Aus den Bedingungen und Programm. Zur Erlangung von Entwurfskizzen für den Bau einer Ruhmeshalle mit Kaiser Friedrich-Museum in Görlitz wird seitens des unterzeichneten Komitees ein allgemeiner Wettbewerb unter den deutschen Architekten eröffnet. Die Entwürfe sind bis zum I. September 1897, abends 8 Uhr, einzuliefern, Das Preisrichteramt haben übernommen: Königlicher Baurat Schmieden in Berlin, Geheimer Regierungs- und Baurat von Zschock in Liegnitz, Stadtbaurat Kubale in Görlitz, Direktor der Königlichen Baugewerkschule Dr. Bohn in Görlitz, Stadtrat Hagspihl in Görlitz, Bürgermeister und Syndikus Z/eyne in Görlitz. An Preisen ist der Betrag von 6000 Mark zur Verfügung gestellt, und zwar: für einen ersten Preis 3000 Mark, für einen zweiten Preis 1500 Mark, für zwei dritte Preise je 750 Mark. Entwürfe, welche die im Bauprogramm festgesetzte Bausumme von 350000 Mark nach dem Urteile des Preisgerichts unzweifelhaft über- schreiten, werden von der Preisverteilung ausgeschlossen. An Arbeiten werden verlangt:.ein Lageplan ı: 500; die Grundrisse von drei Geschossen, Keller-, Erd- und Obergeschoss. I: 200; zwei Durchschnitte I :200; zwei Ansichten ı : 100; ein Schaubild, in einfacher linearer Weise dargestellt, ı:200 für die vordere Ecke und von dem Standpunkte A des Lageplatzes aus; eine Erläuterung des Entwurfs; zwei Kostenüberschläge, der eine nach der bebauten Grundfläche, der andere nach dem Rauminhalte des Gebäudes, Das zu errichtende Gebäude soll in erster Linie der im Volke lebenden Verehrung für unsere beiden hochseligen Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. in seinem Aeusseren wie im Inneren einen würdigen Ausdruck verleihen. Ausserdem soll es zur Unterbringung der städtischen kunstgewerblichen und Altertums-Sammlungen, sowie der prähistorischen Sammlung und der Gemälde-Sammlung dienen und für die Kunst-Aus- stellung geeignete Räume enthalten. Der von der Stadt Görlitz für die Herstellung der Ruhmeshalle in Aussicht gestellte Bauplatz besteht aus einem hoch auf dem rechten Neisse- Ufer an der in der Verlängerung der Victoriastrasse neu anzu- legenden Strasse No. 2 und der Strasse No. 7 (Friedrich-Platz) be- legenen Grundstücke a, b, c, d des Lageplanes, dessen durch die Bebauung nicht in Anspruch genommenen "Teile mit gärtnerischen Schmuckanlagen versehen werden sollen. Für die Lage des Gebäudes ist zu berücksichtigen, dass der Hauptzugang auf der Strasse No. 2 erfolgt, und dass das künftige Planum dieser Strasse sowohl, als das der Strasse No. 7, wie aus den im Lageplane eingeklammerten Ordinaten hervorgeht, gegen das Planum