Planung der gesamten Betriebsorganisation 5) folgender- maßen verteilt (vgl. Bild 1, das mit den vier Planungsberei: chen zugleich deren gegenseitige Überlappung im Bereich des Objekts der Planung, also der Betriebsorganisation, angibt): Die Praxisplanung und die Nutzungsplanung übernehmen denjenigen Anteil, der die funktionalen Be- ziehungen — auf diesen Begriff wird unten ausführlich eingegangen — zwischen verschiedenen Ebenen des Be- triebsprozesses betrifft, nämlich einmal die Beziehung zwischen der Veränderung der Welt auf der einen und Es sei ausdrücklich hingewiesen auf die im Text gemachte Unterscheidung zwischen Betrieb, Betriebsorganisation und Betriebsprozeß. Unter der Betriebsorganisation wird nicht der Betrieb selbst verstanden, sondern die Art und Weise der Gliederung des Betriebs — organisations- bzw. system- theoretisch ausgedrückt: in einzelne (funktional aufeinan- der bezogene) Elemente und strukturelle Momente. Die Betriebsorganisation bestimmt somit den Betriebsprozeß. Wenn hier vor der Betriebsorganisation im Zusammenhang mit Planung die Rede ist, so ist zu unterscheiden zwischen der geplanten Organisation und der tatsächlich vorhandenen Organisation. Diese setzt nämlich die Implementbildung über jener voraus, Wie aber die Konzeptionsbildung — wo- von die Planung ein Spezialfall ist — „keine einfache, keine unmittelbare, keine totale Widerspiegelung” (Lenin, W.: Werke Bd. 38, Dietz Verlag, 1970, S. 172) der Realität ist, so ist die Implementbildung keine bloße Kon- kretisierung der Konzeption — weshalb übrigens der Ter- minus ‚Implementbildung’ adäquater ist als der Terminus ‚Implementierung’. Die Konzeptionsbildung impliziert eine Abstraktion gegenüber der Realität, die Implementbildung eine Interpretation der Konzeption, hier: des Ergebnisses der Planung. Vgl. hierzu Feldtkeller, C.: Zur Theorie der Praxis, Arch+ 3 (1969) H. 7, S. 7 bis S. 13; sowie die Aus- führungen zum Subjekt-Objekt-Verhältnis im Exkurs am Schluss von Teil II. Im Praxisstudium und im Nutzungsstu- dium wird deshalb auch nicht von der (geplanten) Organi- sation ausgegangen, sondern von dem (konkreten) Betriebs- prozeß, und es wird versucht, die beobachteten Phänomene mit der tatsächlich vorhandenen, den Betriebsprozeß be- stimmenden Organisation, die aus ihm konzeptionell her- auszuschälen ist, in Zusammenhang zu bringen. Bewußt um- gangen wurde der Terminus ‚System’ — was einen implizit systemtheoretischen Ansatz nicht ausschließt (vgl. die Ver- wendung des für die Systemtheorie zentralen Begriffs der Funktion —, da seine Verwendung, um nicht zu Mißver- ständnissen zu führen, eine sehr ausführliche Klärung des Systembegriffs erfordert hätte. Unter Praxis sei verstanden der (gesellschaftlich in vielfälti- ger Weise vermittelte) Prozeß der Veränderung der Welt durch die bewußte zielgerichtete Tätigkeit. Dieser Praxisbe- griff sei unterschieden von jenem weitverbreiteten Praxisbe- griff, bei dem der Objektbereich auf den materiellen und/oder den außerhalb des Subjekts liegenden Bereich der Welt be- schränkt ist. Vgl.: Philosophisches Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus u. M. Buhr, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1969: Stichworte ‚Praxis’ und ‚objektive Realität’. Der hier verwendete Praxisbegriff geht vielmehr auf Hegel und Marx zurück, die das Praktische’ als das ‚Theoretische’ und das Objekt der Praxis als ihr Subjekt übergreifend verstanden. Vgl. Hegel, G.W.F.: Phänomenologie des Geistes, Werke 3, Surkamp Verlag, S. 240; und Marx, K.: Thesen über Feuer- bach, Marx/Engels, Werke, Bd. 3, Dietz Verlag, 1969, S. 5 bis S. 7. Der Objektbereich umschließt also den dem Subjekt gegenüberstehenden (objektiven) materiellen Bereich der Welt sowie den dem Subjekt gegenüberstehenden (objektiven) ideellen Bereich der Welt, den Bereich der Konzeptionen und Theorien, und das Objekt der Praxis umschließt ihr Subjekt in seinen materiellen und ideellen Aspekten. Dies ist im Grunde schon zum Ausdruck gebracht, indem gesagt wurde. den Tätigkeiten (durch welche die Veränderung der Welt erfolgt) auf der anderen Seite,6) zum andern die Beziehung zwischen den Tätigkeiten auf der einen und der baulichen Umwelt (in welcher die Tätigkeiten statt- finden) auf der anderen Seite.7) Die tätigkeitstech- nische Planung und die bau- bzw. fertigungstechnische Planung übernehmen denjenigen Anteil, der die funk- tionalen Beziehungen innerhalb der Tätigkeiten bzw. der baulichen Umwelt, sowie die Technik der jeweiligen Implementbildung 8) betrifft.9) In den Planungen der daß die Veränderung der Welt durch die bewußte zielgerich- tete Tätigkeit erfolgt. Darin ist enthalten, daß eine revolutio- näre Veränderung der Welt eine revolutionäre Veränderung der Tätigkeiten und damit des Subjekts und seiner Konzeptio- nen bzw. Theorien einschließt. Durch die Ausschlies- sung der. Konzeptionen aus dem Objektbereich und des Subjekts aus dem jeweiligen Objekt wird der Praxis- begriff gerade um das revolutionäre Moment verarmt. Ein weiteres Charakteristikum des hier verwendeten Praxis- begriffs ist dies, daß dieser Begriff hier nicht ausschließlich auf die Gesamtheit der praktischen Tätigkeiten der Gesellschaft bezogen ist, sondern auch auf Teilbereiche dieser Gesamtheit. Die verschiedenen Teilbereiche betreffen jedoch ein und die- selbe Welt und sind auf vielfältige Weise untereinander vermit- telt, wobei dem Bereich der materiellen Produktion eine pri- märe Funktion zukommt. Bei der Praxisplanung sind deshalb die Beziehungen des jeweiligen Praxisbereichs mit den übrigen Praxisbereichen, insbesondere dem der materiellen Produktion zu berücksichtigen. Vgl. schließlich die Anmerkung 36, in wel- cher der hier verwendete Praxisbegriff gegenüber dem in der Praxeologie verwendeten abgegrenzt wird. Insofern, als die bauliche Umwelt mit zu der durch die be- wußte zielgerichtete Tätigkeit sich verändernden Welt gehört, nämlich durch die Tätigkeiten — bei produzierenden Betrieben als Produktionsmittel — verbraucht wird, insofern ist die Nut- zung nicht als ein Aspekt neben der Praxis, vielmehr als ein spezieller Aspekt der Praxis zu sehen, der hier zum Zweck der Gliederung der Betriebsplanung aus ihr herausgehoben wird. Daraus ergibt sich schon, daß die Nutzungsplanung der Praxis- planung untergeordnet ist. Sie hat nur indirekt, nämlich über die Praxisplanung mit der gesellschaftspolitischen Zieldiskus- sion — soweit diese überhaupt geführt wird — zu tun. Vgl. Anmerkung 5. Letzteres scheint selbstverständlich für die bau- bzw. ferti- gungstechnische Planung, nicht aber für die tätigkeitstechni- sche Planung. Es ist also hervorzuheben, daß die geplanten Tätigkeiten nicht von selbst stattfinden, unddaß, soweit diese die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Nutzer über- steigen, im Rahmen der Implementbildung ein spezielles tätig- keitstechnisches Training erforderlich ist, das auf den vorhan- denen Kenntnissen und Fertigkeiten aufbaut. Im Fall der Schule betrifft dies die Lehrer, welche bezüglich der Tätigkei- ten leitende Funktionen ausüben müssen. Dabei sind sowohl die Praxisaspekte als auch die Nutzungsaspekte der Tätigkeiten einzubeziehen, Es sind zum einen die für die geplanten Tätig- keitsformen (Unterrichtsgespräch, Kleingruppenarbeit, team- teaching etc.) erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Daneben sind zum andern Kenntnisse zu er- werben über die physischen Bedingungen der Tätigkeiten sowie über die physischen Funktionen verschiedener Elemente und struktureller Momente der baulichen Umwelt, um nämlich die Nutzungsmöglichkeiten, die die bauliche Umwelt aufgrund ihrer Veränder- barkeit bietet, zum Vorteil der Praxis ausschöpfen zu kön- nen, Es ergibt sich ohne weiteres, daß die hier angegebenen Inhalte des tätigkeitstechnischen Trainings vor der Über- tragung neuer Organisationsmodelle auf die Regelschule(n) in die Lehrerausbildung übernommen werden müssen. }R