älteren Formen des Grundeigentums das letztere sich in Geldrente verwandelt (dasselbe findet in andrer Weise statt, wo der moderne Bauer geschaffen wird) und daher gleichzeitig die Agrikultur als durch das Kapital betrieben sich in industrielle Agronomie verwandelt, notwendig aus den cottiers, Leibeigenen, Fronbauern, Erbpächtern, Häuslern, etc, Taglöhner werden, Lohnarbeiter, also die Lohnarbeit in ihrer Totalität erst geschaffen wird durch Aktion des Kapitals auf das Grundeigentum und dann, sobald dies einmal als Form herausgearbeitet ist, durch den Grundeigentümer selbst, Dieser selbst clears dann, wie Steuart sagt, das Land von seinen überflüssigen Mäu- lern, reißt die Kinder der Erde los von der Brust, worauf sie gewachsen, und verwandelt so selbst die Erdarbeit, die ihrer Natur nach als unmittelbare Subsistenzquelle er- scheint, in vermittelte Subsistenzquelle, von gesellschaft- lichen Beziehungen rein abhängige. ... Es kann also kein Zweifel existieren, daß die Lohnarbeit in ihrer klassischen Form, als die ganze Breite der Gesellschaft durchwatend und sicht statt der Erde zu dem Boden machend, worauf sie steht, erst durch das moderne Grundeigentum geschaf- fen wird, d. h. durch das Grundeigentum als vom Kapital selbst geschaffter Wert. Daher führt also das Grundeigen- tum zurück zur Lohnarbeit.” 16) „Es kann . . . nichts alberner sein, als die Urbildung des Kapitlas (das heißt die ursprüngliche Akkumulation, d.Verf.) so aufzufassen, als habe es aufgehäuft und geschaffen die objektiven Bedingungen der Produktion — Lebensmittel, Rohmaterial, Instrumente — und sie dem davon entblößten Arbeiter angeboten . . . Sondern seine Urbildung geschieht einfach dadurch, daß der als Geldvermögen existierende Wert durch den historischen Prozeß der Auflösung der al- ten Produktionsweise befähigt wird, einerseits zu kaufen die objektiven Bedingungen der Arbeit, andererseits die lebendige Arbeit selbst gegen Geld von den freigeworde- nen Arbeitern einzutauschen. Alle diese Momente sind vor- handen; ihre Scheidung ist ein historischer Prozeß, ein Auf- lösungsprozeß, und es ist dieser, der das Geld befähigt, sich in Kapital zu verwandeln.” 17) Erst mit Abschluß dieses Prozesses der ursprünglichen Ak- kumulation sind alle Voraussetzungen für das Kapital gege- ben, seinen historischen Weg als Selbstbewegung auf eigene1 Grundlage zu gehen, sich zunächst in der großen Industrie die ihm adäquate Produktionsform zu schaffen, dann auf dieser Grundlage seinen Krisenzyklus zu beginnen. Wir halten also fest: Das moderne Grundeigentum entsteht als Aktion des Kapitals auf das alte (feudale) Grundeigen- tum; der ökonomische Ausdruck des neuen Grundeigen- tums ist die Grundrente. Wie realisiert sich aber nun diese Grundrente? Sie muß dem Grundeigentümer wohl oder übel aus der Produktion der Kapitalisten gezahlt werden und schränkt so trotz oder gerade wegen der notwendigen Rolle, die es in der Entstehung des Kapitals spielt, die Pro- 16) Grundrisse, a.a.O., S. 187 f. 17) Grundrisse, a.a.0., S. 408 u. 406, zit. nach R. Rosdolski, a.a.0., 5. 325. fite der Kapitalisten ein Es darf nicht vergessen werden, daß „die kapitalistische Produktion unter der Voraussetzung des nicht aus ihr ent- sprungenen, sondern vor ihr vorhandenen Grundeigentums ihre Carriere eröffnet.” Die Einwirkung des Kapitals auf das Grundeigentum hat deshalb ihre Schranken. „Alles, was das Kapital tun kann, ist die Agrikultur den Bedingun gen der kapitalistischen Produktion zu unterwerfen.” 18) Es kann aber nicht verhindern, daß außer und neben den eigentlichen Kapitalisten in Gestalt der Großgrundeigen- tümer eine besondere Klasse von monopolistischen Besit- zern der Produktionsmittel bestehen bleibt, die „als eine fremde Macht und Schranke . . . dem Kapital bei seinen Anlagen in Grund und Boden (gegenübertritt) 19),“ und die ihm mit Erfolg einen Teil des von den Arbeitern ge- schaffenen Mehrwerts abpressen kann.” 20) „Nachdem das Kapital das Grundeigentum gesetzt und da- mit seinen doppelten Zweck erreicht: 1. Industrieller Acker- bau und dadurch Entwicklung der Produktivkraft Erde; 2. Lohnarbeit, also Herrschaft des Kapitals allgemein auf dem Lande, betrachtet es die Existenz des Grundeigentums selbst als eine bloß vorübergehende Entwicklung, die nötig ist als Aktion des Kapitals auf die alten Grundeigentums- verhältnisse, und ein Produkt ihrer Zersetzung; die aber als solche — diesen Zweck einmal erreicht — bloße Beschrän- kung des Profits ist, keine Notwendigkeit für die Produk- tion. Es sucht also das Grundeigentum als Privateigentum aufzulösen und auf den Staat zu übertragen.” 21) Das Kapital braucht also das moderne Grundeigentum als seinen Geburtshelfer (da es ihm den Lohnarbeiter schafft). Steht es aber erst einmal auf seinen eigenen Füßen, er- scheint ihm der Grundeigentümer mit seinen Rentenforde- rungen als ein erpresserischer Mehrwerträuber, ein Schma- rotzer am vom Kapital erzwungenen Mehrwert. Zähne- knirschend zahlt es weiterhin quasi Zins und Zinseszins für die historische Tat, den Lohnarbeiter erzeugt zu haben. Denn der Grundeigentümer besitzt im Grundeigentum „einen Titel, der ihn befähigt, einen Teil dieser Mehrar- beit oder des Mehrwerts, zu deren Direktion und Schöp- fung er nicht beiträgt, in die Tasche zu stecken.” („In Kollisionsfällen” — fügt Marx hinzu — „betrachtet ihn der Kapitalist daher als bloßen Auswuchs, ein Sybariten- gewächs, Schmarotzerpflanze der kapitalistischen Produk- tion. die Blattlaus. die ihm im Pelze sitzt.”) 22) 18) K.Marx, Theorien über den Mehrwert, Teil 2, Marx-Engels- Werke, MEW 26.2, Berlin, DDR 1967, S. 242 19) MEW 25, a.a.O., S. 770. 20) KR. Rosdolski, a.a.O., S. 53 21) Grundrisse, a.a.O., S. 190. 22) var 26.2, a.a.O., S. 325 f., zit. nach Rosdolski, a.a.O., Ss.