6 7 B. aus einer technischen Abtheilung, welche in die sechs Fachschulen zerfällt: 1) für Architektur, 2) für Ingenieurwesen, 3) für Maschinenbau, 4) für chemische Technik mit den Unterarten: a) chemische Fabrikation, b) Hüttenwesen, c) Pharmazie, 5) für Mathematik und Naturwissenschaften, 6) für allgemein bildende Fächer. III. Aufnahme. Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat sich zunächst an den Amtmann Sippel, Canzlei im Schulgebäude Zimmer Nr. 2, zu wenden, worauf die Anmeldung von Candidaten zur mathematischen Abtheilung bei dem Rektor der letzteren^ von Candidaten zur technischen Abtheilung bei dem Direktor der Schule zu geschehen hat. Die Bedingungen der Aufnahme sind: 1) ein bestimmtes Alter, nämlich zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der Regel das zurückgelegte 16. Lebensjahr, zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Re gel das zurückgelegte 18. Lebensjahr; 2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung; 3) bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt; 4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse. Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse za liefern, der unter 4) verlangte Nachweis wird erbracht A. an der mathematischen Abtheilung, und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler ein treten wollen, durch Erstehung einer förmlichen Aufnahmeprüfung*. Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse: • a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads ein schliesslich; Übung im Gebrauch der Logarithmen. b) Geometrie. c) Stereometrie. d) Übung im geometrischen (Linear-) Zeichnen. e) Übung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz über ein gegebenes Thema. f) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache, richtige Übersetzung eines nicht zu schweren Themas aus dem Deutschen ins Französische. g) Kenntniss der Formenlehre der englischen Sprache, richtige Übersetzung eines leichteren Themas aus dem Deutschen ins Englische. h) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Haupt begebenheiten der Geschichte. i) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen und politischen Geographie. k) Übung im Freihandzeichnen. Diese Aufnahmeprüfung beginnt am 12. Octbr., Morgens 8 Uhr, im Gebäude der polytechnischen Schule. Die Anmeldungen für dieselbe werden am 9. und 10. October entgegengenommen. Von Erstehung der Aufnahmeprüfung sind jedoch — unter der Voraussetzung genügender Noten in den oben unter lit. a. bis e. angeführten 5 Fächern (im Durchschnitt der Note 4=ziem- lich gilt) — diejenigen Aufnahmebewerber dispensirt, welche die an den württembergischen Oberrealschulen eingeführte Abgangs- bez. Reife-Prüfung, die letztere unter der erforderlichen Ergän zung, mit Erfolg bestanden haben und hierüber bei ihrer An meldung zum Eintritt in die polytechnische Schule durch Vorlegung