— 5 zz Mark gewährt. Dafür gehen die Pläne, Entwürfe etc. so lange in den Besitz der Lutherkirchengemeinde über, bis die Lutherkirche eingeweiht ist, Insbesondere ist der Kirchenvorstand der Lutherkirchengemeinde berechtigt, aus jedem Entwurfe einzelne Teile und Gedanken für die zu erbauende Kirche ohne jedes andere Entgelt zu benutzen. Der Kirchenvorstand der Lutherkirchengemeinde hat zwar in Aussicht ge- nommen, dass der Verfasser des gewählten Entwurfes auch die Ober- leitung bei Ausführung des Baues übernehme, geht aber in dieser Beziehung keinerlei Verpflichtungen ein. Wird der Verfasser eines der eingegangenen Entwürfe mit der Oberleitung der Bauausführung betraut, so ist zwischen ihm und dem Kirchenvorstande eine besondere Vereinbarung über das zu gewährende Honorar zu treffen. Für dieses Honorar hat derselbe auf Wunsch des Kirchenvorstands sowohl den von ihm selbst angefertigten Entwurf den Anforderungen des Kirchenvorstands entsprechend weiter auszuarbeiten oder nach Be- finden umzuändern, wobei auch die Mitbenutzung von besonders gelungen erscheinenden Einzelheiten der anderen Entwürfe nicht ausgeschlossen sein darf, sondern auch ein spezielles Projekt und eine genaue Preisliste anzufertigen, welche sowohl zur Erlangung eines Spezialkostenanschlags, als. auch zur Hinausgabe von Vordrucken behufs Bewerbung der Bau- gewerken um die einzelnen Teile des Baues geeignet sind. Für Unrichtigkeiten und Irrtümer in dieser Preisliste, sowie für den der Gemeinde daraus erwachsenden finanziellen oder anderweiten Nachteil ist der Verfasser verantwortlich, Bei Beratungen über technische Angelegenheiten des Kirchenbaues wird dem Oberleitenden der Bauausführung jederzeit beratende Stimme eingeräumt werden, Das Preisgericht besteht aus den Herren: Fabrikbesitzer Fuchs in Zwickau, Stadtbaurat Kretzschmar in Zwickau, Superintendent Meyer in Zwickau, Baurat Dr. Mothes in Zwickau, Baurat Rossbach in Leipzig, Geh. Baurat Prof. Dr. Wallot in Dresden und Pastor Francke in Zwickau. Das Preisgericht hat die eingehenden Arbeiten nach dem künst- lerischen Werte und der Ausführbarkeit zu begutachten und insbesondere denjenigen oder diejenigen Entwürfe zu bezeichnen, welche es vorzugs- weise für wert hält, ausgeführt zu werden. Protokoll des Preisgerichts. Zwickau, den 21. Dezember 18097. Die Herren Preisrichter Pastor Francke, Fabrikant Fuchs, Stadt- baurat Krzetzschmar, Superintendent Meyer, Baurat Mothes, Baurat Rossbach aus Leipzig hatten sich zu einer Sitzung des Preisgerichts