sei, Es bleibt vielmehr den Wettbewerbern freigestellt, irgend eine andere Gruppierung, auch ohne ein symmetrisches Gegenstück zum Kestnermuseum, und eine Vereinigung aller Dienst- stellen in einem einzigen Gebäude zu wählen. Gefordert wird, das Kestnermuseum an der Rückseite durch einen für Museumszwecke (zur Unterbringung kunstgewerblicher Gegenstände unter Ausschluss von Gemälden) geeigneten, auf etwa 500 qm Grundfläche zu bemessenden Anbau zu vergrössern, welcher in Grundriss und Ansicht darzustellen ist. Eine Verlegung des Ebhardt-Brunnens ist zulässig. Zusammenstellung des Raumbedarfs im ganzen. 1. IT. | N. | IV. V. VI. vi VII. 1X. X. | XI. | XI. XI. XIV: XV. XVII. XMIH.: XVII: XIX: XX: XXI: Ferner XXII. 1 Festsaal Geeignete Nebenräume dazu in Grösse von etwa In den drei Haupt-Geschossen: Festräume A Ne Versammlungsräume für die städtischen Kollegien 470 Räume für den Magistrat... 0.04 24 845 Räume für das Bürgervorsteher- Kollegium 500 Magistrats- Registratur . 300 Stadischreiberei ... «250 Stadtkämmerei . 1115 Steuerverwaltung . . . 860 Büreau für Militärsachen U U ES Amtsstelle für Invaliditäts- und Altersversicherung 230 Gewerbegericht A ER 175 Revisionsbüreau 275 Stadtbauamt: A. Centralbüreau ; 600 gm ; BB. Abteilung? 12246005 CC: # Il 600 D. © III 450: E. » IV 350 F. „ V 500° 3100 Stadtbaupolizeiamt 500 Stadtschulinspektion 205 Stadtturninspektion: 1 N 50 Ausschuss für die städtischen Anlagen 120 Einquartierungs- Ausschuss . . 70 Statistisches Büreau . . 185 Stadtfriedhofsamt 95 Wache: . 135 Sa. 10635 Dienstwohnungen im Keller oder Dachgeschoss 280 Sa. 10915 Raumbedarf im einzelnen. I. Festräume. 2 getrennte Garderoben: 1 Anrichteraum mit Speiseaufzug und besonderer Treppe zur Küche für die Bedienung I Orchester für 40 bis 50 Musiker, etwa... 2... EN, ” »” ” ’” ” ” ” "» »” qm ” qm 500 qm 250 60, 60 Sa. 870 qm II. Versammlungsräume für die städtischen Kollegien, ı Sitzungssaal für beide städtische Kollegien, etwa, VA (Die Anordnung der Sitze für 17 Magistratsmitglieder und 24 Bürgervorsteher ist jetzt eine ringförmige, derart, dass rechts neben dem Stadtdirektor die Sitze der Magistratsmitglieder, links die der Bürgervorsteher, mit dem Bürger- worthalter an der Spitze, sich anreihen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, die Sitze amphitheatralisch, nach Art der in Parlamentshäusern üblichen, zu gestalten. In diesem Falle würden die Plätze für den Magistrat und 4 bis 6 Referenten den Sitzen der Bürgervorsteher gegenüber anzuordnen, auch eine Rednertribüne vorzusehen sein, Ebenso sind Plätze für die Stenographen und der Tisch des Hauses anzugeben, Tribünen für das Publikum und die Jour- malisten können zunächst im Saale selbst, entsprechend erhöht, angeordnet werden. Für eine mögliche Vermehrung der Bürgervorsteher auf etwa 100 ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Tribünen später entfernt werden können, und dafür geignete Räume in einem höheren Geschoss nach dem Saal hin geöffnet werden.) 3 Sprechzimmer für den Magistrat, etwa, 1. I Sprechzimmer für die Bürgervorsteher, etwa PN Garderoben für die Mitglieder der städtischen Kollegien und die Zuhörer. Reserveräume, welche später als Tribünen für das Publikum und die Journalisten eingerichtet werden können, nebst Garderoben, etwa III. Räume für den Magistrat, I Ratsstube, Sitzungszimmer des Magistrats, etwa . ı Vorzimmer dazu nebst Garderobe, 30 bis 40 qm, etwa 1 Zimmer für den Stadidirektor, etwa u a N ; I Zimmer für Sekretäre neben dem Zimmer des Stadtdirektors, 30 bis 40 qm, etwa 1 Vorzimmer zum Zimmer des Stadtdirektors, 20 bis 30 qm, etwa =. I Zimmer für den Stadtsyndikus (zweiter Bürgermeister), 20 bis 40 qm, etwa 1 Zimmer für einen Sekretär neben dem Zimmer des Stadtsyndikus, 20 bis 30 qm, etwa I Vorzimmer zum Zimmer des Stadtsyndikus, 20 bis 30 qm, etwa A 3 Arbeitszimmer für die rechtskundigen Senatoren, ä 30 bis 40 qm, etwa 4 Reservezimmer für Senatoren, A 30 bis 40 qm, etwa Ta Einige kleine Wartezimmer zwischen den Zimmern der juristischen Senatoren sind erwünscht. 7 Arbeitszimmer für Sekretäre und Aktuare, je neben ‚den Arbeitszimmern der Senatoren, a 25 qm, zusammen etwa 2 Kommissionszimmer, a 50 bis 60 qm, etwa IV. Räume für’ das Bürgervorsteher-Kollegium (Stadtverordnete). I Sitzungssaal, etwa N (Obgleich zur Zeit die Zahl der Bürgervorsteher nur 24 beträgt, so ist doch mit der Möglichkeit zu rechnen, dass dieselbe sich bei einer etwaigen Aende- rung der Hannoverschen Städteordnung auf mehr, bis zu 100, belaufe. Die Anordnung der Sitze ist zur Zeit eine ringförmige, es ist jedoch nicht ausge- schlossen, dieselbe amphitheatralisch, in der Art der in Parlamentshäusern üblichen, zu gestalten, In letzterem Falle würden die Plätze für den Bürger- worthalter (Vorsitzenden), Viceworthalter, die beiden Schriftführer, sowie für etwa an den Sitzungen teilnehmende Mitglieder des Magistrats, den Sitzen der übrigen Bürgervorsteher gegenüber anzuordnen sein. Ein Platz für Stenographen und der Tisch des Hauses ist vorzusehen. Tribünen für das Publikum und zu übertragen 230 qm 60; O0 120 Sa. 470 qm 80 qm a 60 35:0 25 nn 352 25 » 25 ” 105 135 » - 175 ” „1 [On Sa. 845 qm 220 qm 220 qm