nisse am Hypothekenmarkte erwartet werden kann. Am Terrainmarkte beginnt sich die Unternehmungslust wieder zu heben. Die wesentlichen Kurssteigerungen, die die Aktien fast aller Terraingesellschaften in der letzten Zeit erfahren haben, weisen darauf hin, daß die Speku lation diesem Gebiete wieder Interesse entgegenbringt. Der Wohnungsmarkt, der in den meisten Großstädten schon wieder im Zeichen eines gewissen Mangels an kleinen Wohnungen steht, wird von der Spekulation sehr aufmerksam beobachtet. Es wird in diesen Kreisen damit gerechnet, daß die Banken angesichts der Geld erleichterung sehr bald auch wieder Baugelder zu einiger maßen kulanten Bedingungen gewähren werden. A. H. Sprechsaal Zur Anfrage des N. N. in Nr. 6. Vermutlich wurde für den Anstrich in dem Schweinestall eine bleiweißhaltige Farbe ver wendet. Es ist bekannt, daß alle bleiweißhaltigen Farben unter der Einwirkung von Ammoniakgasen gelb werden. Angesichts der forzierten Einwirkungen, welchen der Anstrich in einem Stall standzuhalten hat, empfiehlt sich stets die Verwendung ganz be sonders widerstandsfähiger Farben. Ausgezeichnete Erfahrungen für den Innenanstrich von Stallungen sind mit bleiweißfreien Siderosthen-Lubrose-Farben gemacht worden. Anfrage. Kann ein Bautechniker, Abs. der 4. Kl. der K. B. G. Sch. und mehrjähriger Praxis im Ausmessen, sich als Baumesser vereidigen lassen, und bei welcher Behörde muß er darüber ein- kommen ? Antwort. Nein, die Vereidigung setzt die Erstehung des Bauwerkmeisterexamens oder den „Diplom - Ingenieur“ voraus. Das Oberamt, in Stuttgart die Stadtdirektion, ist zuständige Be hörde. M. Anfrage. Sind die steiler als 60° zu erstellenden Dachflächen im Dachgeschoß eines Wohnhauses (Traufhaus mit 2 Giebeln) in welchem eine dreizimmerige Wohnung eingebaut wird, als Um fassungswände mit Ausmauerung in Holzfachwerk anzusehen, oder können die Dachflächen mit Schalung, Ausstrich und Gipsung innen und mit feuersicherer Dachdeckung außen hergestellt werden, wie dies der Unternehmer wünscht und Art. 71 der B.O. hiefür benennt. Die Grundfläche des Dachgeschoßes fällt unter § 28 Abs. 2, Ziffer 2 c der Vollz.-Verfg. zur B.O. Die beiden Hausgiebel sind Holz fachwerkwände mit Ausmauerung. In die Dachflächen kommen 3 Dachläden, 2 für Zimmer, 1 für Küche. Kann auf Grund der B.O. die Ausmauerung der Dachflächen verlangt werden? Ohne Ausmauerung wird die Wohnung wenig Schutz gegen Wind und Kälte bieten. K. B. Antwort. Ob eine Fläche als Dachfläche oder als Umfassungs wand eines Gebäudes anzusehen ist, ist nach den Verhältnissen des einzelnen Falles, in erster Linie nach der Konstruktion zu beurteilen. Im vorliegenden Falle scheint es sich um eine rich tige Dachfläche zu handeln. Für solche sind die Bestimmungen von Art. 85 der B.O. und von § 70 bis § 72 der Vollz.-Verfg. zur B.O. über die Dachdeckung, und, soweit sich hinter den Dach flächen Aufenthaltsräume befinden, die Bestimmungen von § 49 der Vollz.-Verf. maßgebend. Es ist demnach vom baupolizeilichen Standpunkte aus nicht unbedingt eine Ausmauerung der Dach flächen erforderlich, sondern es kann auch eine andere Bauaus führung gewählt werden, wenn sie nur einen hinreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse bietet. Die vom Unternehmer vorge sehene Ausführung ist zulässig. Statt eines Ausstriches können aber auch Korksteine, Neuwieder Schwemmsteine, Gipsdielen, hohle Backsteine oder andere poröse, die Wärme schlecht leitende Stoffe gewählt werden. B. Anfrage. Wird eine Decke in Wohnhäusern, die wie folgt konstruiert ist, aus baupolizeilichen Sicherheitsgründen zugelassen ? Statt der üblichen Auftäferung sollen 2 cm starke Gipsdielen von unten aufgenagelt werden, letztere werden alsdann mit einem Scheibspeis überzegen und dann mit Leimfarbe überstrichen, das Holzgebälk ist 14/20 stark, eine Zwischenfüllung wird nicht ver wendet, auf die Balken wird ein Lattenrost (ähnlich der seitherigen Auftäferung gebracht und auf diesem ein Diaraestrich und Linoleum aufgezogen. Die Konstruktion wäre an und für sich billig und bezüglich des Trocknens empfehlenswert, nur habe ich Bedenken ob die Vorschriften des Art. 67 der B.O. in genügendem Maße erfüllt sind, so z. B. wenn etwa ein Kassenschrank etc. trans portiert wird. W. G. Antwort. Für gewöhnliche Wohn- und Schlafräume ohne Feuerungseinrichtung dürfte die fragliche Konstruktion gemäß § 49 Abs. 2 der Vollz.-Verf. zur B.O. baupolizeilich nicht anzufechten sein, wenn der betr. Baupolizei-Beamte nicht zufällig der Ansicht ist, daß bei dieser Konstruktion die Durchhörbarkeit eine in ge sundheitspolizeilicher Hinsicht unzulässige wird. Bezüglich der Balkenfächer unter Zwischenwandungen etc. ist Art. 87 (2) der B.O. zu beachten. In Gelassen mit Feuerungs-Einrichtung sind gemäß Art. 91 (1) der B.O. die Hohlräume zwischen den Decken balken mit einer gegen rasche Weiterverbreitung des Feuers schützenden Einlage zu versehen. Vergl. hierüber § 49 (5) und § 80 der Vollz.-Verf. zur B.O. Bdt. Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart, Richard Gebhardt, Stuttgart. Druck; Gustav Stürner in Waiblingen.