iS + 3 Gemeinde möglichst nahe und derartig angeordnet werden, dass der Prediger möglichst von allen Plätzen aus gesehen und verstanden werden kann. Die Orgeltribüne braucht nicht im Rücken der Gemeinde und soll in mässiger Höhe angebracht werden und Platz für etwa 80 Sänger gewähren. Die Sakristei soll etwa 30 qm gross sein. Ausserdem soll der Kirche als ein integrierender Teil derselben ein Saal für 300 Personen angegliedert werden, der mit Rücksicht auf den zahlreicheren Kirchen- besuch an den Festtagen und auf die wahrscheinliche Vergrösserung der Gemeinde ohne weiteres in den Kirchenraum einbezogen, aber auch selbständig für sich ge- braucht werden kann. Dieser Saal ist durch Schiebetüren zweiteilig anzulegen, ein Teil (für ca, 80 Plätze) soll als Konfirmandenraum benutzt werden. Im Obergeschoss soll dieser Bau je 2 Zimmer und eine kleine Küche für 2 Gemeindeschwestern enthalten. Für den Baustil wird eine der Reformation naheliegende Zeit gewünscht. Die Entwürfe müssen erkennen lassen, dass die Verfasser sich mit den neueren An- schauungen über den evangelischen Kirchenbau vertraut gemacht haben. Das Pfarrhaus soll in mehreren Stockwerken etwa 8 Wohn-, Schlaf- und Wirtschaftsräume für den Pfarrer, ausserdem Küche, Badezimmer, Keller und Speicher enthalten. Die Baukosten der Kirche (abgesehen von dem Gemeindesaal) und des Pfarr- hauses dürfen die Beträge von 200000 M. + 45000 M. nicht übersteigen. Betreffs des Schulhauses kann nur im allgemeinen gesagt werden, dass dasselbe in 3—4 Stockwerken soviele 10><7 m grosse Schulsäle um 4 m breite Gänge gelegt enthalten soll, als es der Bauplatz nach Unterbringung der Kirche und des Pfarrhauses, sowie die Rücksicht auf einen angemessenen Schulhof und eine Turnhalle von etwa 250 qm Grundfläche gestatten. Falls das Preisgericht einen der Entwürfe als zur Ausführung geeignet be- zeichnen sollte, so wird die Zuziehung des Verfassers bei der Bearbeitung des Einzelplanes in Aussicht gestellt. Aus dem Gutachten des Preisgerichts. Es waren 24 Arbeiten rechtzeitig eingelaufen. Bei dem ersten Rundgange wurden sämtliche Arbeiten einer Besichtigung und Besprechung unterworfen. Es bestand keine Veranlassung, irgend einen Entwurf wegen augenfälliger Verstösse gegen praktische und ästhetische Anforderungen von vornherein auszuschliessen. Eine Vorprüfung in technischer Hinsicht hatte nicht stattgefunden, da der ganze Wettbewerb als eine Ideenkonkurrenz aufzufassen war, und da man an Hand des einfachen Programms ohne weiteres schwere Verstösse hätte herausfühlen können. Bei einem zweiten Umgange wurden die einzelnen Arbeiten eingehender be- sprochen und schliesslich derart in zwei Gruppen geordnet, dass 9 Arbeiten in die engere Wahl gelangten. Durch das Los wurden die genannten 9 Arbeiten unter die technischen Mit- glieder des Preisgerichts zum genaueren Studium und zur Abfassung einer schriftlichen Kritik, welche als Beilage dieser Niederschrift zugefügt ist, verteilt. Die Beratung über die Verteilung der Auszeichnungen ergab mit Stimmen- mehrheit das folgende Resultat: Der I, Preis im Betrage von 2000 M, wurde zuerkannt dem Projekte No. 17 mit dem Kennwort „Am Brunnen vor dem Tore‘. Als Verfasser ergab sich Herr Architekt Gustav Oberthür, Strassburg. Der IL Preis im Betrage von 1500 M. dem Projekte No. 18 mit dem Kenn- wort „Einfach“. . Als Verfasser ergaben sich die Herren Züfke und Backer, Archi- tekten, Strassburg. Der III. Preis im Betrage von 1000 M. entfiel auf die Arbeit No. 7 mit dem Kennwort „Miggerle‘“, Als Verfasser ergab sich Architekt Völki, Strassburg. (Fortsetzung auf Seite 32.)