17. Übungen im Ingenieurlaboratorium: Übungen in Maschinenmeßkunde . Allgemeines Maschinenlaboratorium . Sonderlaboratorium 18. Aktzeichnen Modellieren ee Freihandzeichnen . . . . + +. 19. Die Farbe in der Architektur 20. Übungen im Psychotechnischen Laboratorium 21. Übungen im Laboratorium für betriebswissenschaftl. Versuche 22. Einführung in den Maschinenbau . ba ae 23. Übungen im Laboratorium für Wasserkraftmaschinen, Kreisel- pumpen und Hydraulik N a 24. Übungen im FOrSCHUNESNSNM für Kraftfahrwesen und Flug- motoren A N NP 25. Sonstige Übungen, Kurse u. . dergl., mit denen ein Sachver- brauch zu Lasten der Hochschule oder eines Instituts oder die Benützung von Institutsbüchereien, Sammlungsgegenständen, Instrumenten, Apparaten, Geräten, Vordrucken oder sonstigen Unterrichtsmitteln durch die Studierenden und Praktikanten stattfindet, ganztägig . . ZU RM halbtägig oder wöchentlich ‘4 oder mehr Stunden: KREELA2RM kürzer, für jede Semesterwochenstunde . ... .... 3 RM V. Krankenkasse, Unfallversicherung und Sportgebühr. Der Beitrag zur akademischen Krankenkasse und für Unfallversicherung sowie die Sportgebühr und die Beiträge an die Studentenschaft werden be- sonders festgesetzt. VI. Zeugnisgebühren. Für die Ausstellung von Zeugnissen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Einfaches Sittenzeugnis ohne Angabe der Vorlesungen ‚ ... 1,5 RM la. Einschreib-(Anwesenheits-, Studien-)bescheinigung ohne An- gabe der Vorlesungen . . . 5. 0,5:RM wenn die Bescheinigung für Beihilfe-, Nachlaßgesuche oder dergl. nachgesucht und auf einem Vordruck erteilt wird, den der Studierende von der betreffenden Behörde erhalten und selbst ausgefüllt hat . . 2. Besuchsbescheinigung für Gasthörer . 3. Auszug aus der Halbjahrszeugnisliste 22 4. Studien- und Sittenzeugnis oder Abgangszeugnis (mit Angabe der Vorlesungen) bei 1—4 Halbjahren 5 RM bei 58 Halbjahren 1 7,5 RM bei mehr als 8 Halbjahren: +. NORM 5. Abgangsbescheinigungen (ohne Angabe der Vorlesungen) . , 3 RM 6. Zeugnisse aus den Akten, je nach Umfang und Bedeutung 1,5—30 RM 7.Doppel der Ausweiskarte‘ 3 RM 8. Preis- und Belobungsdiplom: .. N 0 RM 9. Weitere Fertigung oder Abschrift eines der vorgenannten Zeug- nisse‘ An N 1530 RM VII. Prüfungs- und Promotionsgebühren. A. Die Prüfungs- und Promotionsgebühren betragen: 1. Bei den Diplomprüfungen a) Diplomteilprüfungen der Architekten, Maschinen- u. Elek- troingenieure, Chemiker*), Mathematiker und Physiker für jede mündliche Prüfung und für jeden halben Tag schriftlicher Prüfung . . . Pe Ie für die vorgeschriebenen Studienarbeiten, sofern sie als selbständige Prüfungsfächer bewertet werden je für die Entwurfprüfung der Maschineningenieure für die Prüfung in höherer Mathematik für Physiker und Mathematiker N für die Diplomarbeit , b) Diplomprüfung für Bauingenieure Vorprüfung: 1. Hauptprüfung ,‚ , , . freiwillige Diplomarbeit . c) Diplomprüfung für Vermessungsingenieure Vorprüfung , , , Hauptprüfung , , d) Diplomhauptprüfung für Chemiker Bei wiederholter Anmeldung zu einer Prüfung ist ein Zuschlag von 50 % der Grundgebühr zu dieser zu ent- richten. Bei selbstverschuldeter Überschreitung der Zahlungs- zeit werden die betreffenden Prüfungsmeldungen für un- gültig erklärt. Die Meldung kann in den betreffenden Fächern zur gleichen Prüfungszeit nicht wiederholt werden. *) Vorprüfung.