Tabelle 5: Vergleich der jährlichen Haushaltsbelastung (DM/m? Wohnfläche) 1. Jahr 1 Z AB 6 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Sozialer Wohnungsbau direkte Förderung Steuerminder- einnahmen aufgrund $ 17 BerlFG Steuerminder- einnahmen aufgrund Wer- bungskosten und AfA! fiskalischer Aufwand insgesamt » 268 555 863 1.194 1.550 1.933 2.344 2.789 3.268 23.785 4.342 4.943 5.584 6.294 7.052 600 648 700 756 816 882 952 1.028 1.111 1.199 1.295 1.399 1511 1.632 1.762 (2 302 628 694 764 829 899 985 1.079 1.180 1.288 1.406 1.553 1.655 1.787 1.929 (1.152) 902 1.544 1.948 2.383 2.839 23.330 23.870 4.451 5.079 5.756 6.487 7.2714 8.109 9.003 9.986 8.204 Kommunaler Wohnungsbau Investitions- summe Rückflüsse (Abschreibung) fiskalischer Aufwand insgesamt 2.735 2.953 3.190 3.445. 3.720 24.018 4.340 4.687 5.062 5.467 5.904 6.376 6.886 7.437 8.032 (2 - 27 57 89 123 160 201 244 291 341 396 455 519 588 662 743 7135 2926 23.133 3.356 23.597 3.858 4.139 4.443 14.771 5.125 25.508 5.921 6.367 6.849 7.370 (-743) Differenz Zeile 8-5: Mehr- (+) bzw. Minder- ausgaben (-) beim kommu- nalen Wohnungsbau +1.833 +1.382 +1.185 +973 +758 +528 +269 = -308 631 -979 -1.353 -1.742 -2.154 -2.616 (-7.461) 1) Zu 50% entspr. d. Anteil steuerpflichtiger Investoren 2) ohne Neubauprogramm im 16. Jahr Programmjahr (reduziert um zwei Degres- sionssprünge), plus der Rate für das zweite Programmjahr (reduziert um einen Degres- sionssprung) plus der Rate für das dritte Programmjahr (in voller Höhe). Betrachtet man die haushaltsmäßigen Aus- wirkungen der indirekten (steuerlichen) Sub- vention, so sind die Unterschiede zwischen ge- meinnützigen und steuerpflichtigen Woh- nungsunternehmen zu berücksichtigen. Steuermindereinnahmen infolge $ 17 BerlFG (Berlindarlehen) fallen bei allen Investoren während der Bauzeit an. Sie sind - wiederum mit 8% Steigerungsrate - in Zeile 3 der Tabel- le 5 eingesetzt. Werbungskosten und erhöhte AfA werden dagegen nur von steuerpflichti- gen Investoren geltend gemacht. Ihr Anteil am Investitionsvolumen im 1. Förderungsweg hat in den letzten Jahren laufend zugenommen und lag 1979 bei ca. 50%. Um im Vergleich „auf der sicheren Seite“ zu bleiben, nehmen wir an, daß sich dieser Anteil nicht noch weiter erhöht. Wir setzen AfA und Werbungskosten dementsprechend mit 50% des Wertes aus Tab. 4 an. Nach Modellrechnungen der Gesamtbudgetanalyse! fallen auch diese Min- dereinnahmen überwiegend in den ersten Jah- ren an, und zwar - etwas vereinfachend - zu je 40% in den ersten beiden Jahren und zu je 2% in den darauffolgenden 10 Jahren. Für jeden Baujahrgang erhöhen wir den Betrag für Wer- bungskosten und AfA wiederum um 8%. Tab. 5, Zeile 4, enthält die aufsummierenden Be- träge dieser Mindereinnahmen aus 15 Pro- grammjahren. Für den kommunalen Wohnungsbau ist alles viel einfacher: es wird die Investitions- summe (Gesamtkosten) für 1 m? Wohnfläche aus Tab. 1 im ersten Programmjahr einge- setzt. Für jedes weitere Jahr wird diese Summe ebenfalls um eine Preissteigerungsrate von 8% erhöht (Tab. 5, Zeile 7). In der Vermietungs- phase gibt es Rückflüsse durch den Abschrei- bungsanteil in der Miete in Höhe von 1% der Investitionssumme. Die —aufsummierten Rückflüsse aus den Mieten für die einzelnen Baujahrgänge sind in Zeile 8 dargestellt. Der fiskalische Aufwand (Zeile 9) ist die um diese Rückflüsse verminderte Investitionssumme. Der Vergleich zwischen dem fiskalischen Aufwand für den sozialen Wohnungsbau, wie er derzeit finanziert und gefördert wird, und dem fiskalischen Aufwand für einen direktfi- nanzierten kommunalen Wohnungsbau ist in Zeile 10 (Tab. 5) als Mehr-(+) bzw. Minder- ausgaben (-) für die öffentliche Hand darge- stellt. Der Vergleich zeigt beim kommunalen Wohnungsbau wie erwartet Mehrausgaben, die in den ersten Jahren nach Umstellung noch beträchtlich sind, bis zum 7. Jahr aber abneh- men; schon vom 8. Jahr an ist der kommunale Wohnungsbau für die Öffentliche Hand günstiger. Die Einsparungen werden umso größer, je länger der Zeitraum ist, auf den sich der Vergleich bezieht. (Tab. 5) Finanzierungsquellen für die Anlauf- phase eines kommunalen Wohnungsbaus Der bisherige Vergleich basiert auf der An- nahme, statt der bisherigen Subvention im 1. Förderungsweg würden kommunale Sozial- wohnungen in gleichem Umfang aus Haus- haltsmitteln direkt finanziert. Anfängliche Mehrbelastung einerseits, mittel- und lang- fristige Haushaltsentlastung andererseits, sind also in Relation zu den sonst für den 1. Förderungsweg erforderlichen . öffentlichen Mitteln dargestellt. Die „Starthilfe“, die ein kommunales Wohnungsbauprogramm in Form zusätzlicher Haushaltsmittel benötigt, ist im 1. Jahr am höchsten. Sie beträgt für 1.000 WE (ca. 78.500 m? Wohnfläche) jähr- lich - ein Programm, mit dem im IBA-Neu- baugebiet zwischen 1984 und 1987 sämtliche Mietwohnungen erstellt werden könnten - ca. 144 Mio DM im „kritischen“ ersten Jahr, ab- nehmend auf ca. 76 Mio DM im vierten Jahr. Derartige Beträge erscheinen auf den ersten Blick als unvereinbar mit der Forderung nach Haushaltskonsolidierung. Bei näherer Be- trachtung zeigt sich jedoch, daß die Beträge, die der Senat den Berliner Investoren und Hauseigentümern neben der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus aus Steuergel- dern zuschanzt, viel höher sind. Neben der Subvention des Sozialen Mietwohnungsbaus (und neben der Modernisierungs- und In- standsetzungsförderung, die hier nicht zur Diskussion steht) subventioniert der Senat noch den Mietwohnungsbau im 2. För- derungsweg und den Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in drei verschiede- nen Programmen. Die Mietwohnungen mit ca. 12,- DM/m? Anfangsmiete und die Eigen- heime mit einer im allgemeinen noch höheren Wohnkostenbelastung sind jedoch keinesfalls mehr dem Bereich einer sozialen Wohnversor- gung zuzurechnen. Nach derzeitigen Verhält- nissen fließt mehr als ein Viertel der Neubau- förderung in diesen Bereich. Darüber hinaus gibt es Erträge aus früheren Wohnungsbau- investitionen des Landes Berlin, die für einen 30