94 BAUZEITUNO Nr. 42/43 und Rechten aus der einen Hand in die andere geschieht von rechtswegen ohne besondere Bemühungen des Ein zelnen und kann Steuer- und lastenfrei erfolgen. Ein großer Vorzug gegenüber einem durch private Verhand lungen zustande gekommenen Grenzausgleich. 7. Die Möglichkeit, die zweckmäßige Gestaltung von Bauplätzen durch zwangsweise Baulandumlegung herbei führen zu können, erleichtert das Zustandekommen güt licher Vereinbarungen. Selbstverständlich stehen diesen Vorteilen, wie dies überall der Fall ist, auch gewisse Nachteile gegenüber. Aber immerhin kann man sagen, daß bei sachgemäßer, gewissenhafter Behandlung des Ortsbauplans und des Umlegungsplans sowie bei einigem guten Willen der Grundbesitzer die Nachteile gegenüber den Vorteilen in den Hintergrund treten. Dies bestätigen die Erfahrungen, die anderwärts mit der Baulandumlegung gemacht wor den sind. Es dürfte deshalb die Zeit gekommen sein, ein Gesetz für die Baulandumlegung unserem Lande und seinen Städtebauern nicht länger vorzuenthalten. Ein solches Gesetz wird für unsere Stadtbaukunst und unser Siedlungswesen von Bedeutung werden, den Grundbe sitzern auf der einen Seite Eingriffe in ihre Eigentums rechte, auf der anderen Seite aber auch erhebliche Vorteile bringen und den Gemeinden die Gewinnung des Straßen landes in hohem Maße erleichtern. Gemeinden, technische Vereinigungen und Grundbesitzer haben deshalb allen Anlaß, sich mit den Fragen der Baulandumlegung vertraut zu machen. M. B. Die Kläranlage, Bauart „OMS“, für die neue medizinische Klinik Heidelberg. Von Dipl.-Ingenieur Oskar Stumpf, Karlsruhe. Die medizinische Klinik Heidelberg wird durch einen Neubau, der 340 Betten aufnehmen kann, erweitert. Das Abwasser dieses Gebäudes darf erst nach vorhergehender gründlicher biologischer Reinigung dem Neckar zugeführt werden. Hierfür ist eine Kläranlage von der Deutschen Abwasser-Reinigungs. G. m. b. H„ Städtereinigung, Wies baden, nach ihrem bewährten „OMS“-Verfahren in der nachstehend beschriebenen Weise ausgeführt worden. Der Kläranlage werden nur die Fäkalienabwässer zu geführt. Bei voller Belegschaft und einem Besuch der Klinik durch 200 Studenten errechnete sich bei einem acht stündigen Abfluß die größte sekundliche Abwassermenge zu rund 0,3 Sekundenliter. Die Abwässer werden in einem Sammelkanal von 250 mm lichter Weite der Abwasserreinigungsanlage zuge- führt. Zur Ausscheidung der mechanischen Verunreini gungen dient ein Frischwasserklärbrunnen, Bauart und Patent „OMS“. während die Ausscheidung bezw, Um wandlung der gelösten organischen Substanzen in einem Tropfkörper erfolgt. (Siehe Abbildung.) Der Klärbrunnen, dem ein Einlaufschacht mit einem Grobrechen vorgeschaltet ist, hat einen lichten Durch messer von 3,0 m bei einer größten Wassertiefe von 2,5 m. Den Klärraum bildet ein allseits geschlossenes unter Wasser liegendes Gerinne mit an der Abdeckung und der Sohle befindlichen Schlitzen, das sogenannte „OMS“-Ge rinne. Durch die Verringerung der Geschwindigkeit im Absitzraum sinken die Sinkstoffe durch die Schlitze am Boden in den unter dem Absitzraum liegenden Sink schlammraum, während die Schwimmstoffe durch die an der Decke befindlichen Schlitze in den Schwimmschlaram- raum entweichen. Der Querschnitt des „OMS“-Oerinnes ist 0,55 qm groß. Die Durchflußgeschwindigkeit beträgt bei maxi malem Zufluß 0, 55 mra/sek. und die Aufenthaltszeit rund 1 % Stunden. Der Faulraum faßt etwa 4,3 cbm, so daß er imstande ist, die Schlammenge von 250 Tagen aufzunehmen, wo bei ein Schlammanfall von 2 1 pro cbm Abwasser ange nommen wurde. Um die Ausfaulung des Schlammes zu fördern, ist eine Frischwasserzu- und Faulwasserablei- tung, die dem „OMS“-Brunnen typisch ist, eingebaut. Durch die Frischwasserzuleitung wird kontinuierlich Frischwasser, das zum Binden der beim Faulprozeß ent stehenden Salpetersäure erforderlich ist, in den Schlamm raum eingeführt. Durch die Faulwasserabteilung fließt das verbrauchte Faulwasser, ohne mit dem Frischwasser im Absitzraum in Berührung zu kommen, ab. Durch die kontinuierliche Einleitung von Frischwasser in den Faulraum wird erreicht, daß der Schlamm bis zu jedem gewünschten Grad zur Ausfaulung gebracht und der Faulraum in vollständiger Höhe ausgenutzt werden kann. Die Schlammentleerung erfolgt mittels Schlammpumpe, die Schlammsaugleitung ist als gußeiserne Rohrleitung in den Brunnen fest eingebaut. Aus dem „OMS„-Brunnen gelangt das Abwasser in die biologische Reinigungsanlage. Letztere mußte, um den örtlichen Verhältnissen gerecht zu werden, vollkom men unter Gelände gelegt werden. Sie besteht aus einem Tropfkörper, der aus bestbewährtem und viele Vorteile bietendem Lavafiltermaterial in den verschiedensten Korn größen aufgebaut ist, und über den die Verteilung des Abwassers durch Tropfrinnen erfolgt. Um die Wirkungsweise des Tropfkörpers sicher zu stellen, ist für besonders gute Belüftung gesorgt. Die Frischluftzuführung erfolgt durch einen besonderen Luft kanal, während die Entlüftung durch den Anschluß an das Dachabfallrohr erfolgt. Das von dem Tropfkörper abfließende Wasser wird in einer Nachklärung von den Abschwemmungen, die aus Abbauprodukten am Tropfkörper und von kleinen Lebe wesen herrühren, befreit. Der Nachklärbehälter dient fer ner als Desinfektionsbehälter. Baustoffbewirtschaftung. Nach dem Stand der Produktion und der Absatz möglichkeit erscheint der inländische Bedarf an Bau stoffen bis auf weiteres gedeckt. Die Bewirtschaftung von Zement, Ziegelwaren aller Art und Kalk ist daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden; ebenso sind die Bestimmungen über Bautenprüfung (Dringlichkeits prüfung) bis auf weiteres außer Kraft gesetzt worden. Lediglich die Bestimmungen über den Handel mit Bau stoffen, sowie über Meldepflicht und Lagerbuchführung bleiben bestehen. Die z. Zt. bestehenden Höchstpreise für Ziegelwaren bleiben in Geltung. Zu dem Bahnver sand von Zement und Ziegelwaren aller Art nach außer halb Württembergs ist, soweit nicht eine Ausfuhrbewilli gung des Reichskommissars für Aus- und Einfuhr vorliegt, die Genehmigung der Landesbautenprüfstelle erforderlich. Diese Genehmigung ist unter Anschluß eines ausgefüllten Frachtbriefs in doppelter Fertigung bei der Landesbauten prüfstelle zu beantragen. Die Gestellung von Eisen bahnwagen für den Versand von Zement und Ziegelwaren nach außerhalb Württembergs setzt das Vorliegen dieser Genehmigung voraus. Der württembergische Bedarf an Zement, Ziegel waren und Kalk, insbesondere für den Kleinwohnungsbau und die Staatsbauten wird sichergestellt werden. Hiefür, sowie für die Ueberwachung der Preisbildung werden die Fachausschüsse für Zement, Ziegelwaren und Kalk