12 Lehrer, Assistenten und Beamte der württ. Hochschulen und des Kult- ministeriums sind von der Hörscheingebühr befreit. Sonstige Angehörige der Unterrichtsverwaltung, sowie die Lehrkräfte an der Heidehofschule, der RothertscheniMädchenrealschule, dem Mädchengymnasium, Evange- lischen Töchterinstitut, Katholischen Töchterinstitut, Stuttgart, welche Vorlesungen zu ihrer beruflichen Weiterbildung besuchen und hierüber eine Bescheinigung ihrer vorgesetzten Dienststelle (Rektorat usw.) vor- legen, haben neben dem Unterrichtsgeld nur die halbe Hörscheingebühr zu entrichten. Das gleiche gilt für die Studierenden der Akademie der bildenden Künste, die Schüler der Kunstgewerbeschule, der Höheren Bauschule und der Höheren Maschinenbauschule Eßlingen. Vgl. auch unten Nr. 3 der allgemeinen Bestimmungen, IM. Unterrichtsgeld. ‚ Als Unterrichtsgeld ‚sind für jede Semesterwochenstunde einer Vor- lesung oder Übung (einschl. derjenigen der Privatdozenten) zu bezahlen Bei Vorträgen wird die volle programmäßige Stundenzahl berechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt sind. Bei Übungen ist im allgemeinen die Zahl der belegten Wochenstunden maßgebend. Sind aber mehr als 4 Stunden in den Stundenplan aufge- nommen, so werden auch bei geringerer Belegung mindestens 4 Stunden angerechnet; sind 4 oder weniger als 4 Stunden vorgesehen, so muß nach dem Studienplan bezahlt werden, auch wenn eine geringere Stundenzahl belegt ist. Ausnahmen: ‚ Bei den chemischen Übungen bis zu 12 Wochenstunden (Halbpraktikum)..........000000000000 24 über 12 Wochenstunden (Vollpraktikum) +.......00000000000000000 45 Praktikum für technische Physiker «..........0..0000000000 0000000 Gasthörer haben das 1!/,fache der Sätze unter 2. zu entrichten. „ Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in Zoologie, Botanik, Mine- ralogie, Geologie und Physik für das halbtägige Praktikum ve. 07er re NEE a ee für das ganztägige Praktikum ++. rer . Das Unterrichtsgeld für Leibesübungen (Turnen) ist in der Studien- gebühr (II.) begriffen. Ein Semester kann nur dann als Studiensemester angerechnet werden, wenn mindestens 4 Vorlesungs- oder Übungsstunden belegt worden sind. Eine Rückerstattung der bezahlten Unterrichts- und sonstigen Gelder kann bei vorzeitigem oder unfreiwilligem Austritt nicht bean- sprucht werden. 12 IV. Ersatzgelder. Für die Benützung von Institutseinrichtungen und für Sachverbrauch sind als Ersatzgelder im Halbjahr zu entrichten (s. Anm. *): 1. Übungen zur Vermessungskunde für Bauingenieure, Geodäten, Lehr- amtskandidaten und Architekten a) zweistündige Übung im Winterhalbjahr -.........000000+4444 40 b) vier- bzw. fünfstündige Übung im Sommer.........000004040 : c) die 4stündigen Übungen der Bauingenieure und Geodäten ım Sommerhalbjahr und die Hauptvermessungsübungen zusammen - . - d) ein- oder zweistündige Übungen zur Zeit- und Ortsbestimmung e) Anleitung der Geodäten zu praktischen und selbständigen Arbeiten im Sommerhalbjahr.+......000.00000000000000 HEHE HEN 24, im Winterhalbjahr- +... 0.0.0004 000er nern an kanennen nn. f) Übungen in Plan- und Geländezeichnen......+.++.+10000 40 15 , Übungen im physikalischen Institut: a) für I Nachmittag in der Woche...........0..000000000 HH Bi b) für 2 Nachmittage in der Woche .......0000000000 tt tt 29 c) ganztägige physikalische Übungen +.....+..000000000 tt 30 3. Übungen im elektrotechnischen Institut: a) für I Nachmittag in der Woche reellen ern e ne BR, b) für jeden weiteren Nachmittag +.......000000000 00000 9 . Übungen im Röntgenlaboratorium: a) für 1 Nachmittag in der Woche..........0000000000 00000 50 b) für 2 Nachmittage in der Woche.........0.0.0000000 000000 22,5, c) ganztägige Übungen ++......0.0000014000 Haren H EHEN EHEE 36 . Praktikum in den chemischen Laboratorien bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) +..+....00000000000 00H nn 30 über 12 Stunden (Vollpraktikum) ++.......00000000000 0000000 45 . Praktikum für technische Physiker .........000.0000000000 HH B . Botanisch- oder zoologisch-mikroskopische Übungen, jede Wochenstunde ED N N 3 . Botanisch-wissenschaftliche Arbeiten A 18 , ganztägiges Praktikum ...........000010000 000 HEHE UH 27 , Zoologisches Praktikum, halbtägig +......1.000000000tnn ner rnnne rar na E nn nenn nnnTe 18 ;; ganztägig +.........0..0000.0.00000r10nrehEar Tann nEE Un nUnEG 27, *) Außerdem wird von den Praktikanten der chemischen Laboratorien am Anfang des Halbjahres für Sonderbedürfnisse, wertvolle Stoffe sowie zum Ersatz für Be- schädigungen und für Abnützung teurer Geräte ein von der Abteilung bestimmter Vorschuß erhoben, über den am Schluß des Halbjahrs abgerechnet wird. Bei wissenschaftlichen Arbeiten in anderen Lehrgebieten, die einen ausnahmsweise hohen Sach- oder Geräteverbrauch erforderten, wird eine besondere Umlage erhoben. Bei den geodätischen Übungen ist die Hinterlegung eines Sicherungsbeträgs nach- zuweisen,