.l 27 Drittens verstósst es gegen die Anforderungen der Sicherheit des Betriebs, dass der Verfasser die von der Zweigbahn kommenden Züge auf dem zweiten Hauptgeleise halten lásst, auf welchem die von, rechts nach links fahrenden Züge der Hauptbahn ankommen. Es erscheint auch unzulüssig, dass Verfasser die Wagen der Personenzüge der Zweigbahn auf das dritte Geleis für die Zeit verwéist, wührend welcher sie nicht benutzt werden. Dies Geleis wird man bei Kreuzungen und Ueberholungen für Güterzüge frei zu halten haben. Viertens ist der Platz und die Anlage der Rampe für den Produktenverkehr unzweckmässig, nicht minder auch die Anordnung der Produktengeleise, welche sämmtlich nur von einem Ende her zugänglich sind: Es ist indess anerkennend hervorzuheben, dass die Arbeit mit vielem Fleiss gemacht ist und mancherlei gute Seiten hat. Auch sind in der schriftlichen Motivirung mit Klarheit die Voraussetzungen bezeichnet, von welchen def Verfasser bei Bearbeitung des Planes ausgegangen ist. ' Die zweite Arbeit mit dem Motto: „Es führt kein Künigsweg zur Mathematik“ zeugt ohne Zweifel von einer richtigeren Auffassung der zu lösenden Aufgabe. Die zu erfüllenden Bedingungen und die zu überwindenden Schwierigkeiten sind meistens richtig erkannt, und im Ganzen darf die Lösung als eine gelungene bezeichnet werden. Es finden sich an dieser Arbeit freilich auch verschiedene Mängel, welche indess meistens von ge- ringerem Gewichte sind und sämmtlich beseitigt werden könnten, ohne die Gesammtanlage des Bahnhofs zu ändern, (54 4 Es ist in dieser Beziehung hervorzuheben, dass. zwischen den drei Hauptgeleisen des Bahnhofs einige weitere Weichenverbindungen anzubringen gewesen wären; dass die Geleisverbindungen an der linken Seite des Bahnhofs zu wünschen übrig lassen; dass die projektirte Erweiterung des Hauptgebäudes und die Perron- Anlagen bei demselben nicht vollständig gelungen sind; dass die Expeditionsräume des Güterschuppens un- zweckmässiger Weise von einander getrennt wurden w. dergl. mehr. Es dürfen jedoch, wie bereits angedeutet, diese Fehler als sehr wesentlich nicht bezeichnet werden und liegt im Uebrigen ein sorgfältig bearbeitetes, gründlich motivirtes und gut ausgestattetes Werk vor. In Anbetracht der angeführten Mängel konnte der ersten Arbeit, den scharfen Anforderungen des Preisstatuts gegenüber, ein Preis nicht ertheilt werden, wogegen die zweite des Preises als würdig erkannt wurde. Als Verfasser derselben ergab sich Carl Vollmer von Rottenburg, Studirender der Ingenieurfachschule. $1164. RE Die Preisaufgabe war folgende: Für eine gewerbliche Anlage soll eine Wasserkraft von 150 Pferden (brutto) verwerthet werden. Das gewonnene Gefälle beträgt 3 Meter. Das hiezu erforderliche Wasserquantum ist jedoch nicht konstant, sondern sinkt in trockenen Jahren bis auf '/, herunter. Zum Betriebe der Anlage sind Turbinen in Aus- sicht genommen, deren Grósse und Anzahl dem Ermessen des Preisbewerbers anheimgestellt bleiben. Die relative Lage des gewerblichen Gebäudes zum Kanale und oberen Wasserspiegel ist aus nebenstehender Skizze zu ersehen. Der durch die Entfernung von 8 Meter gebildete Raum zwischen dem Kanale und dem Gebiude muss dem Verkehr mit Fuhrwerk stets offen gehalten bleiben. Der Querschnitt des Gewerbe-