w So viel geschehen war, es hätte die Regiecung die Gunſt der Zeit und die Willfährigkeit der Stände doch besser ausnützen, und es hätte auch die 2. Kammer kräftiger auftreten, ihren Wünſchen und Beschwerden mehr Nachdruck geben sollen. So manche Sätze des Grundgesetzes waren Embryonen geblieben und nicht zur Entwicklung gekommen. Schwer vermißt wurde auch von Anhängern der Regierung, wie Weishaar und Gmelin, ein Gesetz über das Recht Waffen zu tragen, ein Preßgeſelz, das die Zensur entbehrlich machen sollte, u. a. Vicht einmal die Verabschiedung des Wahlgeſetzes war mit Ernst be- trieben worden. Im Unterrichtswesen war außer dem Universitäts- statut gar nichts zuſtande gekommen; das dringend nötige Strafgeſetz- buch und die Strafprozeßordnung waren von der Regierung wohl fort- gesetzt vorbereitet, aber nicht vorgelegt worden. Auch in Verbesserung der wirtschaftlichen Zustände hätte mehr geschehen können. Der Ver- kauf unrentabler Domänen und der Ubergang von der kostspieligen und das Volk beläſtigenden Naturalwirtſchaft des Staates zu der schon i. J. 1817 angenommenen Geldwirtschaft wären viel nachdrücklicher zu betreiben gewesen. Die ehedem ständigen Klagen über Wildſchaden waren wohl verstummt bei den königlichen Forsten, aber sie dauerten unvermindert fort gegenüber den adeligen Gütern. Denn der Adel war weit entfernt den bauernfreundlichen Maßnahmen König Wilhelms nachzueifern; und wenn ein Standesherr einmal zu Schadenerſatz und stärkerem Abſchuß verurteilt wurde, trieb er ſeine Rekurſe bis zum Geheimen Rat.') Die Standesherrenkammer hielt es sogar für an- gemeſſen, den König wiederholt zu bitten um Ausschluß der Gemeinden und der einzelnen Bürger und Bauern bei der Verpachtung der Staatsjagden; König Wilhelm freilich beharrte bei dem bisherigen als wohltätig erprobten Pz tert. Nicht länger erträglich dünkte auch der Druck des Adels bei den Feudallaſten, dann der Druck des Beamtentums, der alles gängelnden Regierung und des „Mäuſefraßes “ der Vielſchreiberei. Selbst die Genoſſen im Zollverein konnten nicht genug staunen über die pedantiſche Formſeligkeit der württembergiſchen Beamten.?) Die Vielregierung und die Vielſchreiberei hatten zum Teil ihre Ursache in dem „Unglück, daß dem Land die Ehre zuteil ge- worden ein UKsnigreich zu werden“.!) Denn zu oft wurden die Ein- richtungen nach dem Maßstab eines suveränen Königreiches getroffen. Auch Minister Piſchek meinte i. I. 1911, daß eine gewiſſe Uber- schätzung der Bedeutung des neuen Königreichs bei der Einführung der Ureisregierungen mitgewirkt habe.*) Es war nämlich das über- ') Geh. Rats Protokoll vom 25. Oktober 1833. ?) Eingaben der 1. Kammer vom 30. Juni 1827, 23. März 18530, 20. Juni 1833 : Geh. Rzts] rtl ' et§z Zzvsr. 1851, 22. Inni 1853. z t) [Zahn, Heinr. :] Beſuch_am V ~nkenbette des Vaterlandes, 1831. Ähnlich Scezeti Pilrlivt. Here \ss2r S- ts.