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Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1872
Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart
Untertitel:
: vom ... Halbjahr ...
Jahrgang/Band:
1872
Verleger/Verlag:
J. B. Metzler´sche Buchdruckerei
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
27 Seiten
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ba 280-1872
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Ausgabe

Titel:
Sitzungs-Protokolle vom Jahr 1872
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Zwölfte Versammlung am 9. November 1872
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)
  • Einband
  • Sitzungs-Protokolle vom Jahr 1872
  • Erste Versammlung am 20. Januar 1872
  • Haupt-Versammlung am 10. Februar 1872
  • Geschäfts-Bericht über das Jahr 1871
  • Dritte Versammlung am 24. Februar 1872
  • Vierte Versammlung am 10. März 1872
  • Fünfte Versammlung am 23. März 1872
  • Sechste Versammlung am 6. April 1872
  • Siebente Versammlung am 4. Mai 1872
  • Achte Versammlung am 25. Mai 1872
  • Neunte Versammlung am 14. September 1872
  • Zehnte Versammlung am 19. Oktober 1872
  • Eilfte Versammlung am 2. November 1872
  • Zwölfte Versammlung am 9. November 1872
  • Dreizehnte Versammlung am 16. November 1872
  • Vierzehnte Versammlung am 23. November 1872
  • Fünfzehnte Versammlung am 30. November 1872
  • Sechszehnte Versammlung am 7. Dezember 1872
  • Siebenzehnte Versammlung am 21. Dezember 1872
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

18 
Zwölfte Versammlung am 9. November 1872. 
Vorsitzender^ v. Egle. 
Schriftführer: Landauer. 
Fortsetzung der Berathung des Ortsbaustatuts für Stuttgart. 
Berichterstatter der zu einer vorläufigen Begutachtung gewähl 
ten Commission (für den durch Unwohlsein verhinderten Herrn 
Professor Silber) Herr Prof. Walter. 
Die Commission schlägt auf den Grund weiterer Berathung 
der 8Z.7, 8 und 9 erhöhte Trottoirs für neue Straßen und 
wo thunlich, auch bei einer Correction älterer Straßen vor und 
würde nach ihrer Ansicht die Fassung des Schlußsatzes zu 8- 7 
lauten müssen: 
„Die Randsteine dagegen, das Kandelspflaster, sowie die 
„Fahrbahn der Straße werden von der Stadt hergestellt 
„und unterhalten. 
Die Versammlung beschließt jedoch durch Stichentscheid ihres 
Vorsitzenden von dieser mehr den ökonomischen Theil des Statuts 
betreffende Aenderung von seinem 'Standpunkt aus abzusehen, da 
gegen die wünschenswerthe Erhöhung der Trottoirs im Princip 
anzunehnien und statt des Absatzes 4 §. 8 zu setzen: 
„Die Trottoirs müssen dem Gefäll der Straße folgen und 
„bei alten Straßen 30 mm über der Höhe des anstoßenden 
„Kandelpflasters liegen. 
„Bei der Anlage neuer Straßen und bei der Umwand- 
„lung (Umpflasterung) alter sollen die Trottoirs 15*™ über 
„den, anstoßenden Kandelpflaster liegen. 
Zu diesem Absatz 4 wird noch als Anhang beschlossen: 
„Insbesondere empfehlen sich erhöhte Trottoirs bei engeren 
„Straßen, in soweit die Straßenbreite die Anlage von Trot- 
„toirs überhaupt noch zuläßt. 
Statt Absatz 5 des 8- 8 wird folgende Fassung angenommen: 
„Das Gefälle im Querprofil eines Trottoirs soll 3% be 
tragen. 
Für den 8- 9. Trottoirbreite, 
wird bis zum 3. Absatz des Entwurfs folgende Fassung beschlossen: 
„Die Breite eines jeden erhöhten Trottoirs zu beiden Seiten 
„der Straße ist einschließlich der Randsteine bei neuen 
„Straßen zu l /„ der Straßenbreite anzunehmen. 
„Bei alten Straßen soll die Fahrbahn nicht unter 6™ 
„Breite erhalten und erhöhte Trottoirs in der Regel nur 
„dann angelegt werden, wenn dieselben noch mindestens 
„1'/,^ Breite erhalten können. 
„Für die Breite der Trottoirs an freien Plätzen ist die 
„Breite des Trottoirs der in die letzteren einmündenden brei- 
„ testen Straße maßgebend. 
„Jedoch darf dieselbe nicht weniger als 2 m betragen. 
Als 4. und 5. Absatz wird der 3. und 4. des Entwurfs 
unverändert beibehalten. 
8. 10 und 8-11 werden ebenfalls unverändert angenommen. 
Zu §. 12 werden sowohl von der Commission, als einigen 
Mitgliedern Anträge zur Aenderung der Absätze 1 bis 4 des Ent 
wurfs gestellt, welche die Höhe des Niveau der Vorgärten und 
der sie umschließenden Einfriedigungen, sowie die sonstige Beschaf 
fenheit der letzteren betreffen. 
Es wird jedoch auf den Antrag des Vorsitzenden beschlossen, 
gar keine Bestimmungen über das Niveau der Vorgarten-Terrains 
und die Sockelhöhe der sie umgebenden Mauern rc. in das Statut 
aufzunehmen, da den Bauenden dießfalls niöglichst freie Hand zu 
einer vielseitigen Lösung der hier vorkommenden Aufgaben gelassen 
werden sollte, und die Fassung der Artikel 12 in folgender Weise 
angenommen: 
„Werden — festgesetzt, so sind dieselben mit von der Straße 
„aus sichtbaren Ziergärten zu versehen, und dem entsprechend 
„einzufriedigen. 
Von Abs. 2, 3 und 4, sowie von einem Antrag der Com 
mission bezüglich der Feuergassen zwischen solchen Vorgärten wird 
abgesehen, und Absatz 5 in folgender Fassung angenommen: 
„Die Benützung des Vorgartcnlandes zu gewerblichen und 
„ökonomischen Zwecken ist nicht gestattet. 
Von Herrn Sekretär Hutzel werden noch folgende Zusätze 
zu 8- 12 beantragt und allseits gutgeheißen: 
„Die Beseitigung von Vorgärten geschieht nach Maßgabe der 
„Art. 4, Abs. 3 und Art. 5 der Bauordnung. 
„Für die abzutretenden Vorgärten wird dem Eigenthümer 
„volle Entschädigung gewährt. 
Ein Antrag der Commission auf Entschädigung nach Maß- 
gabe der Preise benachbarter Gärten, sowie auf eine solche für die 
Kosten der Gartenanlage und deren Umfriedigung wird hienach für 
überflüssig erachtet und sofort die Versammlung geschlossen. 
Dreizehnte Versammlung am 16. November 1872. 
Vorsitzender: v. E g l e. 
Schriftführer: Landauer. 
Fortsetzung der Berathung des Ortsbaustatuts. 
Berichterstatter der Commission: Professor Walter. 
8. 13. Zurücksetzen der Gebäude hinter die 
Baulinie. 
Nack' längerer Berathung, in welcher es sich daruni handelt, 
die Position 3 ganz fallen zu lassen, und die Pos. 4 in Ueberein- 
stiminung mit den Bestimmungen des 8- 12 zu bringen, beschließt 
der Verein in Position 3 die Worte: „im Einverständniß mit dem 
Gemeindcrath" zu streichen, der Position 4 aber folgende Fassung 
zu geben: 
„Der Raum vor dem zurücktretenden Gebäude, entlang der 
„Baulinie, ist entweder, analog den Bestimmungen des 8-12, 
„Abs. 1 als Ziergarten anzulegen, oder als Schmuckhof 
„(cour d’lionneur) mit einem architektonisch ausgebildeten 
„Zaun- oder Mauer-Abschluß zu versehen. 
Zu Absatz 1 des 8- 13 stellt Herr Secretär Hutzel später 
noch einen Zusatz in Aussicht, durch welchen ausgesprochen werden 
soll, daß bei der Bestimmung über das Zurücksetzen der Gebäude 
von allen, durch die Architektur derselben gebotenen Vorsprüngen 
abgesehen werden soll. 
8- 14. Hervortreten einzelner über dem Bo 
den hervorragender Gebäudetheile in 
die Baulinie der Straßen, 
wird, nachdem von der Commission durchweg ein vermehrtes Maß
	        

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