BTOKI FÜR WÜRTTGMBGRG BRDENHESSEHEL SHSS- LOTHRINGEN Inhalt; Die Wichtigkeit der Prüfung von Baugenehmigungsgesuchen, auch wenn es sich nicht um Heeresbauten handelt. — Wettbewerbe. — Verschiedenes. — Lohnbewegung im Baugewerbe. — Vereinsmitteilungen. — Personalien. — Bücher. — Briefkasten. Alle Rechte Vorbehalten Die Wichtigkeit der Prüfung von Baugenehmig ungsgesuchen, auch wenn es sich nicht um Heeresbauten handelt. Der Deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe hat folgende Eingabe an das Preuß. Ministerium des Innern gerichtet: „Um die für die Herstellung der dringenden Heeres bauten erforderliche Zahl von Bauarbeitern zu beschaffen, sind in einer Reihe von Korpsbezirken Verfügungen der stellvertretenden Generalkommandos ergangen, welche die Inangriffnahme von neuen oder Fortführung begonnener Bauten von der jedesmaligen Genehmigung des General kommandos abhängig machen. Auf Grund derartiger Verfügungen legen in allen Bezirken, für die sie ergangen sind, die Baupolizei-Behör den die ihnen zur Prüfug vorliegenden Baugenehmi gungsgesuche vor Vornahme der technischen Prü fung den Generalkommandos zur Genehmigung vor. Es hat sich nur die Gewohnheit herausgebildet, daß, wenn die Genehmigung seitens der Generalkommandos versagt wird, die Baupolizei-Behörden dem Antragsteller den Antrag mit allen Zeichnungen, statischen Berech nungen usw. zurückgeben, ohne überhaupt noch in eine Prüfung des Projekts vom baupolizeilchen Standpunkt aus einzutreten. Diese Gewohnheit bedeutet eine schwere Gefahr hin sichtlich der Ueberleitung des deutschen Baugewerbes in die Friedenswirtschaft. Erfahrungsgemäß erfordert die baupolizeiliche Prü fung und Genehmigung eines Projektes schon in normalen Zeiten eine Dauer von 2 bis 3 Monaten. Wenn nun alle augenblicklich geplanten und in allen Einzelheiten völlig vorbereiteten Entwürfe zu privaten Bauten, für deren Aus führung seitens der Generalkommandos im Interesse der Heeresbauten jetzt die Genehmigung nicht erteilt wird, nach Friedensschluß den Baupolizei-Behörden noch ein mal zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden müssen, so steht zu befürchten, daß infolge der hierfür er forderlichen Frist, die bei der dann zu erwartenden Ar beitshäufung voraussichtlich noch weit länger als in nor malen Zeiten sein würde, eine Verzögerung in der Wieder aufnahme der Bautätigkeit eintritt, welche nicht nur für die davon betroffenen Unternehmer von nachteiligster Wir kung sein würde, sondern welche auch eine bedenkliche Stockung auf dem Arbeitsmarkte und eventuell sogar den Eintritt einer völligen Arbeitslosigkeit der aus dem Felde zurückkehrenden Bauarbeiter zur Folge haben könnte. Diesen zu befürchtenden Schädigungen kann vor gebeugt werden, dadurch, daß die Baupolizei-Behörden die Prüfung und eventuelle baupolizeiliche Genehmigung der ihnen vorliegenden Baugesuche vornehmen, auch wenn die Genehmigung zur Ausführung der betreffenden Bauten vom Generalkommando versagt worden ist. Im Interesse des von uns vertretenen Gewerbes, aber auch im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, deren Ueberleitung in die Friedenswirtschaft durch eine Ent lastung des baugewerblichen Arbeitsmarktes sehr erleich tert werden würde, bitten wir sehr ergebenst, die Bau polizei-Behörden anweisen zu wollen, die Prüfung und eventuelle Genehmigung auch derjenigen der ihnen vor liegenden Baugesuche vorzunehmen, deren Ausführung vom Generalkommando im Interesse der Heeresbauten nicht gestattet worden ist, mit der Maßgabe, daß die Er laubnis zum Baubeginn bis zur Aufhebung des Verbots des Generalkommandos versagt ist.“ Je eine Abschrift dieser Eingabe haben das Reichsamt für Uebergangswirtschaft und das Kriegsarbeitsamt mit der Bitte um Unterstützung erhalten. Federzeichnung von Arthur List, Heilbronn, z. Zt. im Felde.