Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart

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Persistent identifier:
1438154221115
Title:
Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart
Author:
Kick, Wilhelm
Publisher:
Ebner
Place publish:
Stuttgart
Year of publication:
1895
Scope:
4 gez. Bl., 40 Tafeln
Language:
deutsch
Structure type:
Monograph
Owning institution:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
1Ka 959
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Title:
Allgemeine Bedingungen
Structure type:
Chapter

Table of contents

Table of contents

  • Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart
  • Einband
  • Titelseite
  • Allgemeine Bedingungen
  • Programm
  • Protokoll des Preisgerichts
  • Illustration
  • Einband

Full text

4 
Benennung 
der Preise. 
Verwendung 
der 
Entwürfe. 
Veröffent 
lichung des 
Ergebnisses. 
Ausstellung 
der Entwürfe. 
Rückgabe 
der Entwürfe. 
Das Mehrheitsurteil dieses Preisgerichts entscheidet endgültig darüber, welchen Entwürfen die Preise 
zuerkannt werden sollen. 
Die Preisrichter haben die Preisbewerbungsaufgabe vor der Veröffentlichung geprüft und gebilligt und 
sich zur Annahme des Richteramtes bereit erklärt; auch haben dieselben auf jede mittelbare oder unmittelbare 
Beteiligung an der Wettbewerbung verzichtet. 
Das Preisgericht wird sein Urteil in einem Protokoll niederlegen; von der in demselben enthaltenen 
Kritik erhält jeder Bewerber auf Wunsch seiner Zeit eine Ausfertigung. 
Zur Preisverteilung ist die Summe von 25,000 Jk zur Verfügung gestellt, und zwar: 
für einen I. Preis von JL 10,000 für zwei III. Preise von je Ji 3,000 
n v II. „ „ * 5,000 „ „ IV. „ „ „ „ 2,000. 
Solche Projekte, bei welchen die im Bauprogramm festgesetzten Baukosten offenbar überschritten sind, 
sollen von der Prämiierung unbedingt ausgeschlossen werden. Im Uebrigen sind die Paragraphen 6 und 7 der 
Grundsätze für das Verfahren bei öffentlichen Konkurrenzen, aufgestellt auf der XV. Versammlung deutscher 
Architekten- und Ingenieurvereine in Hamburg 1868 mit den auf der VIII. Abgeordnetenversammlung 1879 und 
den auf der XII. Abgeordnetenversammlung zu Frankfurt am Main 1883 beschlossenen Abänderungen massgebend. 
Die Stadtgemeinde behält sich vor, weitere Projekte auf Antrag des Preisgerichts für je 1 . 1000 käuflich 
zu erwerben. 
Die preisgekrönten, beziehungsweise angekauften Entwürfe gehen in das unbeschränkte Eigentum der 
Stadt Stuttgart über, welche sich bezüglich der weiteren Bearbeitung des Projekts freie Hand vorhält. Dieselbe 
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Entwürfe ganz oder teilweise für die Bauausführung zu benützen. 
Das Recht der Veröffentlichung steht sowohl hinsichtlich der prämierten als der gekauften< Entwürfe den Ver 
fassern zu. 
Das Ergebnis der Preisbewerbung wird in den Stuttgarter Lokalblättern, ferner im Württembergischen 
Staatsanzeiger, Schwäbischen Merkur, Zentralblatt der Bauverwaltung, in der Deutschen Bauzeitung, der neuen 
freien Presse, der Presse (Wien) und in der Zeitschrift des österreichischen Architekten- und Ingenieurvereins 
bekannt gemacht. 
Die Entwürfe werden nach erfolgter Entscheidung des Preisgerichts 14 Tage lang öffentlich ausgestellt. 
Die bei der Preisverteilung bezw. beim Ankauf unberücksichtigt gebliebenen Entwürfe werden gegen 
Rückgabe der Einlieferungsbescheinigungen den Inhabern derselben portofrei wieder zugestellt. 
№ 
Programm 
für den 
Entwurf eines neuen Rathauses in Stuttgart. 
- Lage 
und allgemeine 
Anordnung. 
Fassaden. 
Konstruktion. 
Heizungs 
anlage. 
Abortanlagen. 
Das zu erbauende Rathaus soll auf dem Marktplatz erstellt werden, und zwar innerhalb des auf bei 
liegendem Lageplan mit a b c d bezeichneten, zwischen Marktplatz, Hirsch-, Metzger- und Eichstrasse gelegenen 
Bauplatzes. 
Ueber die angegebenen Baugrenzen. dürfen an den 3 Strassen, welche die Rückseite und die Nebenseite 
begrenzen, die Architekturglieder nur im Sinn des § 20 und ff. des Ortsbaustatuts vorspringen. Gegen den 
Marktplatz dürfen einzelne Vorbauten, Treppen, Rampen etc. bis auf 2 m vorspringen. Im Lageplan sind die 
Höhenlagen des Trottoirs angegeben. Für das Gebäude sind ausser Untergeschoss ein Erdgeschoss und nötigen 
falls 3 Obergeschosse zulässig. 
Der Haupteingang ist gegen den Marktplatz anzulegen. Weitere Eingänge sind an den Neben- bezw. 
Rückseiten verlangt. Die Höfe müssen vermittelst Durchfahrten von mindestens 2,10 m Weite und 2,60 m Höhe 
zugänglich sein. (§ 23 der Vollz.-Verfassung zur Bauordnung.) 
Die Architektur des Neubaus soll der Würde der Hauptstadt entsprechen; dabei können die Ansichten 
gegen die Hirsch-, Eich- und Metzgerstrasse, als untergeordnet, sehr einfach gehalten sein. Die Wahl des Baustils 
steht dem Verfasser frei. 
Die Konstruktion des Gebäudes soll im Aeussern und Innern durchaus massiv und feuersicher sein. 
Auch soll das Dach in seinen wesentlichen Bestandteilen aus Eisen konstruiert werden. 
Es ist eine Zentralheizung vorzusehen und in den Grundrissen des Keller- bezw. Untergeschosses anzudeuten. 
Rohrleitungen, Kanäle und Heizkörper brauchen nicht eingezeichnet zu werden. 
Pissoirs, Klosetts und Waschräume sind in ausreichender Zahl hell und geräumig anzulegen. Für die 
Abortanlagen gilt das Grubensystem mit pneumatischer Entleerung. Die Abtrittsräume sind an einer Umfassungs 
wand, wozu auch die gegen Höfe gerichteten Wände zu rechnen sind, anzulegen und mit ins Freie führenden 
Fenstern zu versehen.
        

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