der Nähe der Zentren werden Wohnungen für zah- lungskräftige Mieter gebraucht, ebenso bleiben einzelne Vororte dieser Schicht vorbehalten. c) Dem Interesse des Gesamtkapitals entspricht es, daß die von Staat und Kommunen vorzunehmen- den unprofitablen Vorleistungen auf bestimmte Orte konzentriert werden. Die Gemeinschaftsaufgaben sind in jedem Fall mit Revenueausgaben des Staa- tes verbunden, sind also Abzug von der Profitmasse, den das Kapital so klein als möglich zu halten sucht. "Andererseits sind", wie Jochimsen und Treuner sagen, "für die Erreichung bestimmter Niveaus wirtschaftlicher Tátigkeit oder bestimmter Wachs- tumsraten bestimmte Infrastrukturbündel erforder- lich. Ist die Ausstattung in einem Teilbereich oder auch nur in einer Kategorie innerhalb eines Teilbe- reiches unzureichend, so kann die gesamte poten- tielle Wirkung der anderen, an sich ausreichenden Infrastruktureinrichtungen in Frage gestellt sein." (50) D.h. eine Vorleistung, die das Kapital einen Abzug in bestimmter Hóhe von der Profitmasse kostet, hat, an zwei verschiedenen Orten investiert, nicht die gleiche Wirkung auf den Produktionspreis. Vielmehr ist ihr Gebrauchswert abhüngig von An- zahl und Art anderer schon vorhandener Vorleistun- gen und der Anzahl der davon profitierenden Pro- duzenten (51). Die Konzentration der Mittel führt zu einer Raum- ordnungspolitik, deren Ziel ein System der zentra- len Orte ist, das sich in Grund- oder Kleinzentren, Unterzentren, Mittelzentren und Oberzentren glie- dert (52). Die Zentren stehen untereinander in einer hierar- chischen Beziehung, jeweils auf das Zentrum der nächsthöheren Stufe hin orientiert. Die Erfahrung, daß die Verdichtungsräume, wenn sie allein den Gesetzen der kapitalistischen Bodennutzung über- lassen bleiben, letztendlich in ihrer Funktionsfähig- keit zusammenbrechen, führt zu Plänen für ihre Auflockerung: Nebenzentren und Entlastungsorte, die in günstiger Größe und Entfernung vom Zentrum einen Teil der Funktionen der Zentren übernehmen können. Zentrale Orte und Verdichtungsräume mit Subzentren werden untereinander durch Entwick- lungsachsen verbunden. Das Oberzentrum liegt da- bei im Schnittpunkt mehrerer Entwicklungsachsen, an denen sich die untergeordneten Zentren verschie- dener Größe aufreihen (53). Leistungsfähige Nah- verkehrsbänder entlang der Achsen verbinden das Oberzentrum mit den Subzentren und den ländlichen Gebieten, "Das den Entwicklungsachsen zugrunde liegende Ziel, allen in ihrem Bereich liegenden Or- ten eine hochwertige Versorgung zu ermóglichen, ist nur dann zu erreichen, wenn der Ausbau der Entwicklungsachsen im Rahmen einer aufeinander abgestimmten Raumordnungs- und Stüdtebaupolitik verfolgt wird. Dazu gehórt es, die verfügbaren Fórderungsmittel nach Schwerpunkten einzusetzen. Durch die Konzentration zentraler Einrichtungen, Arbeitsstätten und Wohnungen an besonders ent- wicklungsgünstigen Standorten kann innerhalb die- ses Bereiches eine bessere Verkehrsbedienung und Versorgung erreicht werden; gleichzeitig werden die hochwertigen Bandinfrastrukturen in dem not- wendigen Maße wirtschaftlich ausgenutzt (54)." Das 16 Zitat benennt die kapitalistischen Notwendigkeiten sehr deutlich, denen die Raumordnungs- und Städte- baupolitik unterliegt und macht zugleich klar, daß die Verwirklichung nur über Ausweitung der zentral gesteuerten Planung und unter strengerer finan- zieller Prioritätensetzung möglich ist. Wir werden weiter unten herausarbeiten, wie die Instrumente des StBauFG geeignet sind, diese veränderten öko- nomischen Notwendigkeiten auch durchzusetzen. 2, Kapital und privates Grundeigentum an städtischem Boden Der Boden, der im Interesse des Gesamtkapitals bzw. einzelner Fraktionen des Kapitals für den Aus- bau der städtischen Infrastruktur und für die Er- neuerung und Erweiterung der Städte genutzt werden soll, steht in der Verfügung eines Grundeigentü- mers. "Dem Hüuserbau überhaupt ist eine Schranke gelegt durch das Eigentum eines Dritten am Boden, worauf das Haus gebaut werden soll." (55) Das pri- vate Grundeigentum hat aber keineswegs die glei- chen Interessen in bezug auf den Boden wie das Kapital, vielmehr verhalten sie sich widersprüch- lich zueinander (56). Der Widerspruch von Kapital und privatem Grund- eigentum wird gegenwärtig auf städtischem Boden am sichtbarsten. In unserem Zusammenhang ist wichtig: a) Die Erfordernisse der Bodenzuteilung im Inte- resse des Gesamtkapitals, wie wir sie darge- stellt hatten, kollidieren mit der Art der Boden- zuteilung nach den Gesetzmäßigkeiten der höch- sten Grundrente. b) Das Interesse des privaten Grundeigentums ist auf die ökonomische Verwertung des Figentum- titels gerichtet, also auf eine möglichst hohe Grundrente bzw. deren Erscheinungsform, den Bodenpreis. a) Die Folgen einer Bodenzuteilung, die zum Kri- terium die hóchstmügliche Grundrente pro Flüchen- einheit nimmt, sind für das Kapital untragbar, da sie zum Zusammenbruch der Funktionsfühigkeit der Stadt als Standort mit niedrigerem Kostpreis und schnellerem Umschlag der Waren führt. Die rüium- liche Zuordnung der einzelnen Funktionen einer Stadt geschieht vollig ungeordnet, quasi "naturwüch- sig', gebaut wird zufüllig dort, wo sich Kapital und Grundeigentum handelseinig geworden sind, vóllige Planlosigkeit ist das Ergebnis. Zwischen den Nut- zungen herrscht ungehemmt Verdrüngungskonkurrenz Aufgrund der gestiegenen Möglichkeit eines Surplus- profits erhöht der Grundeigentümer seine Forde- rungen und wenn das dort angesiedelte Kapital Ab- züge vom Durchschnittsprofit in Kauf nehmen muß, wird es sich einen anderen Standort suchen. Be- stand die alte Nutzung z. B. aus Arbeiterwohnungen. So übersteigt die erhóhte Miete jetzt den vom Ar- beiter aufbringbaren Anteil seines Lohnes und die Nutzungsünderung setzt sich ebenfalls mit tenden- tieller GesetzmiBigkeit durch. Die Kennzeichen einer derartigen Stadtentwick- ARCH- 4 (1972) H. 16