14 15 VI. Doktor-Ingenienr-Promotion. Durch Königliche Entschliessung vorn 22. Januar 1900 wurde der Technischen Hochschule das Kocht verliehen, auf Grund einer beson deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingeuieurs zu verleihen. Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder dem Hausmeister zu beziehen äst (Preis 20 Pf.). YII. Stipendien und Preise. Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigen Stu dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleiss und sittliches Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld ganz oder teilweise nachgelassen weiden. Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende S.taats- stipendien sowie Stipendien aus de» Erträgnissen der an der Hoch schule bestehenden Stiftungen nach Massgabe der hierfür geltenden Bestimmungen verliehen werden. An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden jährlich Preisaufgaben gestellt und für genügende Lösungen Preise vergeben und Belobungon zuerkannt Zur Bewerbung sind ordent liche und ausserordentliche Studierende nach den Bestimmungen über die akademischen Preise vom 1. März 1907 berechtigt. VIII. Kranken- uml Unfallversicherung für Studierende. Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu dierende ist zur Entrichtung eines Semesterbeitrags an diese Kasse ver pflichtet (derzeit 5 «#). Die Kasse gewährt Studierenden, mit Ausschluss der Hospitanten, Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Massgabe der dafür bestellenden gedruckten Bestimmungen. Eine besondere Versicherung trifft Fürsorge für solche Studie rende und die in die Liste der Versicherten eingetragenen Hospi tanten, die beim Unterricht in den Gebäuden der Hochschule oder auf Exkursionen verunglücken. Zur Ermöglichuug von Belebrungsreisen mit Studierenden zwecks Besichtigung von Bahnanlagen, Fabriken, Bergwerken, baulichen An lagen und Bauplätzen jeder Art hat die Technische Hochschule der Bahn Verwaltung bzw. den Unternehmern und Besitzern gegenüber die Haftpflicht Vertrags massig übernommen. Gegen das ihr hieraus er wachsende Risiko hat sich die Technische Hochschule ihrerseits versichert. Wer sich an einer Belehruugsreise der gedachten Art beteiligt, hat sich gegebenenfalls die Entschädigung aus der Unfallversicherung auf die etwaige gesetzliche Leistung aus der Haftpflicht anreclmen zu lassen. Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten ein Halbjahresbeitrag von 75 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich. IX. Bibliothek verbunden mit Lesezimmer. Das Lesezimmer ist für Studierende geöffnet, und zwar: I. an den Unterrichtstagen: im Winterhalbjahr von 8 — 12 und 3—7 Uhr, „ Sommerhalbjahr von 8 12 und 2—6 Uhr, IL in den Ferien: vom 1.—15. Oktober 1 , 15.— 31. März je von 11—12 Uhr. , 1.—31. August \ Am Sarostagnachmittag ist die Bibliothek geschlossen. Aus der Bibliothek werden nur an Angehörige der Hochschule Werke leihweise abgegeben.