alte, in Bebauung genommen werden muß. Dies geschieht, wenn die steigende Nachfrage von Marktpreis bis zu dem Punkt hochgetrieben hat, an dem sich eine Kapitalanlage auf dem weniger fruchtbaren Boden lohnt. Die hier nöti- gen, höheren Produktionskosten bestimmen nun den Marktpreis des Produkts, und alles Kapital, das auf bes- seren Böden mit geringeren Produktionskosten arbeitet, erbringt jetzt einen Surplusprofit, der als Rente abge- schöpft werden kann. Von hier aus kann der Schritt zu noch schlechterem Boden getan werden usw. Diesen Verlauf hat Ricardo vorliegen, wenn er erklärt, Differentialrente könne nur stattfinden bei Fortgang von besserem zu stets schlechterem Boden. Dabei täuscht ihn die Erscheinung der fertigen Reihe rententragender Böden, die immer so aussieht, als sei sie absteigend ent- standen. Marx weist jedoch nach, daß die Differential- rente ebensogut hervorgehen kann „durch Fortgang von besserem zu schlechterem Boden wie umgekehrt von schlechterem zu besserem oder durch Kreuz- und Quer- züge in abwechselnder Richtung . . . Je nach ihrer Bil- dungsweise kann die Differentialrente sich daher auch bei stationärem, steigendem und selbst fallendem Preis des Bodenprodukts ausbilden.” 58) Ganz unabhängig von ihrer Bildungsweise bleibt als ein- zige Bedingung der Differentialrente die Ungleichheit der bebauten Bodenarten. „Die Differentialrente entspringt aus dem für den jedesmal gegebenen Entwicklungs grad der Kultur gegebenen Unterschied in der natürlichen Fruchtbarkeit der Bodenart (hier noch abgesehen von der Lage), also aus dem beschränkten Umfang der besten Ländereien, und dem Umstand, daß gleiche Kapitale an- gelegt werden müssen auf ungleiche Bodenarten, die also für dasselbe Kapital ungleiches Produkt abwerfen.” 59) Oder anders gesagt, die Differentialrente entspringt, weil gleiches Produkt auf besseren Böden zu geringeren Kosten produziert werden kann, jedoch zu einem Marktpreis ver- kauft wird, den der höchste Produktionspreis auf dem schlechtesten bebauten Boden reguliert, dessen Produkt noch zur Befriedigung der Nachfrage gebraucht wird. „Der Produktionspreis des schlechtesten, keine Rente tragenden Bodens ist stets der regulierende Marktpreis.” 60) Daß der schlechteste Boden keine Rente trägt, ist hier nur angenommen, um das Wesen der Differentialrente klar herauszustellen. Ob er Rente trägt oder nicht, ist für das Gesetz der Differentialrente in der Tat belanglos. Wir kommen jedoch auf diesen Punkt später zurück. Nachdem das Wesen der Differentialrente aufgeführt ist, bleibt noch die Höhe des „‚Gesamtrentals” (absolute 58) 3.2.0, SS 671, 59) 22.0.,5.671. 60) a.a.0..5.671 Größe der Rentenmasse) in ihrer Bewegung und die Höhe und Entwicklung der „Rentrate” zu verfolgen (die Rent- rate bezeichnet das Verhältnis des Gesamtrentals zum insgesamt in der betreffenden Sphäre angelegten Kapital). Dabei zeigt sich als neuer Gesichtspunkt der flächenmä- ßige Anteil der verschiedenen Bodengüten am gesamten Kulturland, oder was auf dasselbe hinauskommt, die Ver- teilung des angewandten Gesamtkapitals auf die Boden- arten von verschiedener Fruchtbarkeit. 61) „Es handelt sich nicht nur um die Rente per Acre oder Hektare überhaupt, um den Unterschied zwischen Pro- duktionspreis und Marktpreis, oder zwischen individu- ellem und allgemeinem Produktionspreis per Acre, son- dern es kommt auch darauf an, wieviel Arcres von jeder Bodenart in Kultur sind. Die Wichtigkeit betrifft hier unmittelbar nur die Größe des Rentals, d. h. der Total- rente der ganzen bebauten Fläche; es dient uns aber zugleich als Übergang zur Entwicklung des Steigens der Rate der Rente, obgleich die Preise weder steigen, noch die Differenz in der relativen Fruchtbarkeit der Bodenarten bei fallenden Preisen.” 62) Ohne nun weiter einzugehen auf die Notwendigkeit, weiteres Land zu bebauen, und auf die Vermittlung die- ses Zwanges durch die Marktpreise, ergibt sich, daß das Gesamtrental wächst durch bloße Ausweitung der Kul- tur, Die Stärke des Wachstums hängt aber davon ab, auf welche Bodenqualitäten sich die Ausweitung vor- nehmlich erstreckt. (Dabei bleiben Renthöhe und Rınt- rate je Bodenart und Flächengröße gleich.) Bleibt bei der Ausweitung die alte proportionelle Zusam- mensetzung der Bodengüten erhalten, so wächst das Ren- tal bei gleicher Rentrate. Die Rentrate steigt jedoch mit, wenn die Ausweitung sich mehr auf besseren als auf schlechteren Böden vollzieht. Sie fällt, falls es umgekehrt geschieht, wobei das Rental absolut immer noch steigen würde. „Jedenfalls zeigt sich, . . . daß die verhältnismäßige Höhe der Durchschnittsrente per Acre und die Durch- schnittsrentrate oder das Verhältnis des Gesamtrentals zu dem im Boden angelegten Gesamtkapital steigen oder fal- len kann bei gleichbleibenden Preisen, gleichbleibender Rente per Acre, resp. Rentrate für das per Acre angelegte Kapital in jeder wirklich Rente tragenden Bodenklasse, resp. für alles wirklich Rente tragende Kapital, durch bloße extensive Ausdehnung der Kultur.” 63) Man kann sich diese zusätzlichen Kapitalanlagen auf neu bebauten Böden so vorstellen, daß gleichzeitig in ver- schiedenen Ländern verschieden viel Boden bestimmter Oder variierender Gütezusammensetzung bebaut wird, oder auch so, daß in einem Land in zeitlicher Abfolge diese verschiedenen Stufen durchlaufen werden. Man kann sich aber auch vorstellen, daß zusätzliche Kapital- 61) Vgl. a.a.O., S. 679. 62) a.a.0., 5. 674. 63) - 4.2.0. S. 680.