52 8. ctibiittc im Walserlal. Die Lkihüne im kleinen Walsertal nimmt nach vorheriger Anmeldung beim Slndemenwerk Stuttgart Studenten bevorzugt auf. U. Abteilung Förderung (Einzelfürsorge) Veiler: cand. arch. Rudolf Kovacsovics. Die Förderung umfaßt folgende Gebiere: 1. Anfängerförderung. 2. Fortgeschrittcnensördcrung. 3. Darlchenösörderung, 4. Reichsförderung. 5. Vorfiudienförderung fLange»«rarckstudium). 6. Förderung der Kunsthochschüler und Kunstsachschüler, 7. Förderung der deutschen Fachschüler. 8. Gebührenerlaß und Stipcitdienvergebung. 9. Förderung von Kriegerwaisen. 10. Förderung von Studentinnen und Werkabiturientinnen. Die Abteilung Förderung gewährt Unterstützung an Kameraden, deren ei gene Mittel sowie Unterstützungen von dritter Seite sowohl den Beginn wie die Weiterführn»,g des Studiums nicht ermöglichen. Voraussetzung für die Aufnahme wirtschaftlich schwacher Kameraden in die Förderung ist rückball- loser Einsatz für Volk und Staat, einwandfteie Führung und wissenschaft liche Befähigung. Die Höbe der Förderung-mittel ist dabei so bemessen, daß die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums gewährleistet wird. Die Mittel hierfür werden teils örtlich, teils durch das ReichSstudentenwerl aufgebracht. l. Anfängerförderung. Wissenschaftlich befähigte Abiturienten, deren Mittel ein Studium an der Hochschule nicht zulassen, werden, sofern die politische und charakterlich« Be währung erwiesen ist. für das erste und zweite Skudiensemester in die An- fängerförderung aufgenommen, wobei ihnen zur Pflicht gemacht wird, drei Semester Dienst in einer Kameradschaft des NSDStB. zu leisten. Unerläß liche Vorbedingung ist abgeleisteter Arbeitsdienst sowie Dienstleistung-nach weis bei einer Gliederung der Bewegung. 2. Fortgeskbritienrniörderunq. Die 'Aufnahm« in die Hochichulförderunq. die mit dem dritten Studien- semester einsetzt und mit dem sechsten Studiensemester ende«, setzt den Rach, weis der wissenschaftlich überdurchschnittlichen Begabung voraus. Der Nach weis wird durch Ablegung von zwei Leisttingsprüfungen se Semester geführt. Z. Darlcbenoiörderung. Die lenken zwei Semester vor der Abschlußprüfung werden durch die Ge währung von langfristigen Darleben iichergesiellr. Unerläßlich ist auch hierfür der Nachweis der Einsatzbereitschaft. Bedürftig keit und wissenschaftlichen Befähigung. 4. Rcicbosördernng. Gesuche um Aufnahme in die Reich-förderung. die vom dritten bis letzten Sludicnsemester die Durcdfübrung deo Studiums gewährleistet, werden durch Hochschulprofessoren, polnische oder andere Persönlichkeiten, die den Be werber genau kennen, über das örtliche Sludemenwerk an das Reichsstuden- tenwcrk eiltgereicht. Die Entscheidung über die Anträge liegt beim ReichS- studenlenwerk. Da nur eine kleine 'Anzahl von Bewerbern in jedem Semester aufgenommen werden kann, ist die Auslese hierbei eine sehr strenge. 5. Vorstudieaförderung (Langemarckstudium). Mit der sozialen Verpflichtung. ..jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück- sicht auf Herkommen und wirtschaftliches Vermögen den Zugang zur deut- scheu Hochschule z» ermöglichen", erwachsen der Vorstndlenförderung große und verantwortung-reiche Aufgaben. Die 'Auslese erfolgt durch die Reichs, studentenführung nach Vorschlägen der Gliederungen der Bewegung usw. Die wirtschaftliche Betreuung obliegt de», Reicbsstudcntcnwcrk. 6. Gebiidr,„erlaß und Stipendienvergebung. 2m Gebührenau-schuß der Hochschule. Kunsthochschulen und Fachschulen Hai das Sludcnlcnwerk Sin und Stimme, um eine gerechte Verteilung der Gebührenerlässe und Stipendien zu gewährleisten. Durch die zentrale Er fassung sämtlicher von Staat. Städten. Gemeinden und Privaten zur Ber. «cilung gelangenden Sripendien sind für die einwandfreie Vergebung solcher Unterstützungen die Vorauöscnungen geschaffen. 7. Förderung von Kriegerwaisen. DaS Studenleniverk sieht mit den örtlichen Dienststellen der RS.-KriegS- opferversorgung in unmittelbarer Verbindung. Damit ist erreicht, daß her vorragend befähigten, politisch einwandfreien Kriegerwaisen die Durchfüh rung des Hochschulstudiums erinöglicht wird.