CC, Richtlinien für die äußere Form der Dissertationen Das Manuskript der Dissertation muß in DIN A 4 geschrieben und in folgender Form aufgebaut sein: Titelblatt gemäß Anlage I, Außendeckel mit Titelschild; Inhaltsverzeichnis; Schrifttumsverzeichnis; Abkürzungs- verzeichnis; Text der Arbeit; Schlußseite: Lebenslauf und Studiengang, besuchte Hochschulen, akademische Lehrer, Die Seitenzählung soll in einer Folge durchgehend von der ersten bis zur letzten Textseite erfolgen, und zwar so, daß unter Ein- schluß des Titelblattes von diesem an gezählt wird. Auch Zwischen- schübe (Tabellen, Tafeln) und Anhänge sind in die durchgehende Seitenzählung einzubeziehen, Als Drucktype ist grundsätzlich Antiqua zu wählen, wenn nicht ganz besondere, durch die Sache bedingte Gründe für eine andere Schriftart vorliegen. Das für den Dissertationsdruck vorgeschriebene Format ist DIN A 5. In besonderen Fällen, z.B; bei Arbeiten mit größeren Zeich- nungen und Tabellen, können:andere Formate verwendet werden, ins- besondere das Format DIN A 4. Als Vorlage für den Fotodruck kann außer gewöhnlicher Maschinen- schrift auch Varityper- oder ähnlicher Satz dienen. Der von Maschinenschrift ausgehende Fotodruck ist als das für die Ver- vielfältigung von Dissertationen am besten geeignete und ver- hältnismäßig billigste Reproduktionsverfahren zu empfehlen. Für den Fotodruck einer Dissertation von 100 Schreibmaschinenseiten DIN A 4, fotomechanisch verkleinert auf DIN A 5, in einer Auflage von 150 broschierten Exemplaren sind z.Zt. DM 380.- zu rechnen (bei 200 Exemplaren DM 400.—"), Es ist ratsam, den Kostenanschlag einer Fotokopieranstalt über das Hochschulsekretariat einzuholen, da diese Sonderpreise nur Hochschulangehörigen gewährt werden, Voraussetzung für die Vervielfältigung im Fotodruckverfahren ist die Vorlage eines einwandfreien Schreibmaschinenmanuskriptes entsprechend den Richtlinien in Anlage IL. * 1967: bei 200 Exemplaren DM 530.-