8B — aufgeführten Fächer, sowie für das Zeichnen sind besondere Zeug- nisse zu erteilen, 2) Die für die einzelnen Prüfungsfächer zu erteilenden Noten sind: unbrauchbar oder gar nicht gefertigt . schwach . . mittelmässig . mittelmüssig bis ziemlich gut ziemlich gut . . ziemlich gut bis gut gut . . gut bis recht. gut recht gut . . ausgezeichnet . Wt Q 3) Die Noten aus den Fächern: Elastizitätslehre, Mechanische Wärmetheorie, Mechanische Technologie und Werkzeugmaschinen, Dampfkessel, bei der Prüfung für Ingenieure der Elektrotechnik auch Spezielle Elektrotechnik, werden doppelt und diejenigen für das Fach » Motoren und Transportmaschinen" werden dreifach gezühlt. 4) Die Note wird auf Grund der schriftlichen Arbeiten erteilt und die Note dann nach dem Resultat der mündlichen Prüfung unter Umstünden erhóht oder niedriger gestellt. 5) Um die Prüfung im Ganzen mit Erfolg erstanden zu haben, ist erforderlich, dass die Noten eines Kandidaten in sämtlichen Prüfungsfächern durchschnittlich mindestens die Ziffer 3,5 und die Noten in den oben unter Ziffer 3 aufgeführten Fächern durchschnitt- lich mindestens die Ziffer 4 ergeben; die Note in „Spezieller Elektro- technik“ muss die Ziffer 4,5 erreichen. Bei Ziehung dieser Durchschnitte wird, entsprechend der mehr- fachen Zählung einzelner Fächer, die Gesamtsumme der Noten durch die Zahl 16, bei der Fachprüfung für Ingenieure der Elektrotechnik durch die Zahl 17, geteilt. 6) In dem Diplom wird die Befähigungsstufe bei einem durch- schnittlichen Ergebnis der Noten in sämtlichen Prüfungsfächern von - € hie © 5,5 6,5 , 7,5 u. mehr bezeichnet. 9 mit Klasse IIIb (zureichend) IIIa (ziemlich gut) IIb (ziemlich gut bis gut) IIa (gut) Ib (recht gut) Ta (ausgezeichnet)