Gartenanlagen, Freitreppen und Zufahrtswege; I kurzer Erläuterungs- bericht und ein Kostenüberschlag, in welchem sowohl nach dem Quadratmeter bebauter Fläche, als auch nach dem Rauminhalt, ge- messen vom Gelände bis Oberkante Hauptsims (bei Giebeln ist bis zur Mitte des Giebels zu messen) die verschiedenen Baumassen . be- rechnet sind. Die Nachrechnung der Baumassen soll durch Herrn Baumeister Böttcher hier erfolgen. Die Einlieferung der Entwürfe hat an den Kirchenvorstand der St. Marcusgemeinde zu Chemnitz, Körnerplatz ı1, spätestens bis 31. Januar, abends‘ 6 Uhr, kostenfrei zu erfolgen. Entwürfe, welche ausweislich des Poststempels nach diesem Zeitpunkt bei einer deutschen Postanstalt zur Beförderung aufgegeben worden sind, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Das Preisrichteramt haben übernommen: Herr Geh. Regierungs- rat und Professor Hase in Hannover, Herr Geh. Regierungsrat und Professor Otzen in Berlin, Herr Oberbaurat und Professor Lipsius in Dresden, denen noch die Kirchenvorstandsmitglieder Herr Pastor Colditz und Herr Baumeister Böttcher als beratende Mitglieder bei- gegeben sind. Das Preisgericht soll im Monat Februar 1893 sich entscheiden, Für die vom Preisgericht als beste erkannten Entwürfe sind ein erster Preis von. 2500 Mark, ein zweiter Preis von 2000 Mark, ein dritter Preis von 1000 Mark ausgesetzt. Es ist den Preisrichtern freigestellt, die Summe der ausgesetzten Preise auch in anderer Weise zu verteilen. Die Preisrichter sind nur zur schriftlichen Begutachtung derjenigen Pläne verpflichtet, deren Bedeutung und Wert sie zur engeren Wahl stellen. Die’ preisgekrönten Entwürfe werden Eigentum der Marcuskirchgemeinde zu Chemnitz; das Recht der Veröffentlichung bleibt den Verfassern. Der Kirchenvorstand ist wegen der Ausfüh- rung des Baues nicht an den Kreis der preisgekrönten Bewerber bezw. Entwürfe gebünden. Sämtliche Entwürfe werden nach dem Urteilsspruch 14 Tage lang öffentlich ausgestellt. Nach Schluss der Ausstellung werden sie den Verfassern gegen Einsendung des mit dem betreffenden Kennworte versehenen Postscheins postlagernd zurückgesandt, sofern nicht die Verfasser selbst eine Adresse angeben. Protokoll. Es wird zunächst konstatiert, dass im ganzen 86 Entwürfe ein- gegangen sind, von denen sieben nach Ausweis des Poststempels nach 6 Uhr abends des 31. Januar d. J. zur Post gegeben worden sind und daher von der Preisbewerbung ausgeschlossen werden mussten. Diese wurden nach Beendigung der Beurteilung geöffnet und ergaben: No. 80 einen Entwurf mit dem Kennwort: „Gott ist hehr — Gott zu Ehr“; No. 81 einen Entwurf mit dem Kennwort: % 1