Herrschaft Wiesensteig Die am dem Städtchen Wiesensteig, 20 km westsüdwest- Mch Geislingen, unweit des Filsursprungs, j. OA. Geislingen, und einigen Dörfern, darunter Deggingen, 11,6 km westsüd westlich Geislingen, im Filstal, und Westerheim, 27 km süd- -westlich Geislingen, auf der Alb, beide j. OA. Geislingen, bestehende Herrschaft, der letzte den Grafen v. Helfenstein ver bliebene Besitz, wurde 1627 nach ihrem Aussterben ein Kondo- -minium von Bayern und den Grafen (j. Fürsten) v. Fürsten berg. 1752—1806 war sie ganz bayerisch, im Jahr 1806 wurde io sie an Württemberg abgetreten. Vogtgerichtsordnung und Statuten. 1587. Am einer gleichzeitigen Papierhs., Fol., 32 Bl., im Staatsarchiv. Auf dem Umschlag steht „Voglgericlitsordnung und Statuten des Markts Deggingen. Er- !•> neuert und publicirt den 26. monatstag Januarii des 1587. jahrs“. Es liegt in dessen wie der Inhalt zeigt, eine Ordnung für die ganze Herrschaft Wiesensteig, nur in besonderer Ausfertigung für-das Dorf Deggingen, vor. Nach den im Staats archiv weiter vorhandenen Handschriften bildete die Ordnung auch im Anfang des 17. Jahrhunderts mit unbedeutenden Verschiedenheiten die Grundlage für eine 20 Vogtordnung der Herrschaft. » Inhalt : 1. Meligionsbekenntnis. 2. Messe und Predigt. 3. Gotteslästerung. 4. Zauberei. 5. Todschlag. 6. Frieden gebieten und Friedbrecher. 7. Frevent liche Handlungen. 8. Diebstahl. 9. Hurerei und Ehebruch. 10. Kuppelei. 11. Zu- und Volltrinken. 12. Spiele. 13. Wucherliche und andere verbotene con- 26 tracte. 14. Walen. 15. Kaufverträge. 16. Darlehensaufnahme. 17. Güterzer- trennung. 18. Hochzeiten und Gastereien. 19. Witwen und Waisen. 20. Ver schwender. 21. Dienstboten. 22. Feuerpolizei. 23. Erhaltung der Gebäude. 21. Eid- bott. 25. Fremde Gerichte. 26. Fischordnung. 27. Fremde Kriegsdienste. 28. Aus wanderung. 29. Juden. 30. Zigeuner. 31. Bürgerrecht. 32. Erbhuldigung. 30 33. Dienstknechte. 34. Gemeine Artikel (1. Zäune und Wildbäume. 2. Beher bergen Fremder. 3. Dreschen hei Licht. 4. Waffen tragen. 5. Tauben. 6. Wirt-