Der Meldung, in der die genaue Adresse des Kandidaten anzu- geben ist, sind beizufügen: 1. Ein AbriB des Lebens- und Bildungsgangs. 2. Die Schriftstücke zum Nachweis der Erfüllung der in $ 8 Ziff. 1, 2, 8 und 4* genannten Bedingungen. Die Zeugnisse der Hoch- schulen, auf denen der Bewerber studiert hat, müssen über die Dauer der Studienzeit und über die belegten Vorlesungen und Übungen Auskunft geben und insbesondere den Nachweis der Einschreibung auf alle Vorlesungen und Übungen erbringen, über deren Gebiete sich die Prüfung erstrecken soll. 3. Eine Bescheinigung der Kasse der Hochschule über die Einzahlung der Prüfungsgebühr. Voraussetzung für die Zulassung ist ferner: L Die Einreichung von Studienzeichnungen, worunter sich Darstel- lungen aus nachstehenden Fächern befinden. müssen: a) Darstellende Geometrie einschließlich Schattenkonstruktion und Perspektive; b) Technische Mechanik; c) Bauformenlehre; d) Plan- und Gelündezeichnen. Die Einreichung von Ergebnissen aus den Übungen in höherer Mathematik. Die eigenhündige Ausführung der Studienarbeiten muß von dem Lehrer, unter dessen Leitung sie angefertigt worden sind, beglaubigt sein. In besonderen, eingehend zu begründenden Fällen, wo für einzelne Arbeiten eine solche Beglaubigung nicht beigebracht werden kann, sind diese mit einer eidesstattlichen Erklärung des Studierenden zu versehen, aus der hervorgeht, daß sie eigenhändig gefertigt sind, und ob ein Vorbild benützt worden ist, Die eingereichten Zeichnungen werden hinsichtlich der Fertigkeit im ‘Zeichnen durch besondere Berichter beurteilt. Werden die Vorlagen von dem Prüfungsausschuf als genügend befunden, so wird der Bewerber zur Prüfung zugelassen und hiervon benachrichtigt. Andernfalls wird er unter Angabe der Gründe zurück- gewiesen. > 8 11. Die Prüfung wird zu Anfang des Sommerhalbjahrs abgehalten, Sie erstreckt sich auf folgende Gegenstände: 1. Mathematik (Differential- und Integralrechnung mit Anwendung auf analytische Geometrie).