— 13. — fläche und ein kleiner Raum zur Aufbewahrung kirchlicher Geräte einzurichten, Auch ist für Klosetts zu sorgen. Eins für den Geistlichen, zwei für die Gemeinde. Die Form der Kirche und die Wahl des Baustils bleibt dem Konkurrenten überlassen. Auf Reichtum der äusseren Formen wird weniger Gewicht gelegt, als auf harmonische Verhältnisse des Baues im ganzen. Insbesondere kann die Nordseite sehr einfach gehalten werden. Die Kirche soll einen Turm mit Uhrwerk erhalten. Der Turm darf kein Centralturm sein. Mit Rücksicht auf die hiesigen klimatischen Verhältnisse sollen beste schlesische Verblendsteine als Hauptbaumaterial zur Anwendung gelangen. Die zur Verfügung stehende Bausumme beträgt Mk. 250 000. Projekte, deren Ausführungskosten nach Urteil des Preisgerichts diese Summe überschreiten, können keinen Preis erhalten. Um Gleichmäfsigkeit in der Berechnung der Ausstattung anzu- streben, werden folgende Minima angesetzt: Altar 4000 Mk., Kanzel nebst Schalldeckel 4000 Mk., Bänke pr. Ifde. m 15 Mk., Heizung mit Nebenkosten 8000 Mk,, Beleuchtungsanlage 2000 Mk., Orgel 10000 Mk,, Uhr 2000 Mk. An Zeichnungen werden verlangt: a. Ein Lageplan im Mafsstab ı: 500, b. ein Grundriss zu ebener Erde mit Bankeinteilung, c. ein Grundriss der Emporen gleichfalls mit Einzeichnung der Sitzplätze, d. ein Längendurchschnitt, e. ein oder mehrere Querdurchschnitte, f, die Fassaden soweit sie verschieden sind, g. eine perspektivische Ansicht vom Punkt A aus gezeichnet. Die Zeichnungen von b—f im Mafs- stab von ı : 200. Den Zeichnungen sind beizufügen a. ein Erläuterungs- bericht, b. ein Kostenüberschlag und zwar hinsichtlich des eigentlichen Kirchengebäudes nach entsprechenden Einheitssätzen pro Quadrat- bezw. Kubikmetern, bei der Berechnung der Kubikmeter sind Turm und Kirche zu trennen. Zu rechnen ist vom Terrain bis Oberkant Hauptgesims, bei Quergiebelanlagen und sehr überhöhten Gewölben bis !/s der Giebelhöhe, desgleichen vom Turmgiebel, hinsichtlich der Ausstattung :mindestens nach den oben angegebenen Summen, Die Ablieferung der Entwürfe hat bis 15. Mai 1896 an den Kirchenvorstand in Kiel zu erfolgen. Für die drei relativ besten Entwürfe werden in der vom Preis- richterkollegium festgesetzten. Reihenfolge drei Preise und zwar von 2500 Mk., 1500 Mk,., und 1000 Mk. an die sich legitimierenden Verfasser ausgezahlt. Diejenigen Entwürfe, denen ein Preis zuerkannt ist, gehen in das Eigentum der Kirchengemeinde über. Dieselbe behält sich ausserdem das Recht vor, weitere Entwürfe, welche von den Preis- richtern dazu vorgeschlagen werden sollten, zum Preise von 500 Mk. anzukaufen, Die Wahl eines der prämiierten oder angekauften Entwürfe zur Ausführung wird dem Belieben des Kirchenvorstandes vorbehalten.