* 97 . ...-. Prüfungen. Um den Studirenden Gelegenheit zu geben, sich nach Voll- endung ihrer Studien über die von ihnen erworbenen Kenntnisse auszuweisen, werden alljährlich an den Fachschulen für Archi- tektur, für Ingenieurwesen, für Maschinenbau, für chemische Tech- nik, sowie an der mathematisſch-naturwissenſchaftlichen und an der allgemein bildenden Fachſchule Diplomprüfungen abge- halten, bei welchen in ſämmtlichen für die betreffende ſpezielle Fachbildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das Nähere über diese Prüfungen iſt durch besondere Statute fest- gestellt. Schlußbemerkungen. In Folge einer zwischen der K. Staatsregierung und den Unternehmern der „permanenten Kunſstausſtellung“ in Stuttgart getroffenen Vereinbarung iſt den Studirenden gegen Vorzeigung ihrer Legitimationskarte freier Eintritt in diese Ausstellung gestattet. Dieselbe iſt täglich von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Abends ohne Unterbrechung geöffnet, nur kann an den Sonntagen von 11 bis 1 Uhr jener freie Zutritt wegen des sonstigen starken Beſuchs von Seiten des Publikums nicht stattfinden. Durch die Liberalität des Verwaltungsraths des württem- bergischen Kunstvereins iſt den Studirenden ferner der unent- geldliche Beſuch des Kunſstvereinslokals gegen Vorzeigung ihrer Legitimationskarte gestattet. In dem neuerbauten Flügel des K. Naturalienkabinets ist eine eigene Sammlung württembergiſcher Naturalien, geo- logiſcher wie zoologiſcher, eingerichtet und die Aufstellung mit