tischer Gesundheitadienst Se De veedentiechhe Cevandheitzlienst erstreckt. sich auf die Studierenden der eh din Hocheehuler der Mochsthhuie Ale Moik und der Aktdemie der bil Serie Künate Fr eledert ch in die Zweige: Lynn Safer tee Kenbabwsmgrng: © Celine 3) Untatiremicheruner © Cetamdhritspebuche Are en dr Gradi ‚udentischen Gesundheitsdienstes und zugleich Are Verekerr tt ar Katatapk Zum Hochsnpta um. Sie haben Aje Auf En An run leitsrastund der Staßieronden m Beginn des Hochachnt- Srbllane fetzuutellen Eıkrankte. deu gesundheitlichen Selbetlülteeinsich- tungen der Studentenwerke zuzuführen, sowie den Grad der Tauglichkeit zur Ausübung des Hochschulsportes festzustellen, Sämtliche Studierenden Kake dek stiuahtnees der Plehtumersichung zu amtemiehen rn Antillen br abe Feilen den Pfichlumermuchueen feigestal Areektesarlo men edel u Seeklar dos eonian, 3 Frohe Scheer denken Seien Fipriehtung wadentischer Selbsthilfe, Jeder Studierende erwirbt Sa des Treat Dean 2 Mirgiehehat nor denen EN m ee pers era tekBert Kalbe DR zum enge älter Verkaesen der Üochschu © esenäkeifürderun ] re Hk Arne 1% ca, die versicherungumäßig beschränkten Leietune Aaheteehen Kir tr ton Kahl m Seranten" Sir i0 Abkeig von Nachts der perohiichen Bedürfügbel und N atet wart h% der Fehlen und kann aber mr afı Fu Seife gelten. Sie unterstützt nur Studierende, die der Deutschen Studenten- ARM cchörn den angehören, Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der iemerzuchenete N Cr rraeipetichende Kameraden liegt. heim Studentenwerk eine Zinm Histe auf. # B. Abteilung Förderung (Einzelfürsorge) Die Förderung umfaßt folgende Gebiete 1. Hochschulförderung, 2 Darlehensförderung, 3. Reichsförderung, 1%. Vorstudienförderung (Langemarckstudium), a 5. Förderung der Kunsthochschüler und Kımstfachschüler, 6. Förderung der deutschen Fachschüler, 17. Gebührenerlaß und Stipendienvergebung, 8. Förderung von Kriegerwaisen, 9. Sonderförderung für verheiratete Kriegsteilnehmer (Familienbeihilfe). Die Abteilung Förderung gewährt Unterstützung an Kameraden, deren eigene Mittel sowie Unterstützungen von dritter Seite sowohl den Beginn wie die Weiter: führung des Studiums nicht ermöglichen. Voraussetzung für die Aufnahme wirt ‚aftlich schwacher Kameraden in die Förderunz ist rückhaltloser Einsatz für Volk und Staat, einwandfreie Führung und wissenschaftliche Befähigung. Die Höhe der Förderungsmittel ist dabei so bemessen, daß die ordnungsgemäße Durch: Führung des Studiums gewährleistet wird. 1. Hochschulförderung, Wissenschaftlich befähigte Studenten und Abiturienten, deren Mittel ein Studium an der Hochschule nicht ermöglichen, werden, sofern. die haltungsmaßige und <charakterliche Bewährung erwiesen ist, in die Hochschulförderung aufgenommen. Es wird erwartet, daß sie einer Kameradschaft des NSDStB. angehören und den Nachweis der Zugehörigkeit einer Gliederung der Bewegung erbringen. 2. Darlehensförderung. Die letzten zwei Semester vor der Abschlußprüfung werden durch die Gewährung von langfristigen Darlehen sichergestellt 3. Reichsförderung, Gesuche um Aufnahme in die Reichsförderung, die vom dritten bis letzten Studien- semester die Durchführung des Studiums gewährleistet. werden durch Hochschul professoren, politische oder andere Persönlichkeiten, 'die den Bewerber genau kennen, über das örtliche Studentenwerk an das Reichsstudentenwerk eingersicht. Die Entscheidung über die Anträge liegt beim Reichsstudentenwerk, 4. Vorstudienförderung (Langemarckstudium). Mit der sozialen Verpflichtung, „jeder volksdeutschen Begabung ohne Rücksicht auf Herkommen und wirtschaftliches Vermögen den Zugang zur deutschen Hoch: schule zu ermöglichen", erwachsen der Vorstudienförderung große und verant. ‚ortungsreiche Aufgaben. Die Auslese erfolgt durch die Reichstudentenführung nach Vorschlägen der Gliederungen der Bewegung usw. Die wirtschaftliche Ber treuung obliegt dem Reichsstudentenwerk., 5. Förderung von Kriegerwaisen. Das Studentenwerk steht mit den örtlichen Dienststellen der NS.-Kriegsopfer- yersorgung in unmittelbarer Verbindung, Damit ist erreicht. daß hervorraremd befühigten, politisch einwandfreien Kriegerwaisen die Durchführung des Hoch: schulstudinm« ermöglicht wird, 6, Sonderförderung für verheiratete Kriegsteilnehmer (Familienbeihilfe), Verheiratete studierende Kriegsteilnehmer erhalten auf Antrag über den obligatori- schen Unterhaltszuschuß hinans noch eine Familienbeihilfe nach den vom Reiche: studentenwerk dafür aufgestellten Grundsätzen. C. Beratungsdienst des Reichsstudentenwerks Bezirksstelle Südwestdeutschland Leiters Dr. Tritt Sitz; Stuttgart-N, Anschrift: Seestr. 6, Fernruf 90541. tag u. Freitag 16-18 Uhr, sonst nach vorheriger Vereinbarung, Das Reichsstudentenwerk, Abteilung Beratungsdienst, und die im Croßdentechen Reich vorhandenen 18 Bezirksstellen üben die gesamte Studienberatung der Abi yörienten und Studenten im Auftrage des Reichserziehungsministeriums und der Reichsstudentenführung im Einvernehmen mit dem Reichsarbeiteministerlum aus, 35