Zum Ankauf empfohlen Kennwort: „Zu Schwabens Ehr“ Verfasser: Baug.eschäft Heilmann & Littmann, G. m. b. H., München, ZweigniederlassungjStuttgart, in Verbindung mit Archi tekt Otto Baur aus Stuttgart, z. Zt. München Guido O., der soeben vorbeiritt. Der Offizier trug einen Schlüsselbeinbruch und ein Nervenleiden von dem Unfall davon. Es wurden daher der Maurermeister Sichert, der Polier Siebenhahn und die beiden Maurer unter Anklage gestellt wegen Verletzung der §§ 230 (fahrlässige Körper verletzung. 330 (Zuwiderhandlung gegen die Regeln der Baukunst), 367,14 Nichtbeachtung der polizeil. angeordne ten Sicherungsmaßregeln bei der Bauausführung) StGB., sowie wegen Uebertretung der Baupolizeiordnung der Stadt Posen. Das Landgericht Posen hat jedoch am 18. Oktober 1913 sämtliche Beschuldigten freigesprochen. Es sei nicht entschieden, ob der Haken sich gelöst habe, weil er nicht fest eingehakt oder weil er vom Sturm gelockert worden sei. Den Sichert treffe kein Verschulden, da er nichts näheres von den Klempnerarbeiten gewußt und we der eine Verpflichtung noch wegen vielfacher anderer Ar beiten genügende Zeit zu ihrer Beaufsichtigung gehabt habe. Das nach seinen allgemeinen Angaben errichtete Gerüst sei nicht unzweckmäßig erbaut, sondern entspreche den Anforderungen der Baupolizei und den Regeln der Baukunst. Auch Siebenhahn sei schuldlos, da er sich auf seine Arbeiter bei derart untergeordneten Verrichtungen habe verlassen dürfen. Zur Bestrafung der beiden Maurer schließlich fehle es an einer geeigneten Grundlage, denn einerseits sei nicht festgestellt, wer von beiden den Haken unrichtig eingehakt habe, andererseits widersprächen sich sogar die Sachverständigen über die Ursache der Los lösung des Hakens. Gegen die Freisprechung verfolgte der Nebenkläger Hauptmann O. Revision mit materieller Beschwerde beim Reichsgericht. Der höchste Gerichts hof erkannte jedoch auf Antrag des Reichsanwalts auf Verwerfung der Revision, da kein Rechtsirrtum im ange- Zum Ankauf empfohlen Kennwort; „Zu Schwabens Ehr“ Erdgeschoß grundriß