10 11 Für Bewerber, die schon einmal in die hiesige Technisch«) Hochschule aufgenommen waren und in diese wieder eintretcn wollen, beträgt die Aufnahmegebühr 5 JL. Für die Teilnahme an den Vorträgen und Übungen ist ein nach der Zahl der wöchentlichen Stunden bemessenes, übrigens auf einen Mindestbetrag festgesetztes Untorrichtsgeld zu bezahlen. Ausserdem wird für Abnützung der Apparate und Instrumente, sowie für Material verbrauch usw. in den Laboratorien und bei einzelnen Übungen ein angemessenes Ersatzgeld erhoben. Roichsausländischo Studierende nichtdeutscher Zunge und Vorbildung haben neben dem Unterrichtsgeld einen Semesterbeicrag von 50 JL zur Deckung des allgemeinen Auf wands der Hochschule zu entrichten. Dio festgesetzten Gebühren und der Mindestbetrag des Unterrichts gelds sind beim Eintritt im voraus zu entrichten, oder es ist ein vorschriltsmässiges Nachlassgesuch einzureichen. Eine Rückerstattung des bezahlten Unterrichts- und Ersatzgeldes sowie der entrichteten Honorare kann bei vorzeitigem oder unfreiwilligem Austritt nicht be ansprucht werden. D.is Unterrichtsgeld beträgt ohne Unterscheidung zwischen Vor trägen und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen Studierenden: 4 JL. für die Wochenstunde im Winterhalbjahr, 3 JL , „ . „ Sommerhalbjahr. Abweichend hiervon sind zu entrichten: 1. bei den chemischen Übungen: bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . 40 Uber 12 Stunden (Vollpraktikum) . 75 JL\ 2. bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie: für das halbtägige Praktikum . . . 20 JL., , . ganztägige , . . . 40 JK; 3. bei den Leibesübungen (Turnen) 1 JL für die Semesterwochenstunde. Der Mindestbetrag des Unterrichtsgelds ist auf 100 JL. für das Winterhalbjahr und 80 JL. für das Sommerhalbjahr festgesetzt, in welche Summe das Honorar für Privat Vorlesungen nicht eingerechnet wird. In Beziehung auf die Berechnung des Unterrichtsgelds ist weiter folgendes bestimmt: a) bei Vorträgen wird dio volle programm&ssige Stundenzahl be rechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt worden sind; b) bei Übungen ist im allgemeinen die Zahl der belegten Wochenstunden massgebend; sind nber mehr als 4 Stunden in den Studienplan aufgenommen, so werden zum mindesten 4 Stunden angerechnet, sind 4 oder weniger als 4 Stunden vorgesehen, so muss nach dem Studienplan bezahlt werden, auch wenn eine geringere Stundenzahl belegt worden ist. Das Ersatzgcld beträgt für das Halbjahr: L bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geometrie im Winterhalbjahr 4 JL für die 2stündige Übung, im Sommer ftir die 4- bzw. .'»ständige Übnng 8 .4L,, für die Übungen I und II der Bauingenieure zusammen 12 JL\ 2. bei dem Besuch der physikalischen oder elektrotech nischen Übungen 1 JL für die Wochenstunde, im ganzen jedoch nicht unter 10 ,Jt.\ 3. bei dem Besuch der chemischen Laboratorien bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 20 JL, über 12 Stunden (Vollpraktikara) 30 JL\ 4. bei dem Besuch der botanisch- oder zoologisch-mikrosko pischen Übungen 2 für dio Wochenstunde; 5. bei dem Besuch der Anleitung: a) zu botanisch-wissenschaftlichen Arbeiten für das halbtägige Praktikum ... 10 ,/f, - - ganztägige , ... 20 JL-, b) für das grosse zoologische Praktikum . 10 JL-, 6. bei der Teilnahme an den Übungen in der Materialprü- :ungsanstalt und im Ingenieurlaboratorium: für eine Wochenstunde 5 .JL, r das halbtägige Praktikum . . . 10 JL., * - ganztägige , - - . 20 JL\ 7. für dio Teilnahme am Aktzeichnen und Modellieren je 2 JL\ 8. - , » „ Freihandzeichnen 1 JL\ 9. für die Benützung der photographischen Dunkelkammer und ihrer Einrichtung 2 JL, Für die mit >privatim« bezeichneton Vorträge und Übungen (vgl. unter C') wird das Honorar durch die Privatdozenten mit Geneh migung des Kektors festgesetzt und auf den Einschreiblisten veröffentlicht. Ferner wird jedem Studierenden eine Bibliothckgebühr von 2 JL< 50 4 und eine Dienergebühr von 2 JL für das Semester berechnet. Vor der Anweisung eines Arbeitsplatzes in den chemischen Labo ratorien sind 2 0 JL als Sicherheit bei der Kasse zu hinterlegen; je am Schlüsse des Semesters wird darüber abgerechnet. 1») Für Hospitanten. Die Hospitanten haben als Unterrichtshonorar für ein Halbjahr zu entrichten: