Ordnung der Diplomprüfung Chemie Genehmigt durch Erlaß des Kultministeriums vom 8. Mai 1952, H 571. Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen Erteilung des Grades eines Diplomchemikers bzw. Diplomingenieurs Zweck der Diplomprüfung Gliederung der Diplomprüfung Prüfungsausschuß Zulassung zu den Prüfungen Anrechnung auswärtiger Studien und anderer Prüfungen Zeitpunkt der Prüfungen ; Meldungen zu den Prüfungen § © Wiederholung von Prüfungen. Nichterscheinen zu den Prüfungen und Zurücktritt von ihnen 8 10 Gebühren 1 II. Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung § 11 Prüfungsfächer § 12 Zulassung zur Vorprüfung 8 13 Durchführung der Vorprüfung III. Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung 3 3 8 1* Prüfungsfächer. Diplomarbeit Zulassung zur Hauptprüfung und Diplomarbeit Durchführung der Hauptprüfung IV. Besondere Bestimmungen über die Zeugnisse $17 Teilprüfungszeugnisse und Noten 3 18 Gesamtzeugnisse $ 19 Ausstellung der Gesamtzeugnisse — 8 20 Inkrafttreten der Prüfungsordnung S21 Ausnahmen Diplom V. Sonderbestimmungen für Chemiker der Fachrichtung Textilchemie VI. Studien- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Metallkunde an westdeutschen Hochschulen