Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

Bibliographic data

Bibliographic data

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020
Title:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Former titles:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884) Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020_1872
Title:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart
Sub title:
: vom ... Halbjahr ...
Publisher:
J. B. Metzler´sche Buchdruckerei
Place publish:
Stuttgart
Scope:
27 Seiten
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
1Ba 280-1872
Structure type:
Volume
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Title:
Sitzungs-Protokolle vom Jahr 1872
Structure type:
Issue

Collection Object

Title:
Vierzehnte Versammlung am 23. November 1872
Structure type:
Article

Table of contents

Table of contents

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)
  • Einband
  • Sitzungs-Protokolle vom Jahr 1872
  • Farbinformation
  • Einband

Full text

21 
vird der 
ct: 
iltnie ist 
Protokoll 
athungcn 
der Fas- 
des gan- 
»ehaltung 
als drei 
ht jedoch 
ieser Be- 
cht unter 
bekämpft, 
nommen. 
g-' 
e minde- 
86" vor 
>ls muß, 
etragen." 
ig. Par- 
früherer 
geschoß, 
ocrk über 
ck werde. 
Gebrauch 
orgeschla- 
r werden 
mnnission 
für das 
:res Maß 
ise ange 
ben Stock 
is 2,8", 
höhe des 
2,3" iin 
n 8. zu 
age nicht 
ten leicht 
h ziehen 
e meisten 
us ästhe- 
allein zu 
me große 
äsen, wie 
eine ästhetische Lösung für solche Häuserfronten nicht ausgeschlossen 
sei. Der Antrag der Commission wird angenommen. 
§. 36. Der Antrag der Commission auf Streichung mit 
Verweisung auf §. 32 wird angenommen. 
§. 37. Die Commission beantragt, statt dieses §. es bei der 
Bestimmung der Bauordnung über die Gebäudehöhe zu belassen, 
jedoch noch den Zusatz hinzuzufügen: , Mansardendächer sind den 
Bestimmungen über die gesetzliche Höhe ebenfalls unterworfen." 
Die Commission ging dabei von der Ansicht aus, es solle in 
Stuttgart eine größere Beschränkung der Gebäudehöhen als im 
übrigen Lande nicht stattfinden. 
Hiegegen wird geltend gemacht, daß in kleinen Städten und 
auf dem Lande die Gefahr einer zu großen Gebäudehöhe weniger 
nahe liege, auch die Straßenbreite meist eine geringere sei, und 
deßhalb die in der Bauordnung getroffenen Bestimmungen eher 
genügen dürften, daß dagegen in den großen Städten der hohe 
Werth der Grundstücke und die größeren Straßenbreiten leicht zu 
übertriebener und dadurch für die Gesundheit nachtheilige Gebäude 
höhen führen könne. 
In Wien sei deßhalb die Fußbodenhöhe der höchsten Wohnung 
auf 60' festgestellt, in Berlin und andern Städten dürfe die Dach 
traufe nicht über 22" hoch werden. 
Die Abstimmung ergibt eine Mehrheit von 6 gegen 5 Stim 
men für den Antrag der Commission, wogegen die Minderheit 
eine Gebäudehöhe von 22" entsprechend der zulässigen Höhe in 
Berlin u. s. w. auch für diejenigen Straßen, welche vermöge ihrer 
Breite nach der Bauordnung eine größere Höhe zulassen würden 
und für öffentliche Plätze als Maximum für genügend halten würde. 
Dagegen sieht sie keinen Grund ein, hier in Stuttgart unter das 
Maaß, welches in andern Städten zulässig, herunter zu gehen. 
Der Zusatz der Commission, die Mansardendücher betreffend, 
wird auch von der Minorität acceptirt. 
Zu diesem §. beantragt ferner die Commission j folgenden 
Nachsatz: „Gebäude, welche die Höhe von 15" übersteigen, sind 
jedenfalls massiv auszuführen." — Da diese Fassung Gebäude bis 
zu 15" von Holz construirt zulassen würde, machte der Vorsitzende 
den Vorschlag, der vom Verein gutgeheißen wird, sofort in die 
Debatte über den Massivbau einzutreten. 
Herr Oberbaurath Schlier holz übernimmt den Vorsitz und 
Herr Oberbaurath v. Egle motivirt in ausführlicher Rede seinen 
am Schlüsse derselben formulirten Antrag auf gesetzlich vorgeschrie 
benen Steinbau. Er weist darauf hin, wie ohne Ausnahme jeder 
auswärtige Techniker, der unsere Holzbauten hier sehe, sich auf das 
Entschiedenste gegen die Zulassung einer solchen Bauweise in einer 
Stadt von 90,000 Einwohnern äußert: es sei aber auch nicht zu 
verwundern, denn Stuttgart stehe als Hauptstadt mit Konstantiopel 
vollkommen vereinzelt in seinen Holzbauten. Die ganze übrige 
civilisirte Welt habe über die Frage, ob in großen Städten der 
Steinbau vorzuschreiben oder der Holzbau zu gestatten sei, entschie 
den, und da nicht angenommen werden könne, daß Stuttgart mit 
Konstantinopel durch seine Holzbauten der übrigen Welt voraus 
sei, so müsse es als Ehrensache angesehen werden, daß wir in Zu 
kunft in dieser Beziehung nicht mehr hinter der cultivirten Welt 
zurückstehen. Ein Beweis, daß der Holzbau hier nicht einmal auf 
gesunden Füßen stehe, liefere der Umstand, daß der Charakter der 
eigentlichen Holzbauformen längst hier verloren sei und einer in 
Holz nachgeahmten Steinarchitektur den Platz geräumt habe; die 
ses vom ästhetischen Standpunkte aus geradezu verwerfliche Schein 
wesen sei aber polizeilich provocirt, da die dem Holzbau charak 
teristischen und wirkungsvollen Motive, wie unverbtendetes Riegel 
werk, Vorgesetzte Stockwerke, Giebel gegen die Straße u. s. w. ver 
boten seien. — Um den Gegenstand richtig zu beurtheilen, müsse 
man sich klar machen, was denn eigentlich für und was gegen 
den Holzbau spreche, und da könne man nur zwei Vortheilhafte 
Seiten für denselben entdecken, den Umstand, daß bei Erderschüt 
terungen die Holzbauten weniger in Gefahr seien, einzustürzen, 
und zweitens die größere Billigkeit derselben. Gleichwohl sei all 
bekannt, daß man nicht einmal in solchen Städten, wo Erdbeben und 
ähnliche Erscheinungen an der Tagesordnung seien, wie' in Neapel, 
Lissabon rc. von diesem Vortheil des Holzbaues Gebrauch mache, 
sondern selbst dort den Steinbau vorziehe. Ebenso sei es mit der 
Billigkeit nicht gar so weit her, als es scheine. Eine Berechnung 
der Herstellungskosten von einer Quadratruthe Riegelwaud mit Back 
steinen ausgemauert und einer Quadratruthe massiven Backstein 
gemäuers, 1 Stein stark, zeige kaum nennenswerthe Preisverschie 
denheit. Und wenn auch nicht geläugnet werden könne, daß bei 
mehrstöckigen Häusern durch die nothwendig werdende Zunahme 
der Mauerstürken in den untern Stockwerken ein Mehrkosten bedingt 
werde, so müsse man diesem die fortlaufenden Ausgaben für zeit 
weilige Verblendung der Holzhäuser, sowie all der durch das 
Schwinden des Holzes nöthig werdenden Reparaturen im In 
nern derselben gegenüberstellen. Ferner sei beachtenswerth die 
beträchtlich größere Ausgabe für Brennmaterial, welche hervorgeru 
fen werde durch die rasche Abkühlung der inneren Temperatur an 
den 5 Zoll starken Außenwänden der Holzhäuser. Wenn man 
diese fortlaufenden Ausgaben kapitalisire und zu dem Preis der 
Holzhäuser schlage, so werde gegenüber einem bescheiden gehaltenen 
Massivbau sich kaum eine billigere Rechnung herausstellen. Für 
den Massivbau mache sich dagegen die größere Feuersicherheit gel 
tend. In einer Zeit, in welcher man so viel von großen Brand 
unglücken lese, dürfe man wohl auch daran denken, wie entsetzlich 
es in Stuttgart aussehen müßte, wenn bei ungünstigem Wind ein 
größeres Feuer auskommen sollte. Es sei von keiner Stadt ein 
großer Brand bekannt, wo der Massibau durchgeführt sei. In 
Hamburg sei der hölzerne Theil abgebrannt. Wenn man Boston 
als einen Gegenbeweis aufführen wolle, so seien darüber keine ge 
nauen Untersuchungen gemacht, in wie .weit der Massivbau dort 
durchgeführt war. Es sei von Amerikanischen Städten bekannt, 
daß bei sonst massiven Häusern, Gesimse, Fenster- und Thür-Ein 
fassungen vielfach von Holz hergestellt und mit Oelfarbe angestrichen 
werden. Da sei allerdings eine Weiterleitung des Feuers leicht 
denkbar. — An den bei uns üblichen Steinbauten seien jedoch 
solche Construktionsarten nicht bekannt und können deßhalb leicht 
gesetzlich ausgeschlossen werden. — Ferner sprechen dafür, daß bei 
massiven Häusern der Abstand nicht mehr nöthig sei und damit 
ein werthvoller Theil aller Grundstücke nutzbar gemacht werden 
könne. Endlich sei auch in ästhetischer Beziehung ein Gewinn von 
dem durchgeführten Massivbau zu erwarten, insofern sich die äuße 
ren Formen wieder mehr aus den Eigenschaften des Materials 
herausbilden, also natürlicher und harmonischer gestalten, als wenn 
sie aus Holz, Gyps und dergleichen Surrogaten hergestellt werden.
        

Cite and reuse

Cite and reuse

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktueller Seite.

Work

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core IIIF manifest ALTO TEI FULLEXT PDF DFG-Viewer

Page

PDF JPEG ALTO TEI FULLEXT

Citation links

Citation link to work Citation link to page
Fullscreen Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • Rotate to the left
  • Rotate to the right
  • Reset image to default view