Zur Aufbewahrung der Karten sind, unbeschadet der Annahme anderer geeigneter Vorschläge, Blechkästen in‘ Aussicht genommen, deren jeder bei einer Länge von 341 mm, einer Breite von 227 mm, und einer Höhe von 155 mm, 600 Quittungskarten fasst und im ge- füllten Zustande 7,50 kg wiegt. Diese Kästen werden in Regalen aus Eisen oder Holz aufgestellt. Die Regale sind so zu konstruieren, sowie derart in den Archivräumen anzuordnen, dass sie von beiden Seiten zugänglich sind, jedes ihrer Fächer hinreichendes Licht erhält, bequem und sicher (ohne Benutzung von Leitern oder dergl.) zu erreichen ist. Die weniger gut zugänglichen (oberen wie unteren, nahe der Decke bezw. dem Fussboden gelegenen) Regalfächer können zur Auf- bewahrung der beigelegten Akten dienen, Diese Archivräume müssen- hell, ihrem Zwecke entsprechend feuersicher, trocken und heizbar sein. Es’ ist nicht unbedingt not- wendig, dass sie untereinander in unmittelbarer Verbindung stehen; auch erscheint es zulässig, sie im Sockelgeschoss oder in einem selb- ständigen Hintergebäude unterzubringen. 2. In bequemer Verbindung mit dem obengenannten Archive saalartige Räume anzulegen. In diesen Räumen werden die zehenden Karten aufgenommen, vorläufig aufbewahrt und sortiert, um darnach in das Archiv abgelagert zu werden. Es haben hier bis zu 30 Beamte das Geschäft des Sortierens zu besorgen und be- tigen dieselben zu dieser Arbeit je einen Tisch von 1,50 m Länge und 0,80 m Breite. An den Wänden muss ausreichender Platz zur Aufstellung von Regalen der oben beschriebenen Art sein, in welche die sortierten Karten vorläufig untergebracht werden. Bequeme und breite Gänge von den Arbeitsplätzen nach den Regalen u. s. w. er- scheinen notwendig. Da die Karten oft in grossen Kisten anlangen, so ist dafür Sorge zu tragen, dass sie von dem Rollwagen aus auf leichte Weise in die Sortierungsräume gebracht werden können. Ebenso erscheint erwünscht, vor den letzteren einen kleinen Raum zu etwaiger Desinfektion vorzusehen. IL. An Expeditionen werden gebraucht: I. Zwei Arbeitszimmer für zwei Vorstandsmitglieder mit bezw. gemeinschaftlichem Sprechzimmer und Vorzimmer. 2. Ein Sitzungszimmer mit Platz für 1ı5 Personen. Dasselbe kann eventuell das unter ı genannte Sprechzimmer mit vertreten. 3. Ein Arbeitszimmer für den Staatskommissar mit anstossen- dem kleinem Expeditionszimmer für einen Beamten. 4. Ein Arbeitszimmer für den medizinischen Beirat und sechs dergleichen für je einen juristischen Hilfsarbeiter mit einem gemein- schaftlichem Wartezimmer. 1*