Waren zu Durchschnittspreisen, nicht so viel von ihrem immanenten Mehrwert an andere Waren ab- zugeben hat, daß sie nur den Durchschnitts- profit abwirft, sondern auch noch einen Teil ihres eigenen Mehrwerts realisiert, der ein Surplus über dem Durchschnittsprofit bildet, so daß es daher möglich. daß ein Farmer, der Kapital in dieser Produktionssphäre anlegt, die Ware zu solchen Preisen verkauft, daß sie ihm den gewöhnlichen Profit abwirft und ihn zugleich befähigt, den realisierten Überschuß des Mehrwerts der Ware über diesen Profit hinaus an eine dritte Person den Landlord. zu zahlen.” 76) Soll die Rente, die auf den schlechtesten landwirtschaft- lichen Böden gezahlt wird, in diese Kategorie fallen, so muß unterstellt werden, daß die organische Zusammen- setzung des Agrakapitals unterdurchschnittlich ist; nur unter dieser Voraussetzung kann der Wert über dem Pro- duktionspreis stehen. „Ob in einem bestimmten Lande kapitalistischer Produk- tion, in England z. B., die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals niedriger ist als die des gesellschaftlichen Durch- schnittskapitals, ist eine Frage, die nur statistisch zu ent- scheiden ist, und worauf es für unsern Zweck überflüssig, im Detail einzugehn, (. . .) Es genügt also für die Form der Rente, die wir hier untersuchen und die nur unter dieser Annahme stattfinden kann, die Annahme zu machen. Wo die Hypothese wegfällt, fällt auch die ihr entsprechende Form der Rente weg.” 77) Die einfache Existenz des Überschusses des Wertes über den Produktionspreis reicht aber nicht aus, die wirkliche Zahlung der Rente zu erklären. Dieser Wertüberschuß mag bei einer Reihe von Manufakturwaren, wie Marx meint, existieren, ohne daß deshalb ein höherer Mehr- wert realisiert werden kann, als im Produktionspreis ent: halten ist. Das Kapital muß auf eine fremde Macht sto- ßen, „die es nur teilweise oder gar nicht überwinden kann und die seine Anlage in besonderen Produktions- sphären beschränkt, sie nur unter Bedingungen zuläßt, welche jene allgemeine Ausgleichung des Mehrwerts zum Durchschnittsprofit ganz oder teilweise ausschließen.” 78) Eben diese Schranke der freien Anlage von Kapital bil- det das Grundeigentum, das die Nutzung des Bodens erst zuläßt, wenn Rente gezahlt wird; und diese Rente kann unter den Eingangsvoraussetzungen nur gezahlt werden, wenn der Preis der Produkte über dem Produk- tionspreis steht. „Ob diese absolute Rente aber gleich dem ganzen Überschuß des Werts über den Produktions- preis oder nur gleich einem Teil desselben, die Agrikultur- produkte würden immer zu einem Monopolpreis verkauft, nicht weil ihr Preis über ihrem Wert. sondern weil er 76) MEW 26.2.,a.a.O0.,5. 31. 77) MEWZ2S5,a.a.O., 5.768 f. 78) a.a.0.. 5.770. gleich ihrem Wert oder weil er unter ihrem Wert, aber über ihrem Produktionspreis stände, Ihr Monopol be- stände darin, nicht wie andre Industrieprodukte, deren Wert über dem allgemeinen Produktionspreis steht, zum Produktionspreis nivelliert zu werden.” 79) Daß der Über- schuß des Werts der Landbauprodukte über ihren Produk- tionspreis zu einem „bestimmenden Moment” ihres Markt- wertes werden kann, ist also eine Folge des Monopols des Grundeigentums; nicht die Verteuerung des Produkts ruft die Rente (oder die Möglichkeit der Rente) hervor, sondern die Rente ist die Ursache ihrer Verteuerung. „Obgleich das Grundeigentum den Preis der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis hinaustreiben kann, hängt es nicht von ihm, sondern von der allgemeinen Marktlage ab, wie weit der Marktpreis über den Produktionspreis hinaus sich dem Wert annähert ( . . .). Auf jeden Fall ist diese ab- solute, als dem Überschuß des Werts über den Produktions- preis entspringende Rente bloß ein Teil des agrikolen Mehr- werts, Verwandlung dieses Mehrwerts in Rente, Abfangung desselben durch den Grundeigentümer; ganz wie die Diffe- rentialrente entspringt aus Verwandlung von Surplusprofit in Rente, Abfangung desselben durch das Grundeigentum, bei allgemein regulierenden Produktionspreis. Diese beiden Formen der Rente sind die einzig normalen.” 80) Diese so abgeleitet, von der unterdurchschnittlichen organischen Zusammensetzung des agrarischen Kapitals abhängige Rente, die nicht Differentialrente ist und gleichzeitig we- der aus Abzug vom Lohn des Landarbeiters oder vom Durchschnittsprofit gezahlt wird noch voraussetzt, daß der Preis der Ware über ihren Wert steigen muß, um Rente ab- zuwerfen. Die Einwände, die z. B. Hofmann in den „Sozialökonomi- schen Studientexten” 81) gegen die „Theorie der absoluten Rente” erhebt, werden hinfällig, wenn man sich diese Be- deutung innerhalb des Gesamtaufbaus des, Kapital” verge- genwärtigt. Es geht überhaupt nicht darum, wie Hofmann meift, eine Hypothese als „bewiesen” oder „einzig mög- liche” zu belegen. In der Tat reflektiert Marx das tatsäch- liche Verhältnis der organischen Zusammensetzung der Agrikultur- und Industriekapitale an mehreren Stellen 82) Wir haben gesehen, daß eine Beschreibung der wirklichen Verhältnisse nicht Marx‘Absicht war. Eine solche Beschrei- bung hätte statistische Untersuchungen vorausgesetzt, läßt aber im übrigen Marx Ableitung gänzlich unberührt. „Das einzige, wasich theoretisch zu beweisen habe, ist die Möglichkeit der absoluten Rente, ohne das Ge- setz des Werts zu verletzen.” 83) ‚Jedenfalls steht theore- 79) a.a.0.,5. 771. 80) a.a.0.,5.772. 81) Vgl. W. Hofmann, Einkommenstheorie, in Sozialökono- mische Studientexte, Bd. 2, Göttingen 1965, S. 145. f. 82) Vgl. MEW 26.2, a.a.O., S. 12 f. und S. 103 f. 83) K. Marx, Brief an Engels v. 9.8.1862, MEW 30, S. 274, hier zit, nach K. Marx/F. Engels, Briefe über das „Kapital’””. Berlin, DDR 1954.5S. 111.