S IL Name und Sitz. Die Stiftung führt den Namen „C. Bach - Stiftung der Technischen Hochschule Stuttgart“. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart und besitzt zufolge Entschliessung der provisorischen Regierung vom 11. Dezember 1918 Rechtsfähigkeit. § 2 Zweck. Zweck der Stiftung ist, die Ausbildung der Maschinen- und Elektroingenieure zu fördern, sowie nach Möglichkeit zu sichern. Zu diesem Behuf werden folgende Bestimmungen getroffen. 1. Maßnahmen an der Technischen Hochschule Stuttgart a) Anregung vorgeschrittener Studierender (ordentlicher und außerordentlicher), junger Assistenten und Dozenten der Maschineningenieur - Abteilung einschließlich der Elektro- technik zu selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. b) Gebotenenfalls Gewährung von Geldmitteln an sie zur Ausführung von solchen Arbeiten. c) Anerkennung wertvoller wissenschaftlicher Arbeiten der- selben durch Erteilung von Ehrenpreisen. d) Im Falle hervorragender Begabung und ausgeprágten wissenschaftlichen Strebens Gewáührung von Mitteln zu weiterer Ausbildung, die in der Regel Vertiefung in der einen oder anderen Richtung zum Ziele haben soll, sowie zu Studienreisen, “St