VENEN SE Aus den Wettbewerbs-Vorschriften. Die Deutsche Solvay- Werke Actien-Gesellschaft in Bernburg beabsichtigt mustergültige Entwürfe für die Anlage einer Arbeiterkolonie durch Öffentliches Preis- ausschreiben zu erlangen. Das für die Kolonie bestimmte Gelände liegt im Süden der Stadt Bernburg. Der Wettbewerb soll umfassen: I. einen Bebauungsplan für das ganze, ca. 13,7 ha grosse Gelände, in welchem n Grundstücke und sämtliche die Strassen und Wege, sowie die einze Gebäude und öffentlichen Anlagen einzuzeichnen sind; II. Entwürfe für verschiedene Arten von kleinen Arbeiter-Wohnhäusern; IIL Entwürfe für: a) eine Konsumanstalt, b) Bäckerei und Fleischerei (das Schlachten selbst hat im städtischen Schlachthause in Bernburg zu er- folgen), c) ein Wirtshaus mit grossem Saal, d) eine Wasch- und Bade- anstalt, e) einen Kindergarten, f) einen Spielplatz. Nachfolgende nähere Be stimmungen sind der Bearbeitung zugrunde zu legen: Zu I) Die 2 öffentlichen Strassen, welche das Gelände im Osten und Westen begrenzen, sind als feststehend anzusehen. Innerhalb des Geländes ist die Anordnung der Strassen, Wege und Plätze dem Bewerber überla sen, doch soll an der Nord- und Südseite des Terrains, gegen die fremden Grundstücke zı ‚ von der Anlage von Strassen abgesehen werden. Vorzusehen sind im ganzen 450 bis 550 Wohnungen, von welchen jede ihren besonderen Eingang und kleinen Hausgarten erhalten soll. Die einzelnen Hausgrundstücke sollen einschliesslich Garten eine Grundfläche von mindestens 160 bis 180 qm im Durchschnitt umfassen, Es können je 2 oder 4 der kleinen Wohnhäuser zusammengebaut, ein Teil derselben auch als Einzelhäuser oder als Reihenhäuser angeordnet werden; jedenfalls ist in der Gesamtanordnung der Ein- druck des Schablonenhaften und der Einförmigkeit thunlichst zu vermeiden, dagegen auf Mannigfa tigkeit der Gesamter ’heinung hinzuwirken. Aus diesem Grunde können für ‚einen Grundrifs eventl. vers ’hiedene Fassaden entworfen werden. Zu II) Von den oben erwähnten 450 bis 550 Wohnungen sollen 3/10 zwei, 6/x0 drei und 1x0 vier Wohnräume neben Küche, Keller, Bodenraum und Abort um- fassen. Die Wohnungen sollen aus Erdgeschoss und Obergeschoss bestehen, je ge- Ssonderten Eingang und kleinen Hausgarten erhalten; die Aborte müssen direkt vom Hause aus zugänglich und für Wasserspülung eingerichtet sein. Bei der Grundrifs- anordnung ist auf zweckmäfsige Einteilung und beste Ausnutzung der Grundfläche Bedacht zu nehmen; die Stockwerkshöhen sollen im Lichten ca. 3,0 m im Erd- geschoss, ca. 2,8 m im Obergeschoss betragen. Kochherde und Oefen sind als zum Hause gehörig zu betrachten und, ebenso wie die Möbel, in die Grundrisse einzu- zeichnen. C Zu III) Die unter III aufgeführten, der Allgemeinheit dienenden Gebäude müssen nach Lage und Einrichtung den Bedürfnissen der ganzen Kolonie entsprechen und zwar soll: a) die Konsumanstalt auf einer Baustelle von ca, 1500 qm errichtet werden und enthalten: Im Erdgeschoss: Verkaufs- und Magazinräume, getrennt für Manufaktur- Waren, Kolonial- und Fleischwaren, zusammen ca. 500 qm mit aus- teichenden Lager-, Comptoir- und Kellerräumen; Im I. Geschoss eine Wohnung von 4 Zimmern nebst Küche und Neben- räumen, sowie 2 Bureauräume für den Konsumverwalter; Im II. Obergeschoss: Räume {für die Gehilfinnen und die Dienstboten des Verwalters nebst Zubehör; ferner ist erforderlich ein Wirtschaftshof mit einigen Schuppen für Ver- packungsmaterial, für Brennmaterial und für Kohlenverkauf,