Praktisch erscheint nun alles Pachtgeld als Grundrente, obwohl es sich kategorial aus ganz verschiedenartigen Be- standteilen zusammensetzen kann. Bevor versucht wird, das Wesen der eigentlichen Rente zu fassen, sollen daher, um Verwechslungen auszuschließen, die möglichen Femd bestandteile der Rente gekennzeichnet werden. In der Erde kann Kapital investiert werden, wie z. B. Düngemittel — als mehr kurzfristige Investition — oder Ent- und Bewässerungsanlagen und Wirtschaftsgebäude als längerfristige. Hierbei handelt es sich kategorial um konstantes fixes Kapital, das zunächst auch vom Grund- eigentümer aufgebracht werden kann. „Der Zins für das der Erde einverleibte Kapital und die Verbesserung, die sie so als Produktionsinstrument erhält, kann einen Teil der Rente bilden, die dem Grundeigentümer vom Pächter gezahlt wird, aber sie konstituiert nicht die eigentliche Grundrente, die für den Gebrauch des Bodens als solchen gezahlt wird ... ” 45) Historisch wurden diese Kapitalauslagen allerdings häu- fig vom Pächter gemacht. Nach dem Ablauf der Pachtzeit fielen die Verbesserungen als „untrennbares Akzidens des Bodens” an den Grundeigentümer, der im nächsten Ver- trag eine um diesen Zins erhöhte Rente fordern konnte, Der steigende Zinsanteil an der Rente ist einer der Gründe für ihr ständiges Steigen mit dem Fortschritt der Produk- tivkräfte, Denn „auch diese in Zins auflösliche Rente wird zur reinen Differentialrente, sobald das augelegte Kapital amortisiert ist. Dasselbe Kapital müßte sonst als Kapital doppelt existieren.” 46) Die Erscheinung einer auf Zins zurückgehenden Rente ver- führt manche Ökonomen dazu, Rente überhaupt für den Zins auf ein ausgelegtes Kapital zu halten. Besonders die Beobachtung, daß der Kaufpreis eines Grundstücks in ei- ner der Höhe des Zinssatzes entsprechenden Relation zur Rente steht, scheint die Annahme zu erlauben, daß die Rente der Zins auf ein imaginäres Kapital ist, das den Kaufpreis oder Wert des Bodens bildet. Tatsächlich aber ist der Kaufpreis nicht der Kaufpreis des Bodens, sondern der Rente, die der Boden abwirft, berechnet nach dem durchschnittlichen Zinssatz. Die Kapitalisierung der Rente in ihrem Kaufpreis setzt die Rente voraus, während diese nicht umgekehrt aus ihrer eigenen Kapitalisierung erklärt werden kann. Dies-hieße nämlich, die Existenz der Rente aus ihrer Existenz erklären. geldes an den Grundeigentümer gezahlt wird. Marx belegt dies mit Berichten über die Lage der irischen Kleinbauern, über die Rente bei Kleingärten englischer Fabrikarbeiter und über die Lage der englischen Pächter während des Streites um die Korngesetze. Von hier aus ist es verständlich, „wie Mehrarbeit und Mehrwert überhaupt mit Gruhdrente, diesem wenigstens auf der Basis der kapitalistischen Produktionsweise quan- titativ und qualitativ spezifisch bestimmten Teil des Mehr- produkts verwechselt wird” 47), und wie es scheinen kann, „daß dieser besondre und spezifische Bestandteil des Mehrwerts dadurch erklärt sein, daß man die allge- meinen Existenzbedingungen von Mehrwert und Profit überhaupt erklärt.” 48) Diese Bedingungen’ müssen in der Tat gegeben sein: Die unmittelbaren Produzenten müssen gezwungen sein, Mehrarbeit zu verrichten (subjektive Bedingung), und sie müssen Mehrarbeit auch verrichten können (objektive Bedingung), d. h. die Produktion der für sie selbst not- wendigen Lebensmittel darf nicht alle verfügbare Arbeits- zeit in Anspruch nehmen. Diese Bedingungen sagen jedoch nichts darüber, wieso und in welcher Höhe sich die Grund- rente aus der Gesamtmasse des Mehrwerts als besondere Form desselben abspalten kann. Diese Frage soll nun in den folgenden Kapiteln beant- wortet werden. Wir wollen hier nur noch einmal kurz die Ausgangsthese zusammenfassen: Die Rente kann sich als Geldrente nur entwickeln auf Ba- sis der kapitalistischen Warenproduktion. In dem Maße, in dem sich die Warenproduktion entwickelt und daher die Produktion von Wert, in dem Maße entwickelt sich auch die Produktion von Mehrwert. Soweit die Produk- tion an Boden überhaupt oder an bestimmte Bodenbe- dingungen geknüpft ist, entwickelt sich aber auch die Fä- higkeit des Grundeigentums, einen immer größeren Teil des Mehrwerts vermittels seines Monopols am Boden ab- zufangen. Die Rente steigt also, gebunden jedoch an die von ihr unabhängige Entwicklung des Mehrwerts. „Der Kapitalist ist noch selbständiger Funktionär in der Ent- wicklung dieses Mehrwerts und Mehrprodukts, Der Grundeigentümer hat nur den so ohne sein Zutun wach- senden Anteil am Mehrprodukt und Mehrwert abzufan- gen. Dies ist das Eigentümliche seiner Stellung . . . ” 49). Als weiteren Fremdbestandteil kann die Rente einen Ab- zug vom normalen Arbeitslohn oder vom Durchschnitts- profit enthalten. Dieser Teil des Arbeitslohnes oder des Profits erscheint hier in der Form der Rente, weil er nicht, wie normalerweise, dem Arbeiter oder dem Päch- terkapitalisten zufällt. sondern in der Form des Pacht- 45) a.2.0.,5. 632. 46) 3a.2.0.,5. 755. 47) a.a.0., 5. 645. 48) a.a.O0., 5. 647. 49) a.a.0.,.5.651. AC