2. Das Aufnahnlegesuch ist in deutscher Sprache abzufassen und darin an« zugeben, welche Fachrichtung zun, Studium gewählt, und ob 'Auf nahme alb Student mit großer oder kleiner Matrikel oder Gasthörer (f. S. 11 15) gewünscht wird. (56 ist spätestens 1 Monat vor Beginn des Semesters »'christlich an den Rektor der Technischen Hochschule einzu reichen. Außerdem ist bcizusügen: a) Reifezeugnis in Urschrift und beglaubigter deutscher Übersetzung, I») etwaige 'Abgangszeugnisse von deutschen oder ausländischen Hoch schulen, c) ein selbstgeschriebener Leben-lauf in deutscher Sprache (mit Angabe deS Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit und der Konfession). d) Nachweis über die Ablegung der evtl, verlangten Vorpraris ss. unten S. 18). e) polizeiliche- Führungszeugnis. sofern sich da- Hochschulstudium nicht unmittelbar an den Besuch der Mittel- (höheren) Schule anschließt. k) amtlich beglaubigte Bescheinigung, in der sich der Vater oder Vor mund verpflichtet, die durch da- Studium de- Sohnes oder Mündels entstehenden Kosten zu tragen. g) nötigenfalls der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Die Vorlegung einer Bescheinigung dieser Sprachkennl- nisse bleibt vorbehalten. !>) eine (Jrfläruna des Antragsteller-, daß er nicht Jude ist'). Fremdsprachliche Zeugnisse sind in gleichlautender deutscher Übersetzung ein zureichen. Beim Eintritt in die Hochschule sind ferner der Reisepaß sowie die oben unter I 10 und 11 verzeichneten Nachweise vorzulegen. An« und Abmeldung Anmeldung (Gebührenanzahlung unb Einschreibung). Alle Studierenden ha ben sich zu Beginn eine- jeden Semester- innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist einschreiben zu lassen. Hierbei ist folgendes zu beachten (siehe auch das oben unter I I I erwähnte Merkblatt): Die von allen Studierenden unter Vorlage des Belegbuchs und des Ge- bührenblattS zu leistende Anzahlung auf das Kolleggeld bat innerhalb der Einschreibefrist auf der Kasse. Hauptgebäude Zimmer 68 (geöffnet täglich von 10—12 Uhr). 5U erfolgen. Ohne vorherige Leistung einer Anzahlung ist ') Die Erklärung muß folgenden Wortlaut haben: ..Sch erkläre, daß sch nicht Jude bin. der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht angehöre und auch nicht angehört habe, auch nicht mit einem Inden verheiratet bin. Jude ist nach deutschem Recht, wer von mindesten« drei der Rasse nach voll, jüdischen Großeltern abstammt. Ich erkläre außerdem, daß ich auch kein jüdischer Mischling bin". 16 die Einschreibung nicht möglich. Nach Leistung der Anzahlung begibt sich der Studierende mit den ausgefüllten Meldepapieren auf das Sekretariat zur eigentlichen Einschreibung (Hauptgebäude Zimmer 55a). Da- Sekre tariat ist während der Einfchreibefrisicn zur Entgegennahme von Rückmel dungen täglich von 10 12 Uhr und zur Entgegeimahme von Neu- und Wie dereinschreibungen täglich von 14—16 Uhr (außer Samstag-Nachmittag) geöffnet. Neucimrettnde und wiedereintretende Studierende baden an dem auf der Anmeldung beim Sekretariat folgenden übernächsten Tag die von? Sekretariat festgesetzte Aufnähn,egebühr auf der Hochschulkasse zu entrichten und erhalten dort ihr Bclegbuch zurück. Belegen und Testieren. Nach erfolgter Einschreibung bat der Studierende die von ibm zu belegenden Vorlesungen und Übungen in das Belegbuch (durchschreiben), in das GebührenblaU und in das VerleilungSblatt (nur gebührenpflichtige Vorlesungen) einzutragen. Hierauf geht er zu den in Frage kommenden Dozenten, trägt fick, dort in die Hörerliste ein und laßt die be legten Vorlesungen und Übungen testieren. Nack Einholung sämtlicher Te state sind das Gebükrenblau. daS VerleilungSblatt und das Belegbuch zum festgesetzte«, Termin bei der Hausverwaltung des Hauptgebäudes (Zim mer 11) abzugeben. Entrichtung drs Unierrirbtsgeldeo (Gebührenairzahlung »'. oben. über die Höbe der restlichen Gebührenschuld erkält jeder Studierende eine besondere Zahlungsaufforderung zugestellt. Der Einzug dieser Gebühren erfolgt im letzten Drittel des Semesters. Abmeldung. Studierende, die ikr Studiun, unterbrechen oder ausgeben oder die beabsichtigen, an einer anderen Hochschule weiterzustudieren, haben sich spätestens bis zum Beginn des folgenden Semesters zu exmatrikulieren. Dies geschieht durch Abgabe deS bei der Hausverwaltung des Hauptgebäu des erhältlichen, mit den criorderlichen EnllasiungSbestätigungen versehenen Ermairtkelscheins auf dem Sekretariat. Zimmer 55a. Auf Antrag wird die Ex»,atrlkulatio» durch einen Abgangsvermerk (Ge bühr 3.— RM) ln. Belegbuch bescheinigt. Beurlaubung Studierende, die aus besonderen Gründen an Vorlest»,gen und Übungen während I bis höchstens 2 Geniester nicht teilnehmen können, die aber trotz dem Angehörige der Hochschule bleiben wollen, werden auf Antrag beur laubt. 'AIS Gründe für eine Beurlaubung kommen in erster Linie in Betracht: a> Ableistung der vorgeschriebenen Praktikantenzeit, wenn die ^prakti- kantenlätigkeil unentgeltlich erfolgt. I>) Erkrankung des Studierenden, wobei die Krankheit »nd die voraus- fichtliche Dauer derselben ärztlich bescheinigt »ein muß. 17