Aus dem Ausschreiben. Das Preisrichteramt haben übernommen die Herren: Königlicher Baurat und Stadtbaurat Zudwig Hoffmunn in Berlin, Stadtbaurat Karl Rehorst in Halle a. S., Königlicher Baurat Vet//er, Bürgermeister Welcker, Königlicher Bergrat Schrader, Königlicher Kreisarzt Medizinalrat Dr. Hauch, Rentner Frzedrich Fiedler, Zimmer- meister C, Vozgt, Realschuldirektor Dr. Müller, sämtlich in Eisleben. Die Entwürfe sind bis zum 20. Mai 1905 bei dem Magistrat zu Eisleben einzureichen. Der Lageplan veranschaulicht Form und Grösse des Bauplatzes. Die Ver- teilung der Gebäude auf demselben bleibt den Bewerbern freigestellt. An die dem Bauplatze zugewendete Giebelwand des Hauses KöÖnigstrasse ı7 darf unmittelbar angebaut werden. An Zeichnungen werden verlangt: ein Lageplan I: 500; die Grundrisse sämt- licher Geschosse ı.: 200; die Hauptansicht ı : 100; die übrigen wesentlichen Ansichten und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte I : 200. Die Einreichung einer Perspektive, welche von einem nach der Oertlichkeit möglichen, im Lageplane kenntlich zu machenden Standpunkte aus zu konstruieren ist, bleibt den Bewerbern freigestellt. Bezüglich der Stilformen und der Baumaterialien werden keinerlei Vorschriften gemacht. Ein kurzer Erläuterungsbericht hat über die Plangestaltung, über die in Aus- sicht genommenen Baumaterialien und Konstruktionen die erforderliche Auskunft zu geben. Für die Herstellung der Bauten einschliesslich aller Nebenanlagen (Umwehrung, Hofbefestigung, Be- und Entwässerung), jedoch ausschliesslich der Ausstattung mit Mobilien, stehen insgesamt 220000 Mark zur Verfügung, von welcher Summe bis zu 20000 Mark auf die Wohnung des Direktors verwendet werden können. Eine überschlägliche Kostenberechnung nach Quadratmetern der bebauten Grundfläche und nach Kubikmetern umbauten Raumes ist beizugeben. Es wird bei der Beurteilung der eingegangenen Entwürfe besonderer Wert darauf gelegt werden, ob die entworfenen Bauten nach Ansicht der Preisrichter für die ausgeworfene Kostensumme auch wirklich ausgeführt werden können, Für die von den Preisrichtern als beste Lösungen anerkannten Entwürfe sind folgende Preise ausgesetzt: ein erster Preis von 1500 Mark, ein zweiter Preis von 1000 Mark, ein dritter Preis von 500 Mark, zusammen 3000 Mark. Auf einstimmigen Beschluss des Preisgerichts kann diese Summe auch in anderer Weise verteilt werden. Die Gemeinde behält sich vor, weitere Entwürfe zum Preise von je 400 Mark anzukaufen. Ebenso behält sich dieselbe vor, die weitere architektonische Bearbeitung der Pläne einem der Preisträger zu übertragen, ohne jedoch eine dahingehende Ver- pflichtung zu übernehmen. Die Entwürfe müssen in allen Teilen den Bestimmungen der Polizei- Verordnung, betreffend das Bauwesen in den Städten des Regierungsbezirks Merseburg vom 31. März 1884, entsprechen. Auf die Möglichkeit einer späteren Erweiterung des Schulgebäudes ist bei der Plangestaltung Rücksicht zu nehmen. OA UV WR