76 77 J. Studienpläne Allgemeine Bemerkungen. Die folgenden Studienpläne enthalten die zu einem ordnungsmäßigen Studium erforderlichen Vorlesungen und Übungen. Sie dienen den Studieren den als Anhaltspunkte, wie sie bei bester ZeitauSnüyung die für die 'Ablegung der Prüfungen notwendigen Kenntnisse erwerben können. Tie Studienpläne lind den reicbseinbcülirhen Bestimmungen angepaßt. Studierende, die ihr Lludium Ostern 1940 oder früher aufgenommen haben, können noch nach den bisherigen Bestimmungen die Vor- oder Hauptprüfung ablegen. Selbstverständliche Pflicht eines jeden Studierenden ist. das» er zur Festi gung und Vertiefung feiner Kenntnisse in einzelnen Fächern feines engeren Fachgebietes und zur Erweuerung feines Gesichtskreises über dieses Fachge. biet hinaus noch weitere Vorlesungen und Übungen fachlicher und allgemein bildender An besucht. Dirs vorstehende Vorlesungsverzeichnis bietet eine reiche Auswahl. Außerdem find die Vorlesung-anzeigen der Dozenten an den Anschlagbrettern zu beachten. In ZwcisclösäUen wird empfohlen, sich recht zeitig von den betr. Fachverlreiern beraten zu lassen. Studierenden, die zum Nachweis weitergebender fachwissenfchastllcher oder allgemeiner Ausbildung außer den für die Diplom-Bor- und Haupiprüiung vorgeschriebenen Tcilprüsungen sich in zusätzlichen Fächern freiwillig einer Prüfung unterziehen, kann das Ergebnis der Prüfungen in diesen Fächern in die Zeugnisse über die Bor« und Hauptprüfung aufgenommen werden. Bon einer Verschiebung von Vorlesungen und Übungen aus der Zeit vor der Vorprüfung in die Zeit nach der Vorprüfung oder umgekehrt wird dringend abgeraten, da bei Nichteinhaltung im Falle eines Hochschulwechsels (nach Abschluß der Vorprüfung) Schwierigkeiten beim 'Abschluß des Studiums auftreten. Da die Schulentlassungen zu Estern erfolgen und vor dem Studium in der Regel 'Arbeitsdienst und praktische Tätigkeit abzuleisten lind, beginnt die 'Ausbildung auf der Technischen Hochschule für alle diejenigen, die vor dem Studium ein halbes Jahr praktischer Tätigkeit nachweisen müssen, mit dem Sommersemester, für diejenigen, die nur während des Studium-, d. b. in den Semesterserien, ein halbe- Jahr praktizieren, mit dem Wintersemester. Die Studienpläne entsprechen dieser Zeiteinteilung. Grundsätzlich kan»» aber das Studium jedes technischen Fachgebietes sotvobl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden. Sofern bei den Vorbemerkungen zu den Studienpläne» nichts über die Pra xis ertvähnt ist. gelten die oben unter .V III Seile 19 erwähnte», Be stimmungen. Grundlage für die Ausbildung im böheren bautcchnifchen Verwaltungsdienst (Fachrichtung Hochbau: Wasser-. Kultur- und Straßenbau; Eiscnbadn- und Straßenbau; Maschinenbau; HeereStechnik) ist da- Gesetz vom 16.7.36 (R.G.Bl. >. S. 563) sowie die Erste Verordnung hierzu vom 6. .3. 36 (R.G.Bl. I S. 585(0, einzusehen in der Bibliothek der Hochschule. I. Fakultät für Naturwissenschaften und (krgänzungssächer 1. Abteilung für Mathematik und Physik A) Kandidaten des höheren Lehramts mathematisch-physikalischer und naturwissenschaftlicher Richtung. Nach der Ordnung der wissenschaftlichen Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen im Deutschen Reich vom 30. Januar 1940 (erbältlich alö Sonderheft beim Ebcrvcrlag Berlin SW 68. Zimmerstr. 88) gilt daö Stu dium der Mathematik und Physik (neben Chemie. Biologie und Erdkunde) an der Technischen Hochschule Stuttgart als gleichberechtigt mit dem Studium dieser Missenschasten an einer Universität. Für die Zulassung zur wisse«, schaflltchen Prüfung wird u. a. der Nachweis eines ordnungsmäßigen Fach. studiunrS vo»t mindestens 6 Semestern verlangt. Von der Ausstellung besonderer Studicnvläne malhemalisch-naninvisscn- schaftlichcr Richtung rvurdc abgesehen. Der 'Abteilungsleiter und die einzelnen Dozenten sind jederzeit bereit, den Studierenden Ratschläge bezüglich der Wahl der Vorlesungen zu erteilen. II) Studienplan für Diplommatbematiker. Vor der Vorprüfung müssen Höhere Matbematik I—IV, Graphische und numerische Meiboden. Darstel« lcitde Geometrie, ferner Mechanik (im Umfang der kochn. Mechanik für Ma schineningenieure). Elektrizitäislekre und Optik (Grundlagen der Physik I I). Einführung in den Maschinenbau I. VermcssungSkuilde (im Umsang der Übungen für Lehramtsk.lndidaten der Mathematik und Physik» mit den zu gehörigen Übungsarbeiten erledigt werden. Dazu treten ein allgemein bil dendcs Fach und »nath. Spezialvorlesimgen nach Rücksprache mit den Do zenten. Nach der Dorprüsung kommen math. Spezialvorleiungen aus Analysis und Geometrie, ferner lechn. Wärmelehre oder ein Wahlgebiet aus der theo retischen Physik. Hinzu tritt eine eingehende Beschäftigung mit einem tech nischen Sonderfach (einschließlich lechn. Laboratorium). Hiesür kommen in Betracht: