Zu welch stattlichem Baum das vor 80 Jahren von einer adlen Gärtnerin im Aufblick zu Gott gepflanzte Reis heran- zewachsen ist, zeigt die neueste Statistik des Unterrichts- und Erziehungswesens in Württemberg, wo es heisst: Am 1. Januar 1898 bestanden ausser dem Königl. Katharinenstift und dem Königl. Olgastift öffentliche höhere Mädchenschulen 10. Privat- anstalten 2. Die Gesamtzahl der Lehrer und Lehrerinnen he- trug 108, die der Schülerinnen 3863, Auf den Wunsch der Königin Olga wurden die beiden König- lichen Anstalten bei der gesetzlichen Normierung der Verhält- nisse der höhereu Mädchenschulen der im Jahr 1877 einge- setzten staatlichen Kommission nicht unterstellt. um ihnen die freie Bewegung zu wahren; dadurch aber, dass der Königliche Kommissär bei dem Katharinenstift, Prälat v. Müller, Vorstand der Kommission, und der Rektor des Katharinenstifts ein Mit- glied derselben war, wurde zwischen der Kommission und den Königlichen Anstalten Fühlung erhalten, und das Katharinenstift nimmt. unter den höheren Mädchenschulen des Landes nicht nur als die älteste, sondern auch als die am zahlreichsten besuchte und mit dem höheren Lehrerinnenseminar gekrönte unstreitig die erste Stelle ein. Das stätige Wachstum der Anstalt zeigen folgende Zahlen: von 1818—1843 betrug die Schülerinnenzahl 1166 von 1843—1868 sind dazu gekommen al von 1868—1893 » 4130 von 1893 bis Ende 1898 sind dazu gekommen .„ = «900 Die Gesamtzahl der Töchter, die seit dem Beginn der Anstalt eingetreten sind. beträgt also... . . 58776 Schülerinnen sind cs am Schluss des Jahres 1898, mit Ein- schluss von 23 Pensionärinnen, 726, die sich auf 10 Jahres- klassen verteilen, von denen die Klassen VIIT und IX in 3, die übrigen je in 2 Parallelklassen geteilt sind. Neben dem Rektor und der Frau Vorstcherin der Pension sind noch 16 männliche und 26 weibliche Lehrkräfte thätig. Die vier unteren Jahrgänge (Klasse I—IV) haben für jede Klasse eine Klassenlehrerin. Vom 5. Schuljahr an wird der Unterricht zumeist durch männliche Lehrkräfte erteilt; doch ist auch hier für jede Klasse eine Gouvernante bestellt, welche mit Aufrechthaltung der Ordnung in erster Linie betraut ist. Die drei mittleren Klassen (YV—VII) haben je einen besonderen Klassenlehrer, wogegen in den zwei Oberklassen (VIIT und IX)