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Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020
Title:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Former titles:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020_1872
Title:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart
Sub title:
: vom ... Halbjahr ...
Volume:
1872
Publisher:
J. B. Metzler´sche Buchdruckerei
Place of publication:
Stuttgart
Extent:
27 Seiten
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
1Ba 280-1872
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Collection Object

Title:
Sitzungs-Protokolle vom Jahr 1872
Structure type:
Issue

Collection Object

Title:
Siebente Versammlung am 4. Mai 1872
Structure type:
Article

Contents

Table of contents

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)
  • Cover
  • Sitzungs-Protokolle vom Jahr 1872
  • Geschäfts-Bericht über das Jahr 1871
  • Erste Versammlung am 20. Januar 1872
  • Haupt-Versammlung am 10. Februar 1872
  • Dritte Versammlung am 24. Februar 1872
  • Vierte Versammlung am 10. März 1872
  • Fünfte Versammlung am 23. März 1872
  • Sechste Versammlung am 6. April 1872
  • Siebente Versammlung am 4. Mai 1872
  • Achte Versammlung am 25. Mai 1872
  • Neunte Versammlung am 14. September 1872
  • Zehnte Versammlung am 19. Oktober 1872
  • Eilfte Versammlung am 2. November 1872
  • Zwölfte Versammlung am 9. November 1872
  • Dreizehnte Versammlung am 16. November 1872
  • Vierzehnte Versammlung am 23. November 1872
  • Fünfzehnte Versammlung am 30. November 1872
  • Sechszehnte Versammlung am 7. Dezember 1872
  • Siebenzehnte Versammlung am 21. Dezember 1872
  • Colour checker
  • Cover

Full text

16 
Achte Versammlung am 25. Mai 1872. 
Zur Aufnahme in den Verein werden vorgeschlagen und ein 
stimmig aufgenommen: die Herren Baurath Pflüger in Hall 
und Architekt Mecklenburg dahier. — Die für diesen Abend in 
Aussicht gestellte Vorlage von Bauplänen konnte wegen Verhinde 
rung des betreffenden Mitgliedes nicht bewerkstelligt werden. 
Neunte Versammlung am 14. September 1872. 
Vorsitzender: v. Egle. 
Schriftführer: Silber. 
Der Vorsitzende trägt vor, daß die Abgeordneten ches Ver 
bandes deutscher Architekten- und Jngenieurvereine auf den 21. Sep 
tember nach Carlsruhe einberufen seien, und daß demgemäß die 
diesseitigen Abgeordneten zil wählen und nach Maßgabe der Tages 
ordnung, wie solche in Nro. 30 der deutschen Bauzeitung dat. 
25. Juli 1872 sich verzeichnet finde, zu instruiren seien. Der 
Ausschuß des Vereins habe diese Angelegenheit am 10. Septbr. 
in Vorberathung genommen und werden dessen Beschlüsse und An 
trüge vorgetragen; auch sei eine Subkommission eingesetzt s und 
thätig gewesen, um Pkt. 7 der genannten Tagesordnung zu be 
rathen: „Reform des Prozeßverfahrens bei bautechnischen Streitig 
keiten durch Einführung bautechnischer Spezialgerichte." Zu dieser 
Kommission waren gewühlt: v. Egle, Stahl und Silber. 
Außerdem ward Herrn Rechtsanwalt Dr. Lautenschlager zu 
dieser Sitzung der Subkommission eingeladen und um ein schrift 
liches Gutachten ersucht über die Fragen: 
a) In wie weit er bautechnische Spezialgerichte überhaupt prak 
tisch und zweckmäßig finde? 
b) Was er von der Durchführbarkeit dieses Antrages halte,? 
Aus den Vorschlag des Vorsitzenden sollen zu Abgeordneten 
des Württembergischen Vereins für Baukunde 2 Mitglieder desselben, 
und zwar 1 Architekt und 1 Ingenieur gewählt werden. Dieser 
Vorschlag wird angenommen und es fällt die Wahl auf die Herren 
Oberbaurath v. Egle und Oberbaurath Schlierholz, welche die 
Mission unter Dankesbezeugung des Vereins annehmen. 
Weiter beschließt nun der Verein: 
ad 1) und 2) Tie Abgeordneten sollen betreffs dieser Punkte 
freie Hand haben (entsprechend dem Antrag des Vereins-Aus 
schusses). 
ad 3) Deßgleichen; insbesondere ist der Verein der Ansicht, 
daß der Frankfurter Verein von Architekten in den Verband auf 
zunehmen sei, und daß das dem Verein hierüber aufgetragene 
Referat in diesem Sinne zu erstatten sei. 
ad 4) Betreffend den Antrag des Architekten- und Ingenieurs- 
Vereins zu Hamburg auf Aenderung der Statuten §. 23 und 24 
beschließt der Verein nach dem Ausschuß-Antrag, die Abgeordneten 
möchten dahin wirken, daß beantragter Zusatz g als „nicht noth 
wendig" weggelassen werde. Zu §. 24, Abs. 6 beschließt der Ver 
ein gemäß dem Antrage des Oberbauraths Schlier holz, die 
Fassung zu erzielen zu suchen: „Der Art gefaßte Beschlüsse sind 
nur als Vorschläge der Abgeordnetenversammlung aufzufassen, sie 
bedürfen" rc. Desgleichen Abs. 7: „Vorschläge zu Statuten 
abänderungen müssen mindesten 3 Wochen vor der Abgeordneten 
versammlung bekannt gemacht werden und zur Giltigkeit mindestens 
J / 3 der Stimmen der Anwesenden erhalten." 
ad 5) Beschließt der Verein, die Abgeordneten mögen zu 
stimmen, daß die dießjährigc Versammlung in Carlsruhe die letzte 
Wanderversammlung feie und an ihre Stelle künftig die General 
versammlungen des Verbandes deutscher Architekten- und Jngenieur 
vereine treten sollen. 
ad 6) Sollen die Abgeordneten freie Hand behalten, 
ad 7) Ter Vorsitzende erstattet hierüber den Bericht der Sub 
kommission und macht Mittheilung vom Gutachten des Herrn vr. 
Lautenschlager, welcher sich im Allgemeinen dahin ausgesprochen 
hat, daß er von der Schaffung sachverständiger Schiedsgericht! 
behufs eines ersten Vergleichsversuchs sich keine sehr günstigen Re 
sultate versprechen könne, eventuell eher die Ansicht des Berlinei 
Architektenvereins, als die Aufstellung des Baugewerbevereins (bot 
4000 Unterschriften begleitet) unterstützen möchte, daß er aber e- 
für nicht wahrscheinlich halte, daß ein darauf bezügliches Reichs- 
gesetz zu erzielen feie, indem die allgemeine Meinungsrichtung die 
Schöffengerichte eher zu beschränken, als zu unterstützen im Zug« 
sei. — Diese Ansicht schlägt auch im Vereine durch, und beschloß 
derselbe, die Abgeordneten mögen gleichfalls in der Versammlung 
zu Carlsruhe jene zur Geltung zu bringen bemüht sein. 
ad 8) Honorar-Norm für Ingenieurs. Hierin erhalten dil 
Abgeordneten unbeschränkte Vollmacht, 
ad 9) Deßgleichen. 
ad 10) Beschließt der Verein auf den Antrag des Herr» 
Oberbauraths Schlierholz, die Abgeordneten möchten beantragen: 
„Die erste wissenschaftliche Staatsprüfung soll Reichsexa 
men sein, d. h. die Berechtigung der Zulassung zum zweiter 
Examen in jedem deutschen Staate involviren." 
ad 11) Sprach sich sowohl der Vereinsausschuß, als nun 
mehr der Verein in pleno dahin aus, daß die Jury, welche ii 
Beurtheilung der Concurrenzpläne für das deutsche Reichstagsge 
bäude thätig war, gut gethan hätte, ihr Gutachten zu motiviren 
und will der Verein seine Abgeordneten für Carlsruhe zwar it 
diesem Punkte nicht in der Vollmacht, nach ihrem freien Ermesse» 
zu handeln, beschränken, ihnen aber doch empfehlen, daß sie sill 
im Sinne der „früheren Vereinsbeschlüsse über das Concurrenz 
wesen" bewegen möchten. 
ad 12) Sollen die Abgeordneten gleichfalls nach ihrem Gut 
denken bei der Berathung wirken. 
Zehnte Versammlung am 19. Oktober 1872. 
Vorsitzender: v. Egle. 
Schriftführer: Brock mann. 
Nach Verlesung des Protokolls der Sitzung vom 14. Septbi 
d. I. berichtet Herr Oberbaurath Schlierholz über die Thätig 
keit der beiden vom Verein gewählten Vertreter desselben auf de 
Abgeordneten-Versammlung des Verbandes der Architekten- un> 
Ingenieur-Vereine in Carlsruhe. (Das Wesentliche dieses Berichtet 
findet sich in den betreffenden Mittheilungen der Bauzeitung Nro 
39—41.) 
Da, wie in diesem Bericht mitgetheilt ist, in der Carlsruhel 
Abgeordncten-Versainmlung in Betreff der Frage über die Hono- 
rirung für Arbeiten von Ingenieuren kein definitiver Beschluß ge 
faßt ist, so beschließt die Versammlung, diejenige Kommission 
welche sich in ihrem Schooße bisher mit der Frage beschäftigt hat 
zu - 
endo 
sind 
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erwi 
Ver 
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Bitt 
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